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628 Nr. 9. .STAHL UND EISEN.“ September 1886. Von allen Metallen legirt sich das Eisen am besten und leichtesten mit Wolfram, und zwar in jedem Ver hältnisse bis zu 80 Procent Wolfram; doch sind solche hochprocentige Legirungen nicht mehr zu gebrauchen, da sie nicht geschmolzen werden können. Dies gilt zum Theil auch von den Legirungen mit anderen Metallen, wie Kupfer, Antimon, Wismuth, Nickel, bei denen jedoch schon ein Gehalt von 10 Proceni Wolf ram hinreicht, um sie unbrauchbar zu machen. Doch hat man durch geringeren Wolframgehalt Legirungen von sehr werthvollen Eigenschaften erhalten. Er wähnt mag noch werden, dafs sich der Wolframstahl zur Herstellung von Stahlmagneten sehr gut eignet, da er den Magnetismus länger behält als gewöhn licher Stahl. (Dr. G. Heppe in der österr.-ungarischen Montan- und Metallindustrieztg.) Neues Schutzmittel gegen Rost. In mehreren englischen Fachblättern finden wir die Beschreibung einer von dem Elektriker de Meri- tens erfundenen neuen Methode, um die Oberfläche von Eisenwaaren gegen die Einwirkung des Sauer stoffs der atmosphärischen Luft unempfindlich zu machen. Gemäfs derselben wird der Gegenstand, welcher vor Verrostung geschützt werden soll, in ein Bad gewöhnlichen oder destillirten Wassers bei einer Temperatur von 70 bis 80° C. gebracht und mit einem elektrischen Strome in Verbindung gebracht. Hierbei wird das Wasser in seine Elemente, Sauerstoff und Wasserstoff, zersetzt, wobei ersterer sich an dem Gegenstand bildet, während der letztere an dem an dern Pole entsteht, als welchen man entweder den Behälter, in dem die Operation ausgeführt wird, oder eine Platte aus Kohle oder Metall nehmen kann. Der elektrische Strom darf nur von solcher Stärke sein, dafs er eben den Widerstand des Stromkreises überwindet und das Wasser zersetzt; wird er stärker genommen , so bildet sich ein Eisenoxydpulver, welches von dem Metall herunterfällt. Sind die Be dingungen dagegen, wie sie sein sollen, so dauert es nur wenige Minuten, nachdem die Sauerstoffbläschen an dem Eisen erschienen sind, bis das Dunkelwerden der Oberfläche anzeigt, dafs das Gas sich mit dem Metall zu Eisenoxyduloxyd FesOr vereinigt hat, welches, wie bekannt, dem Einflufs der Luft wider steht und das darunter liegende Metall schützt. Wenn der Strom ein oder zwei Stunden durchge gangen, so ist der Ueberzug stark genug, um dem Einflufs der Reinigungsbürste zu widerstehen und bei Anwendung derselben eine glänzende Politur anzu nehmen. Wenn ein stark verrostetes Eisenstück in dem Bade hängt, so verwandelt sich das demselben anhaftende Eisenoxyd ebenfalls in Eisenoxyduloxyd, welches zwar abfällt, aber unter demselben bildet sich eine neue, fest anhaftende Schicht von Oxydul- oxyd. Bei seinen ersten Versuchen hatte Meritens nur Gegenstände aus Stahl genommen. Als er dazu überging, auch Schmied- und Gufseisen-Gegenstände zu nehmen, mifslangen die Versuche, indem der Ueberzug nicht mehr fest anhaftete. Nach mehreren vergeblichen Experimenten wechselte er die Pole. Nachdem er alsdann den Strom einige Zeit hatte ein wirken lassen und ihn alsdann wiederum umkehrte, erhielt er gute Ergebnisse, aber erst dann, nachdem er sich destillirten Wassers bedient hatte, während er bei den Stahlstücken gewöhnliches Wasserleitungs wasser genommen hatte. Ob die Methode sich auch in der Praxis bewährt, dürfte sich ein jeder durch wenig kostspielige Ver suche leicht feststellen. Erfahrungen in betreff verzinkten Eisens. In der XV. Abgeordneten-Versammlung des Ver bandes deutscher Architekten- und Ingenieur-Vereine am 14. August d. J. in Frankfurt am Main referirte der Kölner Verein über die Ergebnisse der früher er folgten Versendung eines diesbezüglichen Fragebogens wie folgt: Für sehr viele bauliche Zwecke ist die Verzinkung der bislang beste Schutz gegen den Rost, der jeden falls mehr Gewähr bietet als irgend ein Anstrich. Die Widerstandsfähigkeit gegen Säuren , selbst stark verdünnte, ist gering. An Stellen, wo solche ein wirken, ist ein Bleiüberzug über der Verzinkung ein wirksames Schutzmittel. Es bezieht sich das nament lich auf die gasförmigen Erzeugnisse von Kohlen feuerungen. Trotz einzelner ungünstigerer Erfahrun gen ist die Dauer eines Zinküberzuges selbst unter ungünstigen Verhältnissen von 10 bis 15 Jahren, also jedenfalls zu der 3- bis 5 fachen Dauer eines guten Anstriches anzunehmen. Besonders zu empfehlen ist daher die Verzinkung bei solchen Bautheilen, welche nach der Fertigstellung einer scharfen Beaufsichtigung entzogen werden; ohne behaupten zu wollen, dafs ein stets wirksamer Schutz durch Verzinkung ge schaffen werde, mufs dieselbe als der zur Zeit beste Ueberzug für das Eisen hingestellt werden. Da nach dem Verlaufe der Arbeit das Eingehen von Grund lagen für eine schärfere Beurtheilung nicht erwartet werden kann, so stellte der berichterstattende Verein den Antrag, nach Feststellung der obigen Ergebnisse die Frage bis auf weiteres von der Tagesordnung ab zusetzen. Die Versammlung gab diesem Anträge Folge. Revision der Patentgesetzgebung des Deutschen Reiches. Der Bundesrath hat zur Veranstaltung einer Rundfrage, betreffend die Revision des Patentgesetzes, folgende Fragen für die einzube rufenden Sachverständigen aufgestellt: 1. Hat das Fehlen einer gesetzlichen Begriffsbe stimmung der Erfindung erhebliche praktische Nach theile mit sich gebracht und lassen sich diese durch die Aufnahme einer Begriffsbestimmung in das Gesetz verhüten? Wenn ja, welche Definition wäre dann in Vorschlag zu bringen? 2. Sind Erfindungen, welche vor längerer Zeit — etwa vor 50 oder 100 Jahren — seitdem aber nicht wieder veröffentlicht worden sind, der früheren Ver öffentlichung unerachtet zur Patentirung zuzulassen? 3. Empfiehlt es sich, auch solche Erfindungen noch zur Patentirung zuzulassen, welche auf Grund einer Patentanmeldung desselben Patentsuchers im Auslande durch den Druck veröffentlicht sind? Für welche Frist soll einer solchen Veröffentlichung die patenthindernde Wirkung entzogen sein? Soll die patenthindernde Wirkung nur den amtlichen Ver öffentlichungen oder auch anderen Veröffentlichungen entzogen sein, welche erkennen lassen, dafs sie nur auf der früheren Patentanmeldung beruhen? Ist die Anwendung dieser Grundsätze auf Anmeldungen von Inländern zu beschränken oder auch auf Anmeldun gen von Ausländern auszudehnen und bejahendenfalls auf Anmeldungen von Ausländern ohne Unterschied oder nur von Angehörigen solcher Staaten, welche die Gegenseitigkeit gewähren? 4. Soll, wenn der wesentliche Inhalt einer Pa tentanmeldung den Beschreibungen, Zeichnungen, Modellen, Geräthschaften oder Einrichtungen eines Andern oder einem von' diesem angewendeten Ver fahren ohne Einwilligung desselben entnommen ist, dem Verletzten wie bisher nur das Recht zustehen, durch seinen Einspruch die Ertheilung des Patents zu verhindern, oder soll er befugt sein, auf Grund