Volltext Seite (XML)
1. „Im Betriebe von Bergwerken, Salinen, Auf- bereitungsanstalten, Brüchen und Gruben von Hüttenwerken, Fabriken und Werk stätten, von Werften und Bauten aller Art dürfen Arbeiter an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigt werden. (Ausgenommen sind die jenigen Arbeiten, welche durch den regel- mäfsigen Fortgang des Betriebes bedingt sind.) 2. Vom 1. April 1890 ab dürfen Arbeiterinnen nicht beschäftigt werden als Haspelziehe rinnen bei Bergwerken, Gruben und Brüchen, — bei den Oefen, Walzenstrafsen und Häm mern in Hütten-, Walz- und Hammerwerken, — in Metall- und Steinschleifereien mit maschinellem Betrieb, — auf Werften sowie als Lastträgerinnen bei Hochbauten und auf Bauhöfen.“ Zu gleicher Zeit mit dem Antrag Lieber stand der Antrag Baumbach im Reichstag am 23. Ja nuar er. zur Verhandlung. Derselbe lautet: „Der Reichstag wolle beschliefsen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, noch im Laufe dieser Session dem Reichstag den Entwurf eines Nachtragsgesetzes zur Gewerbeordnung vorzulegen betr. die weitere Ausbildung der Arbeiterschutzgesetzgebung in Ansehung der Frauen- und Kinderarbeit.“ Die Gruppe steht bezüglich dieser Anträge noch auf dem schon oben gekennzeichneten Stand punkte. Ein generelles Verbot der Sonntagsarbeit insbesondere — Frauen- und Kinderarbeit kommt auf den Werken, die der Gruppe angehören, nicht vor — erachtet sie für undurchführbar, da Aus nahmen unter allen Umständen statuirt werden müssen, es aber unmöglich ist, dieselben in einem Reichsgesetz zu codificiren. Der auf Grund der bestehenden Specialgesetzgebung im Regierungs bezirk Düsseldorf betretene Weg erscheint ihr vollkommen ausreichend und besser geeignet, die Grenze der nothwendigen und daher zulässigen Sonntagsarbeit zu fixiren als ein Reichsgesetz. Im übrigen ist diese Stellungnahme der Gruppe durch die Ergebnisse der von der Reichsregierung bezüglich der Sonntagsarbeit angestellten Enquete auf das glänzendste gerechtfertigt worden, wie denn auch der Bundesrath gerade aus dieser Enquete Veranlassung zu seinem mit Recht ab lehnenden Standpunkt genommen haben dürfte. Auf dem Gebiete der Handels- und Zoll politik sowie des Steuerwesens beschäf tigten die Gruppe verschiedene Fragen. Im Juni 1888 wurde das Bedürfnifs der zoll freien Einfuhr schmiedeisernen Abfalleisens für Schiffsbaumaterialien erörtert und nach Samm lung einschlägiger Ziffern am 9. Februar 1889 beschlossen, an den »Verein deutscher Eisen- und Stahlindustrieller« das Gesuch zu richten, er wolle beim Herrn Minister für Handel und Gewerbe dahin vorstellig wörden, IV.» „dafs es erlaubt sei, für diejenigen Eisen schmiedestücke, welche von den inlän dischen Werken nach dem Zollauslande überhaupt geliefert werden, und für die jenigen Eisenschmiedestücke, welche für den Bau von Schiffen und Schiffsmaschinen auch an Werften, Fabriken u. s. w. im Inlande, die derartige Schiffstheile zollfrei einführen können, geliefert werden, das erforderliche Quantum schmiedeiserner Abfälle vom Aus lande zollfrei einzuführen. Für die Höhe des Quantums würden die im Verzeichnifs II, betr. die Bestimmung über die Zollfreiheit der zum Ban und Ausrüstung von Seeschiffen aus dem Auslande eingehenden Materialien, ent haltenen Zuschlagsziffern mafsgebend sein“. Der 15. October 1888 brachte uns den Zoll ans c hin fs Bremens und Hamburgs, so dafs seit diesem denkwürdigen Tage das ganze Deutsche Reich ein einheitliches Zollgebiet bildet. Dafs in den Hansastädten nunmehr auch die Meinung zum Durchbruch gelangt ist, der An- schlufs werde beiden Theilen zur Förderung des Wirthschaftslebens gereichen, davon durfte sich der Vorstand der Gruppe überzeugen, als er am 3. November der freundlichen Einladung, welche die Hamburger Handelskammer an die sämmt- liehen Schwesterkammern und wirthschaftlichen Vereinigungen Deutschlands zur Besichtigung der Zollanschlufsbauten gerichtet hatte, Folge leistete. Seiner Dankbarkeit für die aufserordentlich lie benswürdige Aufnahme gab der Vorstand durch nachfolgendes Schreiben Ausdruck: An die Handelskammer in Hamburg. Düsseldorf, 13. Novbr. 1888. Hochgeehrte Herren ! Ihrer freundlichen Einladung zur Besichtigung der Zollanschlufsbauten sind mit anderen Ver tretern des Handels und der Industrie auch die der ergebenst unterzeichneten Vereinigung mit grofser Freude gefolgt. Mit dem Gefühle auf richtiger Bewunderung haben wir die Werke in Augenschein genommen, deren Grofsartigkeit mit der Bedeutung wetteifert, die sie für unsere nationale Wirthschaftspolitik haben. Diese Be sichtigung wird — defs sind wir sicher — in nicht geringem Mafse dazu beitragen, die Be ziehungen Hamburgs als der ersten deutschen See- und Handelsstadt zur binnenländischen In dustrie immer inniger zu gestalten, wie wir denn auch nicht zweifeln, dafs Ihre Stadt nun noch mehr als bisher das Ausgangsthor für die Erzeug nisse des heimischen Grofs- und Kleingewerbes sein wird. Dafs Sie uns zu dieser Besichtigung Gelegenheit geboten, dafür sind wir Ihnen zu herzlichstem Danke verpflichtet. Aber nicht minder haben wir Ihnen zu danken für die aufserordentlich liebenswürdige Gastfreund- 4