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nach ihren localen und socialen Verhältnissen, freien Spielraum, mehr oder weniger scharfe Bestimmungen gegen unbotmäfsige Mitglieder zu treffen. Hoffentlich wird auch dieser Vorschlag an zuständiger Stelle als nothwendig erkannt. Dafs im übrigen das Krankenkassengesetz auch im abgelaufenen Jahre wieder sehr segens reich gewirkt hat, darüber herrscht erfreulicher weise kein Zweifel. Was die Unfallversicherung betrifft, so bestehen zur Zeit auf dem Gebiete der gewerb lichen Unfallversicherung 64 Berufsgenossen schaften mit 322 984 Betrieben und 3 964 795 Arbeitern, sowie 139 Reichs- und Staatsaus führungsbehörden mit 277 305 Arbeitern; auf dem Gebiete der land- und. forstwirthschaftlichen Unfallversicherung sind im Berichtsjahre in Thätigkeit getreten 22 Berufsgenossenschaften mit 3 761 271 Betrieben und 5 623 398 ver sicherten Personen. Hierzu kommen die bei den Versicherungsanstalten der Baugewerks - Berufs genossenschaften versicherten, nicht schon ander weitig versicherten Personen, so dafs am Schlüsse des Jahres 1888 4,1 Millionen Betriebe mit rund gegen 10 Millionen Personen gegen Unfall ver sichert waren. — Unfallverhütungsvorschriften sind im Berichtsjahre für 9 Berufsgenossenschaften genehmigt worden, so dafs zur Zeit bei 41 von den 57 ausschliefslich vom Reichsversicherungs amt ressortirenden älteren Berufsgenossenschaften solche erlassen worden sind. Die Genehmigung weiterer steht binnen kurzem bevor. Die im Interesse der Gewinnung eines eingehenderen Ueberblicks über die entschädigungspflichtigen Unfälle und behufs Ermittlung von Gesichts punkten für die Unfallverhütung in Angriff ge nommene Unfallstatistik für das Jahr 1887 geht ihrem Abschlusse entgegen. — Im Jahre 1888 betrug nach einer vorläufigen Ermittlung die Zahl aller bei den Berufsgenossenschaften, Reichs- oder Staatsausführungsbehörden zur Anmeldung ge langten Unfälle 136 181, die der entschädigten Unfälle 20 666, von denen 3580 den Tod, 2 750 eine dauernde völlige, 10 470 eine dauernde theilweise Erwerbsunfähigkeit und 3 866 eine vorübergehende Erwerbsunfähigkeit zur Folge hatten. Die im Jahre 1888 verausgabten Ent schädigungen (Renten u. s. w.) betrugen nach einer vorläufigen Festsetzung .9 597 962 •6 gegen 5 932 930 •6 im Jahre 1887 und 1 915 366 006 im Jahre 1886. Leider sind bezüglich der für uns in Betracht kommenden Unfallberufsgenossenschaften die s. Z. von der Reichsregierung zu Grunde gelegten rechne- rischenVoraussetzungen in keinerWeise eingetroffen. Aus den von Woedtke (U.-V.-G. § 18, Anm. 7) gegebenen Voranschlagszahlen, bei denen Reserve fonds und Verwaltungskosten nicht eingerechnet sind, ergeben sich folgende Verhältnifszahlen, wenn für das 1. Jahr die Zahl 1 gesetzt wird. Die Unfallentschädigung beträgt im 1. Jahr . . . 1,00 » 2. n • . . 2,48 n » 3. n . . 4,00 » » 10. » . . 13,10 » » 17. » . . 19,67 » » 20. » • . . 21,88 n » 45. » . . 32,07 76. » • . . 33,22 » womit das Maximum erreicht sein soll. Während also die Steigerung der Unfallentschädigung vom 1. zum 2. Jahre nach dem Voranschläge das 2,48 fache betragen sollte, betrug sie bei der Rheinisch - Westfälischen Hütten- und Walz werks-Berufsgenossenschaft in Wirklichkeit das 3,925fache. Eine genauere Berechnung, bei der auch der Umstand, dafs das in Betracht kommende Jahr vom 1. October 1886 bis Ende 1887 lief, berücksichtigt worden ist, ergiebt nun, dafs die Unfallentschädigung für das 2. Jahr mindestens das 5 fache der auf das 1. Jahr fallenden beträgt, oder mit anderen Worten, dafs der regierungs seitig gemachte Voranschlag der Unfallentschä digungskosten, welcher vom 1. zum 2. Jahre eine Steigung auf das 2,48 fache annimmt, mindestens um das Doppelte überholt worden ist. Diese genauere Berechnung ist im Augustheft von »Stahl und Eisen« 1888 enthalten und braucht darum an dieser Stelle nicht des Näheren ausgeführt zu werden. Nicht anders liegt die Sache bei der Ma schinenbau- und Kleineisenindustrie-Berufsgenos senschaft. Setzt man hier das 1. Jahr = 1, so erhält man nicht, wie die Regierungsvorlage annimmt, für das 2. Jahr 2,48, sondern 3,40, und im 3. Jahre nicht 4,00, sondern 5,55. Was die Knappschafts - Berufsgenossenschaft anbelangt, so hat die Section II, welche den Oberbergamtsbezirk Dortmund umfafst, an Bei trägen einschliefslich der Rücklagen für den Reservefonds im Jahre 1887 nicht weniger als 1 800 000 •6 geleistet. Nach den Wahrschein lichkeitszahlen werden die Beiträge für 1888 eine Summe von rund 21/2 Millionen Mark be tragen. Dieser Betrag steigt immer weiter und erreicht im 4. Jahre die Höhe von 2 744 000 •46, im 10. Jahre rund 4 Millionen Mark. Im 45. Jahre beträgt die Summe bereits 8 Millionen Mark, d. h. 80 •6 auf jeden Arbeiter oder für eine Zeche mit einer Belegschaft von 1500 Mann 120 000 46. Wenn man sich fragt, woher es kommt, dafs die seitens der Reichsregierung s. Z. gegebenen rechnerischen Voraussetzungen in keiner Weise eingetroffen sind, so kann leider nicht verschwiegen werden, dafs sich seit Erlafs des Unfallversicherungsgesetzes ohne allen Zweifel die Unfälle gemehrt haben. Nach den in den »Amtlichen Nachrichten des Reichsversicherungsamtes« veröffentlichten »Rech-