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Mai 1889. „STAHL UND EISEN.“ Nr. 5. 365 M. H.! Ihre Beifallsäufserung beweist, dafs Sie mit diesem Vorschläge einverstanden sind; wir dürfen also die vorgeschlagene Streichung vornehmen, und es wird nicht erforderlich sein, in der Besprechung hierauf zurückzugreifen. M. H.: Eine ähnliche Bitte habe ich an Sie zu richten wegen eines Antrags, der zu der Unterabtheilung »Förderseile«, Seite 43 und 44, eingegangen ist. Auf Grund uns gemachter Vor stellungen sind wir zu der Ansicht gelangt, dafs es sich empfehle, dieselbe ganz auszulassen, und beantrage ich demgemäfs, die Abtheilung, betreffend die Flufsstahlförderseile, ebenfalls zu streichen. (Zustimmung.) Zu den weiteren Verhandlungen möchte ich nun mit Rücksicht darauf, dafs es nicht möglich ist, hier redactionell abgerundete Beschlüsse zu fassen, die Versammlung bitten, sich damit einverstanden zu erklären, dafs die Commission, aus deren Berathungen der Ihnen vorliegende Entwurf hervor gegangen ist, ermächtigt wird, die »Vorschriften für Lieferungen von Eisen und Stahl« nach den Beschlüssen der heutigen Versammlung endgültig festzustellen. Es kann wohl nicht bestritten werden, dafs wir hier in der vielköpfigen Versammlung nur die Principien feststellen können und es alsdann der Commission überlassen müssen, die »Vorschriften« nach unseren heutigen Mehrheitsbeschlüssen abzuändern und redactionell zu berichtigen. (Zustimmung.) Hr. Schäfer-Oberhausen: Ich möchte bitten, dafs zu den Berathungen der Commission weitere zwei oder drei Mitglieder, die Verbraucher sind, zugezogen würden. Vorsitzender: Vielleicht liefse sich dem Wunsche des Hrn. Schäfer dadurch Rechnung tragen, dafs wir der Commission das Recht der Zuwahl gäben. (Zustimmung.) Da kein Widerspruch erfolgt, so nehme ich dies als beschlossen an. Wir können nunmehr zur Begründung der »Vorschriften für Lieferungen von Eisen und Stahl« übergehen und ich ertheile dem ersten Berichterstatter Hrn. Brauns das Wort. Hr. Brauns-Dortmund: M. H.! Die von Ihnen für den Entwurf von Lieferungsbedingungen für Eisenbahnmaterial eingesetzte Unter - Commission hat sich zunächst bei Feststellung der eigent lichen Qualitätsbedingungen an die Vorschriften angelehnt, welche von der von dem Herrn Minister für öffentliche Arbeiten eingesetzten Commission für die Untersuchung von Eisenbahnmaterial zur Einführung bei den König!. Preufsischen Staatsbahnen empfohlen worden sind. Sie haben der Mittheilung des Herrn Vorsitzenden, sowie aus einer Notiz im Januar-Heft unserer Zeitschrift »Stahl und Eisen« entnommen, dafs der Herr Minister Auftrag ertheilt hat, nach Mafsgabe der von der Commission festgesetzten Grundzüge, Entwürfe für neue Lieferungsbedingungen auszuarbeiten, und dürfen wir wohl die Hoffnung hegen, dafs mit der Einführung der neuen Qualitäts proben bei Abnahme unserer Lieferungen bei den Preufsischen Staatsbahnen nunmehr bald vor gegangen wird, und dafs damit die mühevolle Arbeit ihren endlichen, befriedigenden Abschlufs findet. — Principiell hat die von dem Herrn Minister eingesetzte Commission einstimmig sich dahin geäufsert, dafs angesichts der vorliegenden umfangreichen Versuchsresultate nicht wohl empfohlen werden könnte, die bisherigen Lieferungsvorschriften für die Ermittlung der Zähigkeit aufrecht zu erhalten, um so weniger, da durch die Resultate der Nachweis geliefert wurde, dafs der beabsichtigte Prüfungszweck mittels der einfachen Schlagproben in genügendem Mafse zu erreichen ist. Andererseits wurde nicht verkannt, dafs bezüglich der absoluten Festigkeit des Materials die Zerreifsprobe allen anderen Prüfungsarten an Zuverlässigkeit überlegen sei, und hat demgemäfs die Commission für die Abnahme von Schienen, Rädern und Achsen — auf die Untersuchung dieser wichtigsten Gegenstände haben sich die Arbeiten der Commission zunächst beschränkt — Schlag proben für Ermittlung der Zähigkeit und Zerreifsproben für die Ermittlung der absoluten Festigkeit des Materials empfohlen. Von diesen, durch die von dem Herrn Minister eingesetzte Commission principiell festgesetzten Gesichtspunkten ist auch Ihre Commission ausgegangen. Es sind in dem Ihnen vorliegenden Ent wurf für Schienen, Radreifen und Achsen dieselben Proben aufgenommen, welche seitens der Char lottenburger Commission dem Herrn Minister empfohlen worden sind, und für die übrigen Gegen stände entweder auch Zerreifsproben für die absolute Festigkeit und Schlagproben für die Zähigkeit eingeführt, oder — wo der Natur der Sache nach die Schlagprobe unausführbar oder unzweck- mäfsig erscheinen mufste — die einfache kalte Biegeprobe an ungetheilten Versuchsstücken an deren Stelle vorgesehen. Bei den Vorschriften über die äufsere Beschaffenheit, die zulässigen Abweichungen in den Mafsen u. s. w. ist Ihre Commission bemüht gewesen, dem Besteller die nöthige Sicherheit für den Erhalt eines für den Zweck durchaus brauchbaren Materials zu verschaffen, ohne dabei aber unnöthige Härten, wie sie vielfach noch in älteren Bedingungen enthalten sind, beizubehalten. Einer Erklärung bedarf vielleicht noch der Umstand, dafs einige Vorschriften, welche ihrer Natur nach für alle, oder doch fast alle Gegenstände vorgesehen werden mufsten, bei jedem ein- V.« 3