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Mai 1889. „STAHL UND EISEN.“ Nr. 5. 359 Stücken bei der Entscheidung über die Er füllung der Lieferungsbedingungen nicht berück sichtigt. c) Die Zerreifs-Festigkeit wird nach dem Bruch gewichte in Kilogramm auf das Quadratmillimeter angegeben. Die Ausdehnung in der Länge des Probe streifens wird in der Weise ermittelt, dafs die procentuale Ausdehnung des Streifens zwischen der mittels Körnerpunkten bezeichneten Länge von 200 mm beim Bruchgewichte festgestellt wird. d) Der Biegungswinkel wird in Graden an gegeben. Der Streifen gilt als gebrochen, wenn sich auf der convexen Seite in der Mitte der Biegungsstelle ein deutlicher Bruch im metallischen Eisen zeigt. e) Bei der warmen Biegeprobe sind die Stücke um eine gebrochene Kante zu biegen und zwar in kirschrothem Zustande. Das Material darf nicht brechen, reifsen oder ausfransen. Bei der kalten Biegeprobe werden die Streifen um einen Dorn von 25 mm Durchmesser, bei Blechdicken von mehr als 25 mm um einen Dorn gleich der Blechdicke gebogen. Bei der Härtungsbiegeprobe wird je ein Streifen längs und quer der Walzrichtung zur niedrigen Kirschrothhitze erwärmt, im Wasser von 28 0 Celsius abgekühlt und dann um einen Dorn gebogen. f) Die Bleche müssen frei von Walzfehlern sein und dürfen keine unganzen Stellen enthalten. Besondere Bestimmungen. I. Bleche aus Schweifseisen. 1. Schiffsbleche. Es sind Bleche von zweierlei Güte zu unter scheiden, welche als Qualität I und II bezeichnet werden. Zerreils- und Biegeproben. Die Zerreifsfestigkeit auf das Quadratmilli meter und die Dehnung sollen mindestens be- I ragen: Qualität 1 Festigk. | Delmung in Qualität II Fesligk. i kg Dehnung u % kg % längs der Faser 35 7 31,5 5 quer zur » 28,5 5 27,5 3 Bei der Warmbiegeprobe müssen die Probe streifen vor dem Bruche eine Biegung aushalten bis zu folgenden Winkeln bei Qualität I bei Qualität II längs der Faser 125° 90° quer zur „ 90° 60° Bei der Kaltbiegeprobe müssen diese | sein: Winkel bei einer Blechdicke Qualität I VOB längs | quer Qualität II längs | quer 5 mm u. weniger 90° 40° 75° 30° 6 bis 8 mm 70 30 55 20 9 „ 11 „ 50 20 45 15 12 „ 16 . 35 15 30 10 17 „ 19 „ 25 10 20 5 20 „ 22 „ 20 5 15 — 23 » 25 „ 15 2. Kesselblec 5 :he. 10 — Es sind drei Sorten Kesselblech zu unter scheiden : 1. Feuerblech, 2. Bördelblech, 3. Mantelblech. Aus Feuerblech müssen alle diejenigen Theile der Kesselwandung gefertigt werden, welche die erste strahlende Hitze des Feuerherdes auf zunehmen haben. Zu den Flammrohrschüssen und zu den Theilen, welche gebördelt oder gekrempt werden, wie z. B. Böden, Dome, Stutzen, u. dergl., ist Bördelblech zu verwenden. Alle anderen Theile der Kesselwandung dürfen aus Mantelblech gefertigt werden. Zerreitsprobe. Die Zerreifsprobe soll folgende Mindestzahlen bei Blechen bis zu 25 mm Dicke ergeben: Qualität : Feuerblech Bördelblech Mantelblech Faserrichtung: längs quer längs quer längs quer Festigkeit in Kilo gramm a. d.qmm 36 34 35 33 33 30 Dehnung % . . 18 12 12 8 7 5 Jede Ziffer der Festigkeit oder Dehnung darf um die Zahl 1 kleiner sein als die betreffende Mindestzahl, wenn die zugehörige andere Mindest zahl um ebensoviel gröfser ist. Bei Blechen von mehr als 25 mm Dicke verringert sich die Festigkeit bei Vergröfserung der Dicke um je 2 mm stets um 0,5 kg auf das Quadratmillimeter des ursprünglichen Quer schnitts, so dafs z. B. die Festigkeit nur zu be tragen braucht bei Feuerblech- Qualität bei Bördelblech- Qualität bei Mantelbech- Qualität bei Dicken die Festigkeit die Festigkeit die Festigkeit von längs quer längs quer längs quer nun kg kg kg kg kg kg 26 bis 28 35,5 33,5 34,5 32,5 32,5 29,5 28 „ 30 35,0 33,0 34,0 32,0 32,0 29,0 30 „ 32 34,5 32,5 33,5 31,5 31,5 28,5 32 „ 33 34,0 32,0 33,0 31,0 31,0 28,0