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358 Nr. 5. «STAHL UND EISEN.“ Mai 1889. Bei Blechen unter 5 mm Dicke sind in bezug auf Dicke und Gewicht folgende Abweichungen gestattet: 5% mehr oder weniger bei den Dicken von 2 bis 5 mm 7 % » » » »» » »1.,2» 9%» » » »» » n 0,5 » 1 » wobei jedoch vorausgesetzt wird, dafs die Breiten und Längen der Bleche folgende Grenzen nicht überschreiten: 1. Maximalbreiten. Bei einer Dicke von Maximalbreite 0,500 bis 0,750 mm einschl. 0,875 , 1,000 , „ 1,125 „ 1,375 , " 1,500 , 2,000 „ , 2,250 , 4,900 » » 1000 mm 1150 , 1400 , 1500 „ 1700 » 2. Maximallängen. Bei einer Dicke von Bei einer Breite Maximal länge 0,500 bis 0,750 mm einschl. 0,875 ” 1,000 ” ” 1,125 ” 1,375 ” " ,, 13 11 11 1,500 ” 2,000 " ” ♦ , 13 11 »J 11 2,250 " 3,000 ” ” 1* », 11 1; 13 11 11 11 ,J 11 ,» 13 11 11 3) 3,250 ,. 4,900 „ „ unter 800 mm von 800 bis 1000 „ unter 900 „ von 900 bis 1150 ,, unter 1000 ,, von 1000 bis 1250 ,, von 1250 bis 1400 „ unter 1000 „ von 1000 bis 1300 ,, von 1300 bis 1500 „ unter 1000 „ von 1000 bis 1250 „ von 1250 bis 1400 „ von 1400 bis 1700 „ bei allen Breiten bis 1700 2000 mm 1800 „ 2500 „ 2250 3000 „ 2600 „ 2300 „ 3800 „ 2800 „ 2500 „ 4000 „ 3500 „ 3200 ., 2800 „ 4000 „ Bei vorkommenden gröfseren Abmessungen als in vorstehender Liste angegeben ist, sind die Bleche so anzunehmen, wie sie fallen, wenn die dünnste Stelle der geforderten Dicke entspricht. Das Messen der Dicke hat mittels Schrauben lehre zu erfolgen und müssen die Mefspunkte mindestens 40 mm vom Rande und mindestens 100 mm von den Ecken des Bleches liegen. Siehe die Skizze, welche die Ecke einer Blech tafel vorstelll. Auf derselben ist also nur der gestrichelte Theil auf die Dicke zu untersuchen. Abweichung Jm Gewicht. Bei Abnahme von Blechen wird eine Ab weichung von dem rechnungsmäfsigen Gewicht um 3 % mehr oder weniger gestattet. Diese Abweichung ist nicht auf jede einzelne Tafel, sondern auf die ganze Lieferung.zu be ziehen. Bei einer einzelnen Tafel darf das Mehr oder Mindergewicht bis zu 5 % und bei Blechen über 2400 mm bis 2700 mm Breite, bei Dicken von 10 mm und mehr bis zu 8 % betragen. Bleche von 2100 bis 2700 mm Breite bei Dicken unter 10 mm und solche über 2700 mm bei allen Dicken sind bezüglich des Gewichtes so zu nehmen, wie dasselbe sich ergiebt. Art der Proben. Zur Erkennung der Brauchbarkeit der aus Schweifseisen oder Flufseisen gefertigten Bleche sind folgende Proben auszuführen : 1. Zerreifs- und Dehnungsproben, 2. Biege.- bezw. Härtungs-Biegeproben, 3. Schmiede- und Lochproben. Zurichtung der Probestücke. a) Die Probestreifen, welche zerrissen, aus gedehnt und gebogen werden sollen, sind sämmt- lieh warm gerade zu richten und vorsichtig aus zuglühen. b) Nicht makellose Streifen dürfen nicht ge nommen werden. c) Die Probestreifen sind etwa 400 mm lang und so breit zu nehmen, dafs sie in rohem Zu stand mindestens 50 mm breit sind. d) Die Streifen zu allen Prüfungen müssen an den Kanten mittelst Maschine oder von der Hand derart bearbeitet werden, dafs die Wirkung des Scheerenschnittes, Auslochens oder Aushauens zuverlässig beseitigt ist. Die Walzhaut mufs unter allen Umständen am Probestück verbleiben. e) Die Streifen zu Zerreifs- und Dehnungs proben sind in einer Länge von 200 mm auf den Kanten sehr sauber zu bearbeiten und so breit zu lassen, dafs der zur Zerreifsung vor bereitete Querschnitt mindestens 300 qmm, höchstens 600 qmm beträgt. f) Die Streifen zu den Biegeproben müssen an den Kanten etwas abgerundet sein und dürfen über den zur Biegung angewendeten Dorn in der Breite nicht hervorragen. Abnahme. a) Die Bleche sind im Walzwerk im uribe schnittenen Zustand zu besichtigen und die Probe streifen von den Kanten zu entnehmen. Die Wahl der Stücke, von welchen Probe streifen entnommen werden sollen, bleibt dem Abnehmer vorbehalten. b) Finden sich nach dem Zerreifsen oder Biegen anscheinend guter Probestücke Fehlstellen so werden die Prüfungsergebnisse aus solchen