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Bevor wir zu Punkt 2 unserer heutigen Tages-Ordnung: Die Zukunft der niederrheinisch -westfälischen Hochofenindustrie rücksichtlich des Eisensteinbezugs übergehen, habe ich Ihnen von einigen Protesten Mittheilung zu machen. Es ist von einer Anzahl von Mitgliedern aus dem Aachener Bezirk, von der Saar und von der Sieg gegen die Behandlung dieser Frage in unserer heutigen Versammlung Einspruch erhoben worden, und zwar stützen sich diese Einsprüche, wie es den Anschein hat und wie man dem Wortlaute nach berechtigt ist zu glauben, auf eine Agitation, die vom Aachener Bezirk ausgegangen ist. Es wird deshalb genügen, wenn ich den Wortlaut des Protestes aus erstgenanntem Bezirk zu Ihrer Kenntnifs bringe. Ich erhielt am 31. v. M. das folgende vom 26. Januar datirte Schreiben: »Auf der Tagesordnung der Generalversammlung des Vereins deutscher Eisen hüttenleute am 5. Februar d. J. befindet sich unter Nr. 2 ein Antrag, welcher zweifellos in die für das Project der Moselkanalisirung auf Staatskosten hervorgerufene Bewegung auch den genannten Verein hineinziehen soll. Nach dem Statut des Vereins deutscher Eisenhüttenleute soll derselbe auch die Vertretung und Wahrnehmung der Interessen des Eisen- und Stahlhüttenwesens bezwecken. Hierunter können jedoch nur solche Interessen verstanden sein, welche der gesammten deutschen Eisen- und Stahlindustrie gemeinsam sind, und protestiren wir daher gegen das Hineinbringen von Erörterungen von Sonderinteressen in einen Verein, welcher lediglich allgemeine und technisch praktische Zwecke zu verfolgen hat.“ Unterzeichnet ist das Schriftstück von 10 Mitgliedern. Es haben sich dem Inhalt desselben angeschlossen aus dem Siegerlande fünf der dortigen Mitglieder, und es ist ein ähnlicher Protest von der Saar mit einigen 20 Unterschriften eingelaufen. M. H.! Ich habe zu diesen Protesten zuvörderst zu bemerken, dafs in erster Linie behauptet wird, der Verein sei nicht berechtigt, diese Frage hier zu verhandeln; es wird daher nothwendig sein, dafs wir uns die Statuten unseres Vereins daraufhin näher ansehen. Der § 1, worin der Zweck des Vereins präcisirt ist, lautet folgendermafsen: »Der Zweck des Vereins ist die praktische Ausbildung des Eisen- und Stahl hüttenwesens, die Vertretung und Wahrnehmung der Interessen dieser Industriezweige, die Förderung des Verbrauches von Eisen und Stahl in allen Formen.“ Wir sind der Meinung, m. H., dafs die in Punkt 2 der Tagesordnung vorliegende Frage nicht vorwiegend eine wirthschaftliche, sondern eine technische Frage in eminentem Sinne ist und haben in Consequenz dieser Annahme geglaubt, dafs gerade diese Frage, welche ja vielfach wider sprechend beurtheilt wird, hier vorgebracht werden solle, damit sie in technicher Beziehung nach allen Seiten beleuchtet und das Richtige gefunden werden möge. Des Weiteren aber ist die Behandlung derartiger Fragen hier absolut nicht neu. Ich erinnere Sie daran, dafs hier bei Einführung des Thomasprocesses dieser Procefs mit seiner Wirkung, die er auf die deutsche Eisen- und Stahlindustrie, überhaupt auf die Eisen- und Stahlindustrie der Welt und auf die Concurrenz auf dem Weltmärkte ausüben würde, ausführlich und eingehend erörtert worden ist. Ich erinnere Sie ferner daran, dafs im Juni 1885 mit grofsem allseitigen Beifall das Project der Verbesserung des Fahrwassers der Mosel von Metz bis Coblenz behandelt worden ist, sowie daran, dafs im December 1885 hier ein Vortrag stattgefunden hat über die Verwendung von Eisen und Stahl zu Eisenbahnschwellen und die Lage der deutschen Eisenindustrie. Diese Vorträge hatten eine ent schieden grofse wirthschaftliche Bedeutung, indessen ist keinerlei Einspruch dagegen erhoben worden. Wir sind nach § 1 unserer Statuten nicht beschränkt in der Behandlung derjenigen Gegenstände, die wir vor unser Forum ziehen wollen, wir haben aber eine freiwillige Beschränkung eintreten lassen in der Art, dafs wir mit der Nordwestlichen Gruppe des Vereins deutscher Eisen- und Stahlindustrieller ein Uebereinkommen dahin getroffen haben, dafs vorwiegend wirthschaftliche Fragen durch diese und mehr technische Fragen durch unsern Verein behandelt werden sollen. Im vorliegenden Falle ist aber Punkt 2 der Tagesordnung nicht allein mit Vorwissen, sondern auf Wunsch der Nordwestlichen Gruppe auf die heutige Tagesordnung gestellt worden; die Gruppe hat uns gebeten, wir möchten von technischer Seite diese Frage heute hier beleuchten. Also nach dieser Richtung sind meines Erachtens die vorliegenden Proteste nicht hinreichend begründet. Ich habe Ihnen ferner mitzutheilen, dafs der Vorstand in seiner letzten Sitzung einstimmig beschlossen hat, diesen Protesten keine Folge zu geben. Ob Sie mit diesem Beschlusse Ihres Vorstandes übereinstimmen, das wird ja wohl in der Discussion, die über diesen Gegenstand