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Dritter Machtrag zum Ortsjtatut der Stadt Grimma vom li Mai Z87S. In Ergänzung einiger Bestimmungen des Ortsstatuts der Stadt Grimma vom 1. Mai 1875 wird folgendes bestimmt: Zu 8 2. Hinter den Worten „den 14. Oktober 1870" ist einzuschalten: „nebst Nachträgen". Zu 88 15, 16 und 17. Zu den Gemeinde-Unterbeamten im Sinne der ßß 15, 16 und 17 gehören auch der Kassierer und der Kontrolleur bei der städtischen Sparkasse. Hierüber ist dieser Nachtrag ausgefertigt und legal vollzogen worden. Grimma, am 6. Februar 1886. Ter Stadtrat. Oskar Emil Walter, Bürgermeister. G Die Stadtverordneten. Julius Lasse, Vorsteher.