Suche löschen...
Dresdner Journal : 05.07.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-07-05
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187907059
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18790705
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18790705
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1879
-
Monat
1879-07
- Tag 1879-07-05
-
Monat
1879-07
-
Jahr
1879
- Titel
- Dresdner Journal : 05.07.1879
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Beüage zu 153 des DreÄNtl* Sonnabend, den 5. IM 1879. Deutscher Reichstag. Sitzung vom 3. Juli. 1^. Dir zweite Berathuug deS Zolltarifsent- wurfs, fpeciell der Nr. 2, Baumwolle und Baum- wollenwaaren, wird fortgesetzt. Oit. e 5: mehrfach gezwirnter Nähsaden, auch accommodirter (zum Einzelverkauj vorgerichteter) Nähsaden: für 100 70 M, und 6: Dochte, ungewebte, sür 100 24 M., werden ohne Debatte genehmigt. — Oit. ä lautet in der Vorlage: Waaren aus Baumwolle allein oder in Verbindung mit Metallfäden, ohne Vermischung von Seide, Wolle oder an deren unter Nr. 41 genannten Thierhaaren: 1) rohe (au- rohem Garn verfertigte) dichte Gewebe mit Ausschluß der ausgeschnittenen Sammele: für 100 lr^ 80 M; 8) alle nicht unter 1 und 4 begriffene dichte Gewebe; rohe (aus rohem Garn verfertigte) undichte Gewebe mit Aus schluß der Gardinenstoffe; Strumpswaaren, Posamentier- und Knopsmacherwaaren; auch Gespinnste in Verbindung mit Metallfäden: für 180 lc^ 120 M.; S) alle undichte Gewebe, wie Jaconet, Musselin, Tüll, Marly, Gaze, soweit sie nicht unter Nr. 2 begriffen sind, für 100 lrs 200 M.; 4) Spitzen und alle Stickereien: für 100 ic^ 250 M. Die Commission beantragt die Annahme mit den Abänderungen, daß Tüll, roh und ungemustert, von 2 nach l versetzt und gebleichte, dichte Gewebe, auch appre- tirt, mit Ausschluß der ausgeschnittenen Sammete, ebensalls aus Nr. 2 herausgenommen und unter einer besonderen Ziffer mit emem Zollsätze von 100 M. aufgeführt werben. Hierzu beamragt Abg. Landmann, die gebleichten und appretirteu Gardinenstoffe, die nach der Vorlage unter Nr. 3 fallen, unter einer besonderen Stummer mit einem Zollsätze von 230 M. für 100 aufzu führen; Abg. Löwe (Berlin) will in Nr. 2 die Worte: „unter Ausschluß der Gardinenstoffe" streichen, diese Waaren also einem Zollsatz von 120 M. unterwerfen, und ferner für 1 und die gebleichten dichten Gewebe den Zollsatz auf 60 M. (statt 80 und 100) ermäßigen. Abg. Grad endlich schlägt eine verschiedene Verzollung der Baumwollenwaaren vor je nach dem Gewicht bei 100 Hin nach der Fadenzahl bei 25gMM und je nach dem die Waaren roh, gebleicht, gefärbt oder bemustert und fa^onnirt sind. Die von ihm beantragten Zoll sätze betragen im Minimum 60, im Maximum 275 M. für 100 k«. Stach dem einleitenden Vortrage des Berichterstat ters v. Bötticher begründet Abg. Grad seinen Antrag mit dem Hinweise auf den sranzösijchen Zolltarif, welcher die Textilstoffe nach demselben System zur Verzollung heranziehe, zieht denselben jedoch im Lause der Discujjion zurück. Abg. Sonnemann macht daraus aufmerksam, daß die vorgeschlagenen Sätze für rohe und gebleichte dichte Gewebe Häher jeien, als die Sätze des französischen und des österreichi, scheu Tarifs, und sucht nachzuwel,en, baß die Baumwollen- waaren eine» so hohen Schutzes nicht bedürften, da die Aus- fuhr in diesen Waaren die Einfuhr übersteige. Wenn die Weberei in den letzten Jahren zum Theil Noth gelitten habe, fo fei dies Folge der Ueberproduction. Der Zoll vo.. 60 M, welchen der Abg. Löwe (Berlin) beantrage, repräsentier immer noch einen Werthzoll von 20—22 Procent. Die billigere Einsuhr von Gardinenstoffen empfehle sich dadurch, daß rohe Gardinenstoffe aus England eingejührt und in Deutschland weiter verarbeitet würden, so daß also durch eine höhere Ver zollung der rohen Gardinenstoffe nur die englische Appretur gesärdert werden würde. Berichterstatter v. Bötticher: Wenn man die Garnzölle fo eryöhe, wie die- gestern geschehen sei, so könne man un möglich den Zollsatz für Gewebe aus der bisherigen Höhe be lassen. Dagegen würden gerade diejenigen Argumente lprechen, d,e gestern zu Gunsten der Weberei angesührt worden seien. Die Anträge des Abg. Löwe (Berlin) werden ab- gelehnt, dagegen der Antrag des Abg. Landmann an genommen, mit demselben I-it. ä nach den Anträgen der Commission. Zu Oit. ä enthält die Vorlage folgende Anmer kungen: 1) Baumwollene Fischernetze, neu, sür 100 lcx >2 M.; 2) Ganz grobe Gewebe aus rohem Gejpinnst von Baum- wollabsallen, welche das Ansehen von grauer Packlein wand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen u. j. w. verwendet werden, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien oder einzelnen gefärbten Fäden: sür 100 Kx 10 M.; S) Schmirgeltuch, sür 100 üx 6 M. Die Commission beantragt, zu Ziffer 1 den bis herigen Zollsatz von 3 M. belzubehalten, Ziffer 2 unverändert anzunehmen, dagegen Schmirgeltuch und in dessen Lonsequenz auch rohe dichte Gewebe für Schmirgeltuchfabriken auf Crlaubnißfcheme unter Con- trole frei einzulassen. Abg Frhr. v. Heereman beantragt im Verein mit dem Abg. Grützner, um einem Mißbrauch der durch Ziffer 2 ge währten Begünstigung vorzubeugen, hinter den Worten: „Gc- spinnst von BaumwoUabsällen' noch einzuschalten: .in Stücken nicht über 50 om lang und breit'. Abg v. Kleist-Retzow erklärt sich gegen die Zollsreiheit de« SchmirgrltuchS im Interesse der Schnnrgcltuchsabrikanon, welcher durch die Zollsreiheit deS Rohmaterials nicht gedient sei, und beantragt die Wiederherstellung der Anmerkung 2 nach der Vorlage Abg. Or. Delbrück ist dagegen der Ansicht, daß der Schmirgeltuchsabrikation durch Annahme des CoinmissionSan- trag» mehr genützt werde, al» durch einen Zoll von ü M. Bundescommissar Geh. Rath Hermann: Wenn der Antrag der Lommijsion zur Anmerkung s zum Beschluß er hoben würde, so würde kein einziger Meter deutschen Baum- wollrngewebe» mehr zur Schmirgeltuchsabrikation verwendet werden. E» liege gar kein Grund vor, der Schmirgeltuchsabri- kation ein solche» Privilegium zu gewähren, und da der im Entwurse vorgeschlagene Zollsatz so gering sei, so empsehle sich die Annahme desselben. Der Antrag Heereman Grützner ent spreche der Tendenz der verbündeten Regierungen Der Antrag Hecreman-Grützner wird angenommen, mit demselben d»e Anmerkungen nach den Anträgen der Commission. Nr. 18. Kleider und Leibwäsche, fertige, auch Putzwaaren. Di« Commission beantragt die Annahme der vorgeschlagenrn Zollsätze unter alle,Niger Erhöhung de» Zollsatzes für Herrenhüte aus Filz von 150 auf 180 M. für 100 kg. Aba. Sonnemann macht daraus aufmerksam, daß Nie mand eine Zollrrhöhung für Lonfectionen verlange, sondern alle Industriellen, welche Petitionen an den Reichstag geschickt dätter», >l h dagegen sträubten au« Furcht vor den Repressalien Heß Rußland»«, und in d«r That gehe Frankreich damit um, seine Zollsätze sür Lonfectionen zu erhöhen; in der Schweiz seien die Zollsätze bereits erhöht worden, und von Seiten an derer Länder seien ebensalls Repressalien zu besürchten. Der finanzielle Effect der Zollerhöhungen würde sehr gering sein. Man möge also die Zollsätze sür Consectionen auf der bis herigen Höhe belassen. Abg v. Kardorff: Wenn man von dem Grundsätze aus gehen wollte, daß man immer auf das Ausland Rücksicht neh men müsse, dann müßte man überhaupt darauf verzichten, Zölle festzusetzen und den Zolltarif nach unserm Bedürfnisse zu machen. Man müsse umgekehrt sagen: weil Frankreich und Oesterreich durch ihre Tarife den deutschen Export geschädigt hätten, da rum wolle man nun Repressalien ergreisen und abwarten, ob diese Staaten dann zu uns kommen und durch Compensationen Ermäßigungen der Zollsätze herbeizusühren suchen würden Abg Sonnemann: Der Unterschied sei doch der, daß bei diesen Artikeln Niemand die Erhöhung der Zölle verlange und gerade Diejenigen, denen man eine Wohlthat erweisen wolle, sich dagegen sträubten. Daß die andern Staaten zu uns kom men würden, sei ein schwacher Trost für die Industrie, denn darüber könne viel Zeit vergehen Berichterstatter v. Schauß: Es sei bedenklich, aus den an den Reichstag gelangten Petitionen einen Schluß zu ziehen. Da, wo genügender Schutz gewährt werde in den Vorlagen, gäben sich die Interessenten der Hoffnung hin, daß die Anträge der verbündeten Regierungen zur Annahme gelangen und so ihre Interessen gewahrt werden würden, so daß sür sie zum Einreichen von Petitionen kein Anlaß vorliege. Nach dem Argument des Abg. Sonnemann würden sich die Interessenten schon dagegen haben verwahren müssen, daß der statu» «xuo erhalten bleibe. Die Nummer wird nach den Commifsionsanträgen genehmigt. Nr. 22. Leinengarn, Leinwand und andere Leinenwaaren. Die Oit. a und 6 lauten nach der Vorlage: u) Garn, mit Ausnahme des unter d genannten: 1) Majchinengejpinnst: «) bis Nr. 8 englisch, für 100 lc^ 3 M. fi) über Nr. 8 bis 25 englisch: sür 100 lcx 6 M. ^) über Nr. 25 bis 40 englisch: sür 100 S M. ö) über Nr. 40 englisch: sür 100 kg 12 M. 2) Handgespinnst: sür ,00 üß 6 M. b) gesärbtes, bedrucktes, gebleichtes Garn: 1) bis Nr. 25 englisch: sür 100 ic^ 10 M. 2) darüber: sür 100 ^15 M. Die Commission hat den Unterschied von Maschinen- und Handgespinnst beseitigt und beantragt sür rohes Garn fünf Feinheitsstaffeln: 1) bis Nr. 5 englisch, 2) über Nr. 5 bis 8, 3) über Nr. 8 bis 20, 4) über Nr. 20 bis 35, 5) über Nr. 35 mit Zollsätzen von 3, 5, 6, 9 und 12 M., für die unter b genannten Garne drei Feinheitsstaffeln: 1) bis Nr. 20, 2) über Nr. 20 bis 35, 3) über Nr. 35 mit Zollsätzen von 12, 15 und 20 M. Hierzu beantragen die Abgg. Or. v. Wänker, Krafft und Frhr. v. Dalwigk, den Zollsatz für Maschinengespinnst bis Nr. 8 von 3 auf 6 M. zu erhöhen. Abg. Frhr. v Heereman bittet um Ablehnung des An trags Wänker im Interesse der Leinenindustrie. Die Spinner seien im Großen und Ganzen mit den vorgeschlagenen Sätzen »usrieden, sodaß eine glückliche Vereinigung aus Grund dieser Positionen zu Stande gekommen sei. Wenn man an den jetzt genehmigten Sätzen rüttele, so störe man das ganze Einver nehmen zwischen Spinnern und Webern, welches glücklich zu Stande gebracht worden sei. Die Weberei in groben Garnen sei in Westfalen von großer Bedeutung, und zwar als Haus industrie. Abg. Or. v. Wänker sührt zur Motivirung seines An trags an, daß gerade in den gröberen Nummern die italienischen Spinnereien, welche mit ihrem vorzüglichen Material und den dort abnorm niedrigen Arbeitslöhnen im Stande seien, billiger als irgend eine deutsche Hanfspinnerei zu produciren, ganz Süddeutschland mit groben Garnen zu Preisen überschütteten, welche jede Concurrenz ausschlössen und die inländischen Hanf spinnereien ruinirten. Oitt. u und b werden nach dem Anträge der Com mission angenommen, der Antrag Wänker - Krafft- Dalwigk abgclehnt, die Ott. e (Zwirn aller Art: für 100 kg 36 M.) und ä (Seilerwaaren, ungebleichte, gebleichte Seile rc., grobe ungefärbte Fußdecken rc.: für 100 Kg 6 M.) ohne Debatte genehmigt. Die Vorlage setzt unter e für graue Packlein wand und Segeltuch einen Zollsatz von 5 M. und unter 1) sür Leinwand, Zwillich, Drillich, ungefärbt, unbedruckt, ungebleicht, Zollsätze von 10, 24 und 36 M. fest, jenachdem das Gewebe in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebstäche von 4 Hem 17—40, 41 —160 oder mehr als 160 Fäden enthält. Die Commission hat die beiden Unter positionen in eine einzige vereinigt und beantragt, je- nachdem in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gewebstäche von 4 gew bis 16, 17 bis 40, 41—80, 81 — 120 oder mehr als 120 Fäden enthalten sind, Zollsätze von 6, 12, 24, 36 und 60 M. Zugleich schlägt sie folgende Resolution vor: Die verbündeten Regierungen zu ersuchen, nach Ablauf des bestehende» HandeleverlragcS mit Oesterreich Ungarn die zollfreie Einsuhr der Rohlcinen nicht mehr zuzugestehen. Das Haus genehmigt ohne Debatte alle diese An träge. Für gefärbte, bedruckte, gebleichte, auch aus ge färbtem, bedrucktem, gebleichtem Garn gewebte Lein wand beantragen die verbündeten Regierungen Zoll sätze von 60 und 100 M., je nachdem in der Kette und dem Schuß zusammen auf eine quadratische Gc- webfläche von 4 gem bis 160 oder mehr als 160 Fäden enthalten sind. Die Commission beantragt die Festsetzung der Grenze bei einer Zahl von 120 Fäden in der gedachten Fläche und die Feststellung der Zoll sätze auf 60 und 120 M. Abg Löwe (Berlin) beantragt in Gemeinschaft mit den Abgg Or. Karsten, Rickert und Or. Bamberger, die Grenze bei einer Zahl von 18V Fäden aus die Gewebstäche von 4 ycm und d«e Zollsätze auf 60 und 100 M. sestzusetzen. Der Noth stand der Leinenindustrie rühre zum größten Theile daher, daß der Geschmack des Publicum- sich von den Leinenwaaren ab- und den Baumwollenwaaren zugewendet habe. Die Zollerhöh- ung würde diesen Schaden nicht repariren, dagegen die Berliner und Bielefelder Wäscheindustrie schwer benachtheiligcn. welche für Kragen und Manschetten da» irische Leinen nicht entbehren könne und jetzt den Weltmarkt vollständig beherrsche Nach Annahme der Zölle würde diese Stellung auf dem Weltmärkte nur durch Herabsetzung der Arbeitslöhne behauptet werden können. Abg. Or. Rentzsch: Alle drei Vorschläge, die gemacht worden seien, stimmten darin überein, daß sie, je seiner da» Gewebe sei, einen desto höheren Schutz gewährten, und e» frage sich nur, welcher Satz der richtige sei. In der sächsischen wie in der preußischen Lausitz werd« in der Hauptsache gcwedt glatte Leinwand zwischen 80 und ISO Fäden aus 4 qem. Würde man nach dem Vorschläge de» Abg Löwe (Berlin) dir Grenze von >80 Fäden annehmen, so würde man nur eine verschwindend kleine Zahl von Artikeln mit dem höheren Zoll schutze treffen Es je, aber nothwendig, gerade diese Industrie zu schützen, »eil ihr von Böhmen und von Irland au« eint bedeutende Concurrenz gemacht werde. Wenn die freie Einfuhr von österreichischen Rohleinen aufhöre, so werde da» die Wir kung haben, daß in Böhmen sich die Leinenindustrie auf die Fabrikation von solcher glatten Leinwand legen werde, wie sie in der Lausitz gefertigt werde. Es fei vielfach behauptet wor den, die Sätze de« Tarifs würden nur der Großindustrie nützen; die von der Commission vorgeschlagenrn Sätze seien aber vor zugsweise dazu bestimmt, der Leinenindustrie, der Hausindustrie zu nützen Gerade im Interesse der Hausindustrie empfehle er die Annahme de- Commission-antragS. Abg Grützner bestreitet, daß die vorgeschlagenenZollsätze auf die Wäschefabrikation einen fühlbaren Einfluß üben würden. Abg. Löwe (Berlin) beharrt dabei, daß der Wäschesabri- kation ihr Rohmaterial vertheuert werden würde. Abg Grützner constatirt, daß in der LeinenenquSte nach gewiesen worden sei, daß auch in Deutschland Leinwand sabri- cirt werde, welche sich zur Wäschefabrikation ganz vorzüglich eigne. Abg. Sonnemann erwidert, von anderer Seite sei in der EnquLtecommission bestritten worden, daß in Deutschland solche Leinwand wie die irische geliefert werden könne. Abg. Löwe (Berlin) fügt hinzu, die Berliner Industrie habe allerdings den Versuch gemacht, von einer bedeutenden leistungsfähigen schlesischen Weberei das Leinen Herstellen zu lassen. Diese Weberei habe auch zwei Stück sabricirt, aber es sei nichts mehr geliefert worden, weil eben das irische Klima dazu gehöre. Nach Ablehnung des Antrags Löwe wird Ott. k nach dem Anträge der Commiffion angenommen, ebenfo ohne Debatte die Ott. s (Damast rc., leinene Kittel: 60 M), K (Bänder, Borten, Franfen rc.: 100 M.) und i (Zwirnfpitzen: 600 M.). Nr. 30, Seide und Seidenwaaren, lautet in der Vorlage: a) Seidencocons; Seide, abgehaspelt (unfilirt, Grezel oder gesponnen (filirt), nicht gefärbt: Floretseide, gekämmt; auch Abfälle von gefärbter Seide: frei. d) Floretseide, gesponnen oder gezwirnt, nicht gefärbt: für 1'0 lcx 12 M.; e) Seidenwatte, für 100 lcx 24 M.; ck) Seide und Floretseide, gefärbt; auch Zwirn aus roher Seide (Nähseide, Knopslochfeide u. s. w.): für 100 lcx 48 M.; - «) Waaren aus Seide oder Floretseide, auch in Verbindung mit Metallfäden; Waaren aus Seide, gemischt mit an deren Spinnmaterialien und zugleich in Verbindung mit Metallsäden; Spitzen, Blonden und Stickereien, ganz oder theilweise aus Seide: sür 100 600 M.; k) alle nicht unter « begriffenen Waaren aus Seide oder Floretseide in Verbindung mit Baumwolle, Leinen, Wolle oder anderen animalischen oder vegetabilischen Spinn stoffen: für 100 Ü8 300 M. Anmerkungen: 1) ganz grobe Gewebe aus rohem Gespinnste von Seiden abfällen, welche das Ansehen von grauer Packleinwand haben und zu Preßtüchern, Putzlappen verwendet werden, auch in Verbindung mit anderen Spinnmaterialien oder einzelnen gesärblen Fäden: für 100 kg 10 M.; 2) Seide, welche in Garnen aus anderen Spinnmaterialien versponnen ist, ohne die Umhüllung des Fadens zu bilden oder zusammenhängend durch die ganze Länge deS Ge- webesadens sich zu ziehen, bleibt bei Geweben aus solchen Garnen außer Betracht. Die Commission beantragt, auch Floretseide, ge sponnen oder gezwirnt, nicht gefärbt, nach a herüber zufetzen, also frei einzulasfen, ferner in ä die Worte: „auch Zwirn aus roher Seide (Nähseide, Knopftoch seide u. s. w.)" zu streichen und dafür einzufetzen: „Lacets" unter Festsetzung eines Zollsatzes von 36 M. für ck, endlich zu e als Anmerkung hinzuzufügen: .Tülle roh oder gefärbt, ungemustert: für 100 Ic^ 250 M." Hierzu beantragen: 1) Die Abgg. Grad und v. Wänker, die Kot. d der Regierungsvorlage wiederherzustellen; 2) die Abgg. v. Knapp und Or. Völk, zwischen 6 und e folgende neue Unterposition einzufügen: .Zwirn aus Rohseide, (Nähseide, Knopflochseide u. s. w.), gefärbt und ungefärbt: für 100 üß 100 M ' Abg Or. v Wänker bittet um Annahme des von ihm und dem Abg. Grad gestellten Antrags im Interesse derFlorrt- fpinnerei, welche ohnehin durch die Concurrenz, namentlich der Schweiz, schwer bedrängt werde, und mit Rücksicht daraus, daß auch Halbfabrikate aus Baumwolle, Flachs und Wolle einem Zolle unterliegen sollten. Man könne doch nicht eine Fabrika tion gänzlich schutzlos lasten. Abg Or. Delbrück macht daraus ausmerksam, daß Floret seide bereits unter dem früheren schutzzöllnerifchen Taris zollfrei gewesen sei und sich unter dieser Zollfreiheit die Floretspinnerei entwickelt habe Es handle sich nicht nur um da» Interesse der Creselder Seidenspinnerei, sondern auch um die großen und schweren Interessen der Posamenicnsabrikation, z. B im sächsi schen Erzgebirge, und die Commission habe es nicht für gerecht fertigt gehalten, zu den großen und vielen Erschwerungen, wel chen diese Exportindustrie durch den Tarif unterworfen werde, derselben noch eine neue Erschwerung aufzulegen. Es sei nicht Ausgabe, um jeden Preis an dem Princip festzuhalten, sondern man müsse den reellen Interessen Rechnung tragen. Abg Haerle empfiehlt den Antrag Knapp-Völk im In teresse der Nähjeidensadrikation. BundeScommisjar Geh Rath Hermann erklärt sich ebenfalls mit dem Anträge Knapp Völk einverstanden und bemerkt gegenüber dem Abg. Or. Delbrück, daß wenigsten- die elsaß-lothringisch n Floretjpinnereiea unter dem hohen fran zösischen Zolljchutze entstanden seien. Der vorgeschlagene Satz für Floretseide sei sehr mäßig und werde von der Exportindustrie kaum gefühlt werden. Abg v. Knapp: Sein Antrag fülle eine Lücke in den Commifsionsanträgen aus, welche auSgefüllt werden müsse, denn Niemand Wiste, wie nach dem Anträge der Commission die Nähseide tarifirt werden solle; nebenbei schütze sein Antrag eine bedeutende Industrie. Abg. Or. Hammacher: Bei Floretseide handle e» sich um einen Gegenstand, von welchem loO Ic-s einen Werth von 3500 3600 M hätten. WaS bedeute einem solchen Werthe gegenüber ein Zollsatz von 12 M? Man würde also be deutende Industriezweige, die aus den Verbrauch der Floret seide angewiesen seien, schädigen, ohne der Floretspinnerei etwas zu nützen Bunde-commissar Geh. Rath Hermann bittet um Weg lassung de» von der Commission in 1-it. ck. eingeschalteten Worte«: .LacetS', weil Niemand genau angeben könne, wa» Lacet« eigentlich seien. Abg Holzmann bittet dagegen um Beibehaltung diese» Worte». Der Begriff stehe allerdings fest und die erzgebirgijche Pojamentensablikation verbrauche große Mengen Lacet», die sie au» Frankreich beziehen müsse Diese Industrie habe mithin ein große» Interesse daran, für diesen Artikel einen billigen Zollsatz sestgestellt zu sehen. Der Antrag der Abgg. Grad und Vr. v. Wänker wird abgelehnt, dagegen der Antrag der Abgg. v. Knapp und Vr. Völk und mit demselben die Nr. 30 ange nommen. 26 Uhr vertagt sich das Haus auf morgen 12 Uhr. (Nr. 41 des Tarifs: Wolle, zweite Lesung der Gesetzentwürfe, betreffend die Statistik des auswärtigen WaarenverkehrS und die Abänderung einiger Bestim mungen der Gewerbeordnung.) provinzilünachrichten. x Zwickau, 30. Juni. Gestern, am 3. Sonntage nach TrinitatiS, feierte der Zwickauer Zweigverein der Gustav-Adolf-Stiftung fein diesjähriges kirch liches Jahresfest in der freundlichen Kirche zu Bockwa. Die Festpredigt, welche Hr. Archidiakonus Dunger von hier übernommen hatte, behandelte in trefflicher, die Herzen der Zuhörer erbauender Weife den Zuruf des Gustav-Adolf-Vereins an feine Glaubensgenoffen: „Im Namen Jefu Christi von Nazareth stehe auf und wandle", und wies dabei hin auf 1) die Bedrängten, denen er Hilse bringt; 2) die Kraft, in der er fein Werk vollbringt; 3) den Segen, der ihm durch Gott gelingt. Den Bericht erstattete der Ortspfarrer, Hr. Teufer; derselbe schilderte in lebendigen Zügen die Arbeit und daS Streben des Vereins wie die Noth der Glaubensbrüder in der Zerstreuung. Wesentlich gehoben wurde die kirchliche Feier durch den Vortrag zweier Motetten von Seilen des Bockwaer Kirchen chores, der unter der Leitung des Hrn. Cantors Winkler Vortreffliches leistete. Bei der darauf folgenden Be sprechung, welche im Garten des oberen Gasthofes in Bockwa stattfand, wurde das dem Zweigverein zu freier Verfügung überlaßene Drittheil feiner Einnahmen (ca. 300—330 M.) der evangelischen Gemeinde zu Fran zensbad zur Vollendung des Kirchenbaues zugewiefen, während die Gemeinde Brüx die am Schluffe des Gottesdienstes gesammelte Kirchencollecte von 57 M. 14 Pf. erhielt. Nachdem noch als Festort sür die nächste Versammlung Wilkau bestimmt und die Abge ordneten zu der Versammlung des Leipziger Haupt - Vereins gewählt worden waren, wurde die Besprechung mit Gebet geschlossen. — Gestern ertrank in der Badeanstalt zu Schedewitz der daselbst wohnhafte 21- jährige Maschinenschlosser Schmiedel. Derselbe wurde muthmaßlich, kurz nachdem er in das Wasser gestiegen, von einem Herzschlage getroffen. — Bei einem in der vergangenen Nacht über hiesige Stadt gezogenen hef tigen Gewitter schlug der Blitz, ohne jedoch zu zün den, in ein an der Bahnhossstraße gelegenes HauS. Gerichtsverhandlungen. lH Dresden, 28. Juni. Schwurgerichtsver Handlungen. (Fortsetzung und Schluß.) X. Die Zimmermannsehefrau Christiane Pauline Hornuff in Reichenau war beschuldigt, in einer beim Gerichtsamte Frauenstein gegen sie anhängigen Privat klagsache einen ihr auferlegten Reinigungreld: „wie cs nicht in Wahrheit beruhe, daß sie bezüglich des Privat anklägers Schröter und dessen Ehefrau zur verehel. Börner geäußert habe, Schröter habe den Drachen und seine Frau sei eine Hexe", wissentlich oder aus Fahr lässigkeit falsch geschworen zu haben. Tie Angeschul- digte versicherte, daß sie einer ähnlichen Aeußerung, jedoch nur als einer Rederei der Schulkinder, Erwäh nung gethan, selbst aber in der zum Gegenstand des Eides gemachten Art und Weise sich niemals ausge sprochen habe. D:e verehel. Börner blieb dagegen bei ihrer Sachdarstellung stehen. Allein deren Zengniß, wenn schon einigermaßen durch die Angaben ihrer Kinder unterstützt, erschien nicht belastend genug, uv.', die Angeklagte für schuldig zu erachten. Auf Grund des verneinenden Wahrspruchs der Geschwornen würbe sie freigesprochen. XI. Der Tischler August Hermann Zange aus Langenbielau wurde in der unter Ausschluß der Oesfent lichkeit stattgefundenen Schlußverhaudlung wegen ver suchten Verbrechens gegen die Sittlichkeit zu 2 Jahren Zuchthaus und 4 Jahren Ehrenrechtsverlust ve:- urtheilt. Xll. Der noch unbestrafte Haus- und Feldgrund stücksbesitzer und Maurer August Eduard Kaden aus Kleindorfhain war von dem verpflichteten Waldwarter Eismann im fiskalischen Grülleuburger Forstrevier bei der Entwendung von Holz betroffen wvrdeu, ru dessen Abmachung er sich zweier eiserner Haken bedient hatte. Nachdem Eismann den Angeklagten erfolglos aus dein Wald gewiesen, verschritt er, ftiner Jnsttueiiou gemäß, zu Pfändung der zu dem Forstfrevel benutzten Weck zeuge und brach, jedenfalls um nicht die langen Lian gen dem Angeklagten zu entziehen, die mit den cijMun Theilen versehenen Spitzen der beiden Stangen ab. Plötzlich siel jedoch der Angeklagte über Eismann her, faßte ihn an der Kehle, drückte ihn rücklings zu Boden und schlug ihn mit dem abgebrochenen Ende einer Stange, das er dem Eismann zuvor aus der Hand gerissen hatte, über den Kopf hinein. Eismann erlitt hierdurch einige blutende Verletzungen an Stirn, Nase und Mund. Der Angeklagte stellte die Sachdarstellung Eismanns in Abrede und wollte mit demselben nur an den Haken hin- und hergezerrt haben, und hierbei sollte Eismann wegen seiner Betrunkenheit zu Falle gekommen sein und sich die Verletzungen selbst zn- gezogen haben. Die Ergebnisse der Beweisaufnahme widerlegten jedoch schlagend die leere Ausrede des An geklagten, welcher auch sonst nicht gerade Proben von Wahrheitsliebe an den Tag legte. Tie Geschwornen erachteten ihn des Forstdiebstayls und des Widerstan des, beziehentlich thattlchen Angriffs gegen emcu in der rechtmäßigen Ausübung seines Amies begriffenen Forstbeamten, sowie einer hierdurch verursachten Kor perverletzung desselben unter Annahme mildernder Um stände für schuldig. Der Schwurgerichtshof verurtheilte ihn zu 9 Monaten 3 Tagen Gefangmß. Den fammtlichen Verhandlungen präsidirte Herr geh. Justlzrath Wehmger; als belsitzendc Richter suu- girten die Herren Genchtsrath Or. Flügel und Assessor Aböe. Die Staatsanwaltschaft war vertreten in den Fällen VIII., IX., X. durch Herrn Oberstaatsanwalt Roßtäuscher; in den Fällen III., IV., V. durch Herrn Staatsanwalt Reiche - Llsenstuck und in den Fällen I., II., VI., VII^ XI., XII. durch Herm Staatsanwalt Richter. Al« Bertheidlger traten aus die Herren Advocat Fränzel für 5, Justizrath Or. Schaffrath für 3, und Justlzrath Or. Stein und Advocat Matthäi, sowie Advocat Franke aus Meißen und Advocat Schreck au- Pirna für je I Angeklagten.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)