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Dresdner Journal : 30.12.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-12-30
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187912306
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18791230
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18791230
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1879
-
Monat
1879-12
- Tag 1879-12-30
-
Monat
1879-12
-
Jahr
1879
- Titel
- Dresdner Journal : 30.12.1879
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^§301 Dienstag, den 30. December. 1873 ^do»o»»«atipr«l,r u» ä-vl-ci»«» N»tcd«: IsUrlivd: . . 18 S1»rll jLNrliod: 4 bv?s Liuielov^iuLwvro: lvkk La»»«rd»Id >Ie,6eut»«:k«o Nvioke» tritt ?o»t- un<t 8ttmpslL»,ctiIl»8 diniu. lo^nsteupieis«: kür ä»n k»um «in«r ^palr-rnso pvtitrsile 20 ?t. votor „lüagv-küät" äib 2vUs SO kk. DreMerMurMl. Verantwortlicher Redacteur: Im Auftrage Rudolf Günther in Dresden. Hr«eli«l»ei>r ri^UoN mtt äsr 8onn- rock kliert" ßk ^bSnäs für äsn fol^enäsa 1^8 !o»er»<«a»an»kmv »u»irl>r<»: : />. Lranck^trtte,, (.vioonv^on^r ä«» OrvixiQkl' ^ouroitt»; L»md«r8 Viril» Vi«o I.«lp»^ L»««I - Sr»«l»> t «. N: L Fo-ier, Lorlü» Vi-L-Niwbur^- kr»^ -I^>p«>is - kr»o>ltllrl ». H Nüuodsu: Auck .V«E, L«rUo:§Hr«>Ät, 7»>»a/ick«ock«»iL' L-«w«a: F'.L'c/äott«, »r«,I»u- ÄaoArn « NürvLU; Ckswrit, />. ^o»A<; kr»oLfllrr ». N.: F. ^a«A^«etiv u. <7. Aeninunn- setiv l!ucki>»ncklun8! VorUti: <7 ^/üt/er, S»oLov«r: <7 > , k»rti S«rlm - kr»o^1urt ». N StLtt?»rr: La«Le Li ü»mdorx^ F L7n»<iAen, Fci. Är»o«r. Uvr»u88«d«rr LSoiel. Lrpeckitiov äe» Orexloer ckoororU«, I)rs»ä«n, /«io^erstrru»!« Xo 20. Abonnements-Einsadimg. Auf das mit dem 1. Januar 1880 beginnende neue vierteljährliche Abonnement des „Dresdner Journals" werden Bestellungen zum Preise von 4 M. 50 Pf. angenommen für Dresden bei der unterzeichneten Expedition (Zwingerstraße Nr. 20), für auswärts bei den betreffenden Post anstalten. Ueber die Verhandlungen des sächsischen Landtags wird das „Dresdner Journal" aus führlich und schnell und — wie bisher — in besonder« Beilagen berichten. Zur Berichterstattung über die bevorstehen den Verhandlungen des deutschen Reichstags wird das „Dresdner Journal" wiederum seinen bewährten Specialreferenten nach Berlin ent senden. Ankündigungen aller Art finden im „Dresd ner Journal" eine sehr geeignete Verbreitung. Die JnsertionSgebühren werden im Jnseraten- theile mit 20 Pf. für die gespaltene Petitzeile oder deren Raum berechnet; für Inserate unter der Rubrik „Eingesandtes" sind die Jnsertions- gebühren auf 50 Pf. pro Zeile festgestellt. In Dresden-Neustadt können Abonnements bestellungen auf das „Dresdner Journal" abge geben werden in der Kunst- und Musikalien handlung des Herrn Adolf Brauer (Haupt straße 31), woselbst auch Inserate zur Beför derung an unser Blatt angenommen werden. Dresden, im December 1879. König!. Expedition des Dresdner Joumals. (Zwingerstraße Nr. 20.) Amtlicher Theil. Dre-den, 29. December. Ihre Majestäten der König und die Königin haben heute die Königl. Villa zu Strehlen verlassen und das hiesige Residenz schloß bezogen. Dresden, 18. December. Mit allerhöchster Ge nehmigung ist der außerordentliche Professor der Me- dicin an der Universität Heidelberg I)r. msä. Wilhelm Erb zum Director der ambulanten medicinischen Poli klinik und ordentlichen Professor der speciellen Patho logie und Therapie in der medicinischen Facultät der Universität Leipzig ernannt worden. Se. Majestät der König hat allergnädigst zu ge nehmigen geruht, daß der RegierungSrath a. D. vr. Anger aus Eythra das von Sr. Majestät dem Kaiser von Oesterreich ihm verliehene Ritterkreuz des Franz- Joseph - Ordens annehme und trage. Nichtamtlicher Theil. Uebersicht. Telegraphische Nachrichten. Die Armennoth und die ReichSgesetzgebung. HI. Zeitungtschau. (National-Zeitung. Norddeutsche All gemeine Zeitung. Neue Preußische Zeitung. West fälischer Mercur. Neue Westfälische Volkszeitung. Reichsbote.) LageSgeschichte. (Berlin. München. Wien. Prag. Paris. Haag. Madrid. London. Kopenhagen. St. Petersburg. Belgrad. Nisch. Bukarest. Konstan tinopel. Athen. Philadelphia.) Dresdner Nachrichten. Gerichtsverhandlungen. (Zwickau.) Feuilleton. Tageskalender. Inserate. Beilage. Dresdner Nachrichten. Provinzialnachrichten. (Leipzig. Colditz. Schneeberg.) Vermischtes. Statistik und Volkswirthschaft. EingesandteS. Telegraphische Nachrichten. Paris, Montag, 29. December, Morgens. (Tel. d. Dresdn. Journ.) DaS neue Cabinet hat sich in folgender Weise cvnstituirt: de Areycinet, Con- seilSpräsident und Minister deS Auswärtigen; Lrpdre, Inneres und CultuS; Cazot, Justiz; Magnin, Finanzen; General Karre, Krieg; Jau- r^guiberry, Marine und Colonien; Ferry, Unter richt; Varroy, öffentliche Arbeiten; Tirard, Acker bau und Handel; Cochery, Posten und Telegraphen. Paris, Montag, 29. December, Mittags. (Tel. d. Dresdn. Journ.)) Die Blätter heben her vor, daß daS neue Cabinet vollkommen homogen sei und nur aus Mitgliedern der gemäßigten Linken und der republikanischen Union bestehe. London, Montag, 29. December, Vormittags. (Tel. d. Dresdn. Journ.) AuS Dundee wird ge meldet, daß ein fürchterlicher Sturm einen Theil der über den Tay führenden Eisenbahnbrücke zer- stört hat, während gestern Abend ^8 Uhr der von Edinburgh nach Dundee fahrende Personenzug die Brücke pasfirte. Der Zug ist in den Kluß hinab- gestürzt. Man fürchtet, daß sämmtliche Passagiere, über 200 an der Zahl, ertrunken find. Ein von Dundee nach der Unglücksstätte abgegangeneS Dampfboot ist noch nicht zurückgekrbrt. Wie General Roberts über Kalkutta telegra- phirt, begannen die Afghanen am 23. d. M. früh 6 Uhr einen Angriff von drei Seiten. Roberts machte, sobald er die Absichten deS KeindrS erkannt hatte, einen Gegenangriff auf die feindliche Klavke mit Artillerie und Cavallerie. Der Keind floh nach Kabul und von dort heimwärts. Der Erfolg der englischen Truppen ist ein vollkommener, aber die Aührrr der Afghanen find entkommen. Gene ral Roberts (welcher sich am 23. d. noch nicht mit den Truppen des Generals Gough vereinigt hatte) wollte am 24. oder 25. d. Kabul besetzen. Einem Telegramm der „Times" auS Kal kutta zufolge hat General Roberts am 28. d. den Bala-Hissar besetzt. Die Kabuleser Truppen haben Herat 3 Tage lang geplündert. Ayub Khan sei kein Gefangener, jedoch rin willenloses Werk zeug in den Händen der Kabulesen. Derselbe hat seinen Schwiegervater nach Kandahar gesendet, um Unterhandlungen mit den dortigen britischen Be hörden anzuknüpfen. Den „Daily NewS" geht auS Lahore die Meldung zu, baß die Afghanen, welche Sherpur angriffrv, 6000 Mann stark gewesen find. Nisch, Sonntag, 28. December. (W. T. B.) Die serbische Skupschtina hat einen Betrag biS zu 1 Million KrancS zur Unterstützung der Roth- leidenden bewilligt. New-Aork, Sonntag, 28. December. (W. T. B.) DaS amerikanische Kriegsschiff „Nipsik" hat den Befehl erhalten, unverzüglich nach La Guayra (Venezuela) abzugehen, um daselbst eine Untersuchung zu veranlassen über die Umstände, infolge deren der amerikanische Handelsagent in La Guayra von Barcelona, wohin derselbe zur Erledigung von AmtSgeschäften gesandt worden war, vertrieben worden ist oder genöthigt worden war, diesen Platz zu verlassen. Die Aufregung in dem Staate Maine ist im Wachsen; trotz aller Bemühungen, die streitigen Wahlfragen zur Entscheidung dem OberaerichtS- Hofe zu überweisen, wird ein blutiger Zusammen stoß zwischen den Demokraten und den Republi kanern befürchtet. Bon beiden Parteien find ver schiedene Meetings abgehalten worden. Tie Armeunoth und die ReichSgesetzgebung. III. Zur erfolgreichen Bekämpfung unserer Vagabunden- noth bedarf es aber auch dringend einer Abänderung der auf Bestrafung der Bettler und Landstreicher be züglichen Paragraphen deS Reichsstrafgesetzbuchs. Vor Allem gilt eS, die schreiende Ungerechtigkeit zu besei tigen. welche nach dem vor Kurzem auch m der„Nordd. Allg. Ztg." hervorgehobenen Gutachten einer sächsischen Autorität aus dem Gebiete deS Strafvollzugswesens darin liegt, daß die einfache Freiheitsentziehung, die sogenannte custvllia liuneuta oder nach der Bezeich nung des Gesetzbuchs die Haft die gesetzliche Strafe bildet für Bettler und Landstreicher der niedrigsten Sorte, wie für Diejenigen, die sich irgend eine Ueber- tretung Wohlfahrts- oder sicherheitspolizeilicher Anord nungen zu Schulden kommen lassen, während dagegen Vergehen, die keinerlei ehrenrührigen Charakter haben, wie beispielsweise die Beleidigung, mit der härteren Strafart des Gefängnisses brdrobt sind. Will man hier nicht dem Rathe ersahren.r Praktiker folgen, welche die körperliche Züchtigung als die einzige wirk same Strafe für rückfällige Bettler und Vagabunden erklären, so gestatte man wenigstens angemessene Schär- sungen der Freiheitsstrafe, wie sie im sächsischen Straf gesetzbuch eingesührt waren, und ordne namentlich an, daß diese Kategorie von Uebertreteru ausnahmslos zu angemessenen Arbeiten angehalten werde, damit sie die Natur der Strafe erkennen und das Gefangeuhaus nicht, wie so häufig, nur als ein erwünschtes Unter kommen gegen die Unbilden der rauhen Witterung und Winterkälte, die Strafzeit nur als eine wlllkommeue Unterbrechung ihres rastlosen Wanderlebens betrachten. Den Namen Haft in diesen Fällen durch die Bezeich nung Gesängniß zu ersetzen, möchte eines Theils durch den solchergestalt veränderten Charakter der Strafe, anderen Theils aber auch durch die Rücksicht auf da» Rechtsgefühl des PublicumS geboten sein. Noch in einer andern Richtung wäre vielleicht eine Abänderung deS Reichsstrafgesetzbuchs erwünscht. Bekanntlich er klärt dasselbe bei Bettlern und Landstreichern die Ueberweisung an die Landespolizeibehörde und hiermit ihre Unterbringung in einem Arbeitshause und ihre Verwendung zu gemeinnützigen Arbeiten für zulässig. Es läßt sich fragen, ob es nicht correcter sein würde, wenn man diese Nebenstrase nicht von dem freien Er messen deS Richters abhängen ließe, sondern für die regelmäßige Folge des wiederholten Rückfalles erklärte, von deren Eintritt nur ausnahmsweise abgesehen wer den dürfte. Auch möchte es zweckmäßiger sein, die Dauer der correctionellen Nachhaft nicht schlechterdings auf 2 Jahre zu beschränken, sondern von dem Ver halten der Correctionäre abhängen zu lassen. Die Anwendung des BeurlaubungSsystemS würde ja Ge legenheit bieten, sich darüber zu vergewissern, ob eine wirkliche und bleibende Besserung bei ihnen einge treten sei. Und nun noch Lins. Die sächsische Armenordnung von 1840 enthielt ausführliche Bestimmungen über die polizeiliche Ueberwachung der aus öffentlichen Mit teln unterstützten, insbesondere ober der wegen Bettelns und LandstreichenS bestraften Personen. Die Anwen dung derselben beruhte aber auf der doppelten Vor aussetzung, daß einerseits diese Personen gehalten seien, am Orte ihrer Heimath zu bleiben, und andererseits die Heimathsgemeinden verbunden, ihr „Auslaufen" zu verhindern. Eine solche Confination steht mit den Grundsätzen des Freizügigkeitsgesetzes in entschiedenem Widerspruche und ist auch dem Relchsstrafgesetzbuche nicht bekannt. Denn die dort als Nebenstrase vor kommende Stellung unter Polizeiaufsicht giebt — ganz abgesehen davon, daß sie bei Betteln und Landstreichen nicht angewendet wird — nur das Recht, dem Berur- theilten den Aufenthalt an bestimmten Orten zu unter- sagen, nicht ihn an einen bestimmten Ort zu weisen. Nun aber lag gerade in den öden angeführten Vor schriften der sächsischen Armenordnung unstreitig ihre wirksamste Waffe gegen das Ueberhandnehmen deS Landstorzerthums. Es läßt sich daher die Frage aufwerfen, ob eS nicht möglich sein sollte, eine Be stimmung in das Reichsstrasgesetzbuch aufzunehmen, welche die Füglichkeit gewährte, bestrafte Bettler und Vagabunden so lange am Orte ihres UnterstützungS- wohnsitzes, den sie nach einer entsprechenden Modifica- tion deS Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870 jeder Zeit haben müßten, festzuhalten, bis sie durch andauernde straflose Haltung den Beweis ihrer Besserung geliefert haben. Was endlich die Gesetzgebung über da- Gewerbc- wesen betrifft, so erscheinen vor Allem die Bestim mungen der Gewerbeordnung über de» Gewerbebetrieb im Umherziehen geeignet, der Bettelei und Vagabun dage Vorschub zu leisten. Da die Bundesregierungen bekanntlich der Frage einer Revision dieser Vorschriften bereits nahe zetteten sind, so wird man gewiß auch diesen Gesichtspunkt dabei ins Auge fassen. Besonder» aber möchte in geeigneter Welse dafür Sorge getragen werden, daß den Ortspolizeibehörden eine schärfere Controle als bisher über das Hausirgeschäft ermöglicht würde. Nicht minder wichtig für die Bekämpfung der Vagabundennoch ist die leider nur theilweise erreichte Wiedereinführung der Arbeitsbücher, sowie die geplante Wiederbelebung deS JnnungSwesens. Gelingt eS auf diese Weise, dem deutschen Handwerkerstand« wieder jenen sittlichen Halt zu gewähren, der ihn bisher auS- zeichnete, so werden auch seine jünger» Glieder nicht mehr so leicht wie heute in den Sumpf de» gemeinen Landstreicherlebens gerathen. So gilt es also auf den verschiedensten Gebieten der Gesetzgebung eine ernsthafte Thätigkeit zu ent wickeln, um der heutigen Vagabundennoth mit Erfolg entgegenzutteten. Auch wird man sich immer gegen wärtig halten müssen, daß eine bleibende Abhilfe nur in und mit der sittlich-religiösen Erneuerung unseres Volke- zu erhoffen ist. Denn was so Viele jetzt dem Lotterleben der Vagabunden in die Arme führt, daS ist nichts Anderes, als die heutzutage leider so weit verbreitete Gesinnung, die das einzige Ziel im mühe losen Genüsse sucht, von einer Pflicht zur Arbeit Nicht wissen will, ganz besonders aber jeden Gedanken an einen höhern Richter und eine Verantwortung im Jenseits zurückweisen zu dürfen glaubt. Endlich aber darf neben der christlichen Zucht die christliche Liebe, neben der wiedergewonnenen straffen Ordnung des Armenwesens die hingebende Förderung der Armenpflege nicht versäumt werden. Hier müssen alle Kreise unseres Volkes mit Hand anlegen, da die Communen allein selbst bei redlichem Bemühen dieser Aufgabe nicht gewachsen sind. Bor Allem ist auch die Kirche berufen, den von ihr in der apostolischen Zeü so hoch gehaltenen Dienst an den armen Brüdern und Schwestern wieder aufzunehmen. Pfarrer und Kirchen vorstand sind, wenigstens auf dem Lande, die geborenen Feuilleton. Siedigirt von Otto Bauet. Dir Zulu und ihre staatliche Organisation. De Drve entwirft in seiner Schilderung des Zulu- landeS eine ethnographische Skizze, die um so interes- sanier ist, als die neuesten englischen Eroberungen viele der charakteristischen Züge seiner Bewohner bald ge waltsam verwischen werden. Letewayo tritt un» da al» eine geradezu bedeutende Erscheinung hervor, und der Patriotismus der ZuluS läßt sie eine» besseren Geschicke» würdig erscheinen, als einer Unterwerfuna, die schließlich doch Ausrottung herbeiführt. Wahrhaft imponirend ist die Militärorganisatwn diese» wilden Stammer. Die weit überwiegende Mehrzahl der Be richte, die unS über Land und Leute zugekommen sind, stammten auS den Federn der Engländer, und eS ist nicht ohne Werth, daS Thema auch einmal von einem Franzosen behandelt zu sehen; e» seien daher der Arbeit Dree'S die Cardinalpunkte enthoben. Die Hulu gehören jener großen Kaffernfamilie an, die beinahe den ganzen Süden Afrika» von Osten bi» Westen einnimmt. Da» Kasserngebiet wird im Osten von Mozambique, im Südosten vom indischen Ocean, im Südwesten vom Hottrntottenlande und der englischen Colonie am Cap dkr guten Hoffnung be grenzt und im Nordwesten von Ländern, deren Be völkerung bi» jetzt nur sehr wenig bekannt ist. Die Lauptstamme der Kaffern sind die Namaqua, an der Küste de» atlantischen Ocean», im Norden d«»Orange- flusse», und die Betschuan, die Äriqua, die Basuto, die Kanssa, die Tambuki und Mambuki, die Amazulu oder Zulu, wie man sie gemeinhin nennt. Schon seit der Besitznahme der Capcolonie durch England hat diese-, fortwährend bestrebt, die Grenzen seiner Ansiedelung zu erweitern, in beinahe unausgesetztem Hader mit den Arenzstämmen gelegen, bemüht, sie entweder zu unterwerfen oder in- Landinnere zurück zudrängen. Schon hat eS vom Gebiete der Basuto Besitz ergriffen, und die Griqua wie noch etliche andere Stämme unterliegen seinem Einflüsse so sehr, daß die Annexion ihrer Länder eigentlich nur noch als Form- srage zu betrachten ist. Inmitten dieser im Detail mannichfach von einander abweichenden, im großen Ganzen aber doch auffällig das gemeinschaftliche Race gepräge tragenden Stämme haben sich immer die Zulu durch ihre unleugbare Ueberlegenheit ausgezeichnet. Betrachtet man daS Gebiet, daS sie bevölkern, so gewahrt man, daß die GebirgSflanken und Thäler durch weite Klüfte zerrissen sind, die den oft furcht bar wilden Gebirgswässern als Flußbette dienen. Die Waldungen bestehen zum größten Theile aus hoch ragenden, schön gestalteten Bäumen. Wir begegnen hier dem Euphorbium, dem CactuS, der Aloe und der Mimosa. Zahlreiche Schaaren von Affen und Aeffchen springen von Ast zu Ast in diesen Wäldern, die in ihrer Art ebenso undurchdringlich sind, wie die in dischen Dschungeln. Der Zulu wäre unüberwindlich, würde er in diese» riesige Dickicht verfolgt. Alle Strategie europäischer Armeen vermöchte ihm in diesem natürlichen Verhaue nicht» anzuhaben, könnte er sich auf die Dauer darin kalten; dies« Wälder aber bieten so Ungenügend« Subsistenzmittel, daß sie nur zu kurzer Zuflucht zu dienen vermögen Wollen die Zulu leben, fo müssen sie in die Ebene herunter und Ackerbau und Viehzucht betreiben. Die Zulu sind vornehmlich von kriegerischem Geiste beseelt, und ihr Häuptling Cetewayo (seither unterworfen) ist als ein Mann von immerhin hervor ragender Bedeutung zu betrachten, der die relativ ge ringe Ausdehnung und die Mängel feine- Lande» zum Theile durch eine Mllltärorganisation aufgewogen hat, die feinen Stamm unter den Kaffernstämmen eine ganz exceptionelle Stellung einnehmen und den Engländern relativ merkwürdig lange Widerstand bieten ließ. Wer den ersten Anstoß zu dem entscheidenden letzten Feldzüge gegeben? Die Meinungen sind dar über gelheilt. So viel ist gewiß, daß man schon lange bei den Zulu, schon unter der Regierung d«» König- Chaka und unter jener UpandaS, de- Vater» Cetewayo'S, die stet- wachsende Bedeutung der Cap colonie und da- Streben der Engländer nach Aus dehnung derselben wohl erfaßt hatte. Upanda und fein politisch zweifellos fehr begabter Sohn hatten ge meinschaftlich schon Maßregeln getroffen, um der Ueberfluthung durch die Eroberer Widerstand bieten zu können, und zu diesem Zwecke eine Militärorganisatiou geschaffen, die für einen wilden Volksstamm geradezu außerordentlich zu nennen ist. Letewayo zählte dabei auf die bewährte Tapferkeit und Vaterlandsliebe feines Volke-, und er ist mit einer Klugheit vorgegangen, die ihn für die gegebenen Verhältnisse geradezu Außer ordentliche- leisten ließ. Selbst Sir Theophil Stephen son, der Gouverneur von Natal, der ihn bei eincr Reise in- Zululaud kennen gelernt, gestand zu, daß er aus ihn einen ungewöhnlichen Eindruck hrrvorge- bracht habe. Besonder- auch fiel er ihm durch seine lakonische Sprechweise und seinen Abscheu vor aller Wortverschwendung auf. Der Engländer berichtete über ihn: „Jedenfalls ist er ein Mann der That, ent- fchlossen, auf dem Wege wetterzuwandern, auf dem sein Oheim, der große Chaka, die Zulumacht gegrün det hat. Sein größter Schmerz ist die Zunahme der Fettleibigkeit, die er von seinem Vater Upanda er erbt hat." Die Armee der Zulu zählte unter ihm 45 000 bi» 50000 Mann. Sie war in zwei ungefähr gleich zahl reiche Hälften gethtilt. Die eine bestand au- ledigen, die andere au- verheiratheten Männern. Die Truppen der Erstern trugen weiße, jene der Letzter» schwarze Schilde. Niemand hatte das Recht, sich ohne besondere Erlaubniß de- König- zu verherrarhen; zeichnete sich aber ein Regiment durch besondere Tapferkeit so sehr au», daß es eine auszeichnende Begünstigung verdiente, so wurde den betreffenden Soldaten d'e Erlaubniß er- theilt, sich zu verheirathen. Von dem Augenblicke der Eheschließung an gingen sie jedoch sogleich zur andern Armeehälfte über. Jeder Mann war vom 16. di» zum 60. Jahre militärpflichtig. Die Di-ciplrn war von der höchsten Strenge, und die geringste Verletzung derselben wurde mit dem Tode bestraft. Uebngen» zeichnen sich die jjuiu überhaupt durch TodeSvenuk- tung auS, eine Quelle de» Mmhes, der sie im Kampfe niemals zurückweuken läßt. Man erzählt von ihnen, daß sie, wenn sie einen Fluß übersetzen, sich fo dicht aneinander Pressen, daß sie die vordern Reihen uner bittlich vorwärts treiben, so daß selbst jeder Versuch zur Umkehr unmöglich wird. Biele ertrinken dabei, doch hat die» nicht» zu sagen, die Truppe fetzt über den Fluß und marschin werter, al» fei nicht» geschehe».
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