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Dresdner Journal : 03.04.1879
- Erscheinungsdatum
- 1879-04-03
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id480674442-187904030
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id480674442-18790403
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-480674442-18790403
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Journal
-
Jahr
1879
-
Monat
1879-04
- Tag 1879-04-03
-
Monat
1879-04
-
Jahr
1879
- Titel
- Dresdner Journal : 03.04.1879
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Beilage zu ^7 77 des Dresdner Journals. Donnerstag, den 3. April 1879. - - II) — . ' di» Annahme sei»«« Abgeordnete gehören der an v»n 1 wie im ne« >tt»f- Bunde«commissar Geh Rath vr. Me unbedingt nöthig, den Begriff der Versälschui vr. Meyer hält »4 für Statistik und Uolkswirthlchast. Krankfnrt a. M »l Mari (Fr I ) In einer Ve Beichluß des Rcich«iag« wieder außer «rast gesetzt werden Die Weiterberathung wird vertagt. Schluß Uhr. Nächste Sitzung morgen 1k Uhr (Nest der heutigen Tagesordnung, Petitionen, Wechsel- stempelnovelle). Einzelstaaten Der Munch des der Zweck der Vorlage werd« « erne io umfangreiche BetheUigung fialtfiadet, daß man anncy men kann, Deutschland werde in Sidney würdig revräxnnr: fern, fo ist die Relchsregierung keineswegs abgeneigt, von ihrer Seue noch etwa- zu lyun, sie wird dann den verdundeien Re giernngen eine Vorlage machen, und ich zweifle nicht, daz auch der den verbündeten Negierungen tue Steigung vorhanden fern wird, die Hach« zu unterstützen Ader drei» Vorfrage ist noch nichl zum Abschluß gekommen Aehuttch steht es wu der im nächsten Zähre staltstndtuden Ausstellung m Melbourne; auch dorr wird es von der Vetherlrgung der deutschen Industriellen adyavgen. ob die Reichsregierung die Beschickung unterstützen wirb Dawit ist die Interpellation erledigt und das Haus tritt em m die zweite Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen, über welchen die VU. Commission durch den Abg. I-r. Ziun Bericht erstattet hat. Den tz 1 der Vorlage, welcher lautet: .Ter Verkehr mit Nahrung»- und Genußmittel», sowie mit «plelwaaren, Tapeten, Farben, Eß, Tiinl und koch- gefchirr und mit Petroleum unterliegt der Beaufsichtigung nach Maßgabe dieses Gesetzes," empfiehlt die Lommission zur unveränderten Annahme. Abg Büchner beantragt die Streichung des Wortes .Farben", da die Herernziehung derselbe» unnöthig und für die Fardeninduftrie uachthrilrg fein würde. Buude-commijjar Geh. Rath vr. Finkelnburg hält dagegen ein, daß es sich nicht um eine Beaufsichtigung der Farbenjadrrtatioa handle, sondern nur um di« Verwendung gewisser Farben zu gewissen Zwecken, und daß in dieser v« ziehung e»n Bedürfniß vorliegl, die Farben unter das Gesetz zu stellen, darüber könne kein Zweifel «ein. Abg. Motle ist der Uederzeugung, daß das Besetz in viele» Fallen inehr schaden al« nützen werd«, und wird daher gegen da« ganze Gesetz stimmen. Abg. Vr. Harnier wideriprichi dieser Anschauung, ebenso Abg Staudy, welcher im Interesse der einheitlichen Re gelung de« Gegenstandes da« Gesetz zur Annahme empfiehlt. Abg. Rickert hüll den Gegenstand noch nicht für genügend vorbereitet, das Bedürfnis für nicht hinreichend erwiesen, wozu noch komme, daß es keine Kriterien geb«, um eine einheitliche Entscheidung im ganzen deutschen Reich« möglich zu mach«» Er fürcht«, daß der zu groß« Eifer, >m Interesse der Gesund hert vorzugehea, zu großen NachlheUen auf andern Gebieten führen werde In Preußen sei dre Sach« jo geregelt, daß d«i ordrullicher Handhabung der vorhandenen Bestimmungen der RahrungsmlUeloerfüljchung energisch eulgegenge.relen werden könne. Eine gedeihliche Ausführung de« »««etzes sei nur durch die uocaldebörden möglich Staat-secrrtär vr Friedberg glaubt, daß man ge rade d«m vorliegenden Gesetzentwürfe am wenigsten den Bor wurf der uilgenügendeu Vorbereitung machen könne Gerade vom Rrichslage fei der Antrag an die Regierungen gestellt worden, den unerträglichen Mißständen. die sich auf dem Ge- diete der Leben««,ttelverfatfchung gezeigt hätten durch die Ge- ützgebung Abhilje zu verichaffrn Da, G«setz sei sehr sorg- MlNg vorbereitet word«n und er würd« bedauern, wenn es fetzt wieder scheitern sollte an Einwendungen so allgemeiner Natur Abg Vr Löwe ^Bochum bittet um Annahme de« Besetze«, da di« disherlgen Bestimmungen theilwels« obsolet und nicht m zinrnchendem Maße angew«nd«t worden feien Ta« v« dürfniß nach dem Besetze je, hrate größer al« je, weil die alte Hau«»,rthschaft nicht mehr exisnre, w«il jetzt »egenftände, welch« man srnh«r ,m Hauje aagrfeNigt habe, Gegenstand d«r Maßenprovuction und d«, Hanb«t« geworden seit». E« fei »och d«r hanh«rzigste Egmsmus, der br« Gesundheit de« Neben »enschen beuachtheilige in der Bermuthung, er werde nicht er tappt werden Abg vr Mendel hält du Klagen über LebeuSmiUelver- fälschunge» für übertrieben, glaubt auch, daß man mu diesem Gesetz« Aontrolestationea nicht schaffen werbt Man werd« durch da« Gesetz gewiffe Leidenschaft«, namentlich die Trnua ciatioaswuth im Volk« Hervorrufen Seat scher Reichstag. Sitzung vom 1. April. Q Die Lommifsion zur Vorberathung des Gesetz entwurfs, betreffend das Faustpfandrecht für Pfand driesr und ahnltch« Schuldverschreibungen, ,st gewählt worden und hat sich wie folgt constituln: Abg. v. For- cade de Bunx, Vorsitzender, Abg. v. Levetzow, dessen Stellvertreter, Abgg. Frhr v. Lerchenfeld und Büsing, zur Ausstellung ergangen seien, und baß »nsbefvndere die jach jifche TexlUinbuftrie ausgiebige V«riretung finden werd« Im Ganzen füllten augenblicklich deutfche Invustrtellc bejchloffen Haden, die Ausstellung zu beschicken, und es werd« in der nächsten Zeit e»n Schiff mu Ausstellungsgegenständen von Ham burg abgeheu. Redner v«klagl serner. daß Teutschland in Aupralien kernen einzigen Berufsconsul haoe, sondern nur Handelsconsuln, und empfiehlt dringend die Anstellung eines Berussconjuls. Reichskanzleramtspräsident Hosmann: Cs brdars wohl nichl erst der Versicherung, daß die deutsch« Relchsregle- rung federn Unternehme« die lebhafteste L heil nahm« zuwenbel. w«l>h«s -etlgnet ,V, d«r deutsch«» Exporlinieress«» zu desördern. Auf o«r andern Seite werden Sie es auch v«gre>flich finde», dag d»e Reichsregierung vorsichtig zu Werke gehl, um mch! durch voreilige Unterstützung eines folchen Uiuerneymens Lem Reiche und den detyriligten Vrivaren »osten auszuerlegen, welch« zu dem zu erwartenden Nutzen ui keinem Verhältnisse stehen Tie Ausstellung »n Sidney ist ursprünglich em Pnoatunrer nehmen emer «griculmrgtfelljqast. Tie dortige Colonialregle ruug imereffiNe sich zwar für das Unternehmen es war aber immerhin em Prlvatumernehmen Weu die Gejeüichasl nicht die nölyigen Mittel halte, fv Hai die Regierung feidst in brr neaesten Zeu die Sache »n die Hand genommen Tas Reichs kanzlerami Hal sich daher anfangs zurückyallend bewiesen und nch degnugt mri der «erostenttichung des Programms. Erst ueuerdlng» Hal sich in Drulfchlanb em ledyaflere« Jntereiic für die Beschickung »er Ausstellung gezeigt, blonder, m Lach ,en und Württemberg; über den Umfang der BelyeUlgung lie gen aber zur Zeu keine so bestimmten Mittheilungcu vor, Lag oit Reichsregierung in der Lage wäre, d«n verbündeten Re gierungen eine Vorlage darüber zu machen, ob und mwieweu «ine Unterstützung von Reichswegen fiattfinden ,oll. Wenn Begriff der Verfälschung zu d«ffnire» um dem Rlchter eine Handhab« z» geh«», Ob der v«rsuch mißglückt sei, das werde erst die Erfahrung lehre» muffen Abg. vr. Will« (Mecklenburg , welcher ausfühn, daß sich auch andere Länder, England, Frankreich, Oesterreich an d«n fraglichen Ausstellung.» d«th«»llgta wollten. Zu der Aus stellung in Sidney, d«r«n Eivffnung am l Lepiemder erfolge» soll», fei der Bau eine« großen AusstellungSgedaudes dejchlofien. Ter Export der deutschen Industrie nach Australien habe in d«r letzten Zeir wesenlllch zugcnommen, die Beschickung der Ausstellung liege also mr deutfche» Jmeresjr. Im Verein sür ^andelsgeographie hab« sich einstimmig du Anschauung geltend gemacht, dag du Veühickung d«r Ausstellung sür Leutfchland von außerordentlichem Wenh« sei, und ebenso von der Han Lelskamour m Leipzig, weiche beton« habe, baß bisher von mehr al» so bebeuuuoen sächsischen Industriellen Anmeldungen 2) Abg. Bär (Offenburg), die Ziffer Anträge Büchner zu fassen und in Ziffer Lommifffon nicht an. Erster Gegenstand der Tagesordnung ist du Jn- terpeUanon der Abgg. Or. Witte (Mecklenburg' und Or Stephaui, die Betheiligung deutscher Industrie an den in Sidney und Melbourne in Australien projectirten Ausstellungen be treffend. Zur Begrülldung der Interpellation, deren Wortlaut dereüs früher nutgetheilt worden ist, erhält das Won Ziffer 2 zwischen „nachgemacht oder" und „verfälscht* die Worte: „im Sinne der Nr. 1* zu streichen; 3) Abg. vr. Schulze-Delitzsch, die Ziffer l wie folgt zu fasten: 1) wer zum Zweck« der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrung-- oder Btnußmittel nachmachl oder dadurch verfälsch«, daß er dieselben mittelst Entnehmen« oder Zu setzens von Stoffen verschlechten oder den bestehende» Handels- oder Seschästsgebräuchen zuwider mit dem Schein einer befferen Beschaffenheit versteht; Abg. Bär (Offenburg) bemerkt zur Begründung feil Antrag« daß der 8 lO mit mehreren Paragraphen de« Ett arsttzbuS«, namentlich nnt dem Ve»rug«paragraph«a collidire. Ter Richter müsse auf Brund des Gesetzes entscheiden können, was zur Verfälschung gehöre; es sei also die Lonftruirung nnes jpenaUstnen Thalbefiondes nicht nur unnüthia sondern auch schädlich, weil derselbe den Richter in der Rechtsprechung könnten Abg v« La-ker: Ber nuer Streichung de» § ö würde der wesentlichste Zweck des Besetze- nicht erfüllt werde» Ja de» Eiuzelstaat«» steh« der Erlaß olcher Verordnungen den Polizeibehörden zu und es frage fich. wie da« Reutzspol^nrndt mtt dem Gesetzoedungtrechik möglichst in Einklang g'dctch werde» könne. Wollte man f«d« Pol,»eiangel«ge»hett behandeln »ne nnr Gefetzgedungtaogelkgenheil so würde die Elastik,lä« de« P,Iize,»erordnun-»r«cht« verloren gehe», die rasch« Befer- der Tabaksteuerfragt hielten, wurde defchloße», eine Sitzung de« im vorige» Jahre constitnirten Ausschusses deutscher handel« und Bewerbet«mmer» für bie Tabatsrage aus Eountag den 4 Aprrl d, Vormittags nach Kassel, ,Hasel du Nord ', zu derusen. In dieser Sitzung so» über nue. ,o«ori nach Vekanntwerden de» autdenlijchen T^te« des Tabaksteuer arsetzentwurfe«, einzuberufiad« allgemeine Versammln^ der Haubelskammeideltgirten und der Iatereßente» sowie «brr dir augntdlicklich weiter »othweudigen Schritte beruhen werden. und zugleich auch ngung von Irrthümern würde dann u e Annahme seine« würden solche Verordnungen nach ihrer Abg Bar (Offenburg hält da» Bedürfniß für Erlassung erne» solche» Gejetzes für nachgewiejra und die Lach« für spruchreif. E« könne sich nur darum handeln, ob man d«a Particularstaatca mehr Vertrauen zur Erledigung der Ange legenheit schenken könne, al» dem Reiche Abg. Bras v. Luxburg betont ebenfalls, daß sich die Ungeilugendheu der fetzigen Gesetzgebung in dieser Aiig«..g,n h«it zur Genüge hrrausgekelll h-oe. «o sei man z. B. mit den Vtsnmmuugen des Strafgesetzbuches nicht im Stande, den Weiusälschungen deizukommtu. und infolge besten sei die W«,n- jälschung ein« >o große geworden, daß der reelle Weiaprodo- ceat mit d«m Falfcher nichl mehr zu concurriren im Stande je». Man werd« zwar mit dem Besetze nicht sofort alle Ver fälschungen treffen aber schon das Vorhandensein de« Gesetzes werde eine moralisch« Wirkung üben. Abg. Vr Lasker sieht in saft >ed<m Paragraphen des Gesetzentwurfs Verd«sierungcn gegen den gegenwärtigen Zu jranL. Tie polizeilichen Bestimmungen würden durch relchs- gejetzliche ersetzt, deren Ausführung unter der Sontrole de« Reichstags stehe; serner werde dre Sache einheitlich geregelt, während fetzt in einem Staate verboten, waS in dem anderen Staate erlaubt sei. Tt» äußeren Hilssmillel für dre Unter- juchuag der Nahrungsmittel seien allerdings noch nicht zum höchsten Brade d«r Vollkommenheit gelangt, aber daraus solge doch nicht, daß man gar Nicht« lhun soll«. Nicht nur sür die Conjumenteu, sondern auch für die Producenlen sei das Besetz außerordentlich nützlich. Abg Rickert erkennt zwar di« Idee des Besetz«» al- richtig an, hält aber gerade dre Unvollkommenheit der Hilss muiel zur Untersuchung sür ausschlaggebend gegen da- Bejetz. Tre Snmme des Volks könne nrchl maßgebend sein, denn di» öffentliche Meinung werde leicht beeinflußt durch die Stimmung des Tages D»e Ersahrung der nächsten Jahre werde beweisen, ov die Frage wirklich wruchreis sei oder nicht. Bundescommijsar Geh Rath Vr. Meyer theilt die Anschauung, daß die fetzige Bejetzgebung unzureichend sei. Abg vr. Lindthorst erklärt, wenn während der D'S- cussion nicht noch wesentliche Lenderungen vorgenommen wür den, jo könne er für das Besetz nicht stimmen Zwar sei das Bedürfniß anzuerieanen. e« komme aber dar uls an, wer da» Gesetz auSzusühren hab«, und die allgemeinen Bestimmungen des Gejetzes genügten ihm m diejer Hinsicht nicht. Ferner sei ihm zweiselhaft, ob den Fabrikanten genügende Garantien ge geben ieien gegen eine mit Unrecht ersolgende Verurth«»lung. Berichterstatter vr. Zinn constatin, daß in der Com mission keine Meinungsverschiedenheit darüber d«standeu hab«, daß Ler V«rkehr mü NaüruugSmineln reichsgtsttzlich zu regeln jer. Eine Tifierenz hab« nur bestanden über die Gebrauch ¬ gegenstände. Wenn man io lange warten wollte, bi» die Wlffemchaft in Bezug aus die Untersuchung abgeschlossen sei, jo würde man nie zu.einer gesetzlichen Regelung der Ange legenhtil kommen, Venn die Wissenschaft sei >m steten Fluff«. Jetzt ser der Zufiand der daß in dem einen Bundesstaate er laubt, was in den» anderen verboten sei. Wohin solle dieser Zustand führen.' Ändererseit» liege doch >a der reichsgesetz- lichen Regelung der Angelegenheit eine größere Garantie für Vie BelheiUglto, al» in der Regelung durch polizeiliche Ber ordnung Tem Abg vr. Wmdldorft könne er jagen, daß Niemand Saran denke, in di« Organisation der inneren Ver waltung der Einzelstaaten eruzugreijen. Tas Bejetz sei wejem Uch bestimmt zum Schutze de« ärmeren Therl» der Bevölkerung. Redner erklärt sich sodann gegen den Antrag Büchner unv reserin über «ine Anzahl Petitionen, in welchen gebeten wird, den Artikel Petroleum nicht unter bie Bestimmungen de- Be jctzes zu stellen, welchen ater die Commission keine Folge g« geoea yabe. Cs in rechk wohl möglich, daß der Bund«»rath fich genolhlgl sehe, über d«n Verkehr mit Petroleum Bestim mungen zu treffen. Eme Garantie für die Imer-stenten werde darin liegen, daß eine solche Verordnung doch nur werde er lasten werden nach vorhergegangener Vereinbarung mit de» Interessenten und den betreffende» Handelskammern Der Anttag Buchner wird abgelehnt und tz 1 mit großer Mehrheit unverändert genehmigt. ES werden hieraus die tztz 2 b>S 4 zur Debatte gestellt, welche lauten: z 2 Tie Beamten der Gejundheuspolizrl sind besugt, in die Räumlichkeiten, in welchen Gegenstände der in § t bezeich nelen An serlgehallen w«rd«n. während der üblichen Geschäft» stunde» oder während die Räumlichkeiten d«m Verlehr geöffnet sind, einzutreten Sie sind besugt, von den Gegenständen der in § 1 bezerch neten Ari, welche in den angegebenen Räumlichkeiten oorgefun d«n, oder welche an öffentlichen Orten, aus Märkten, Platzen, Sttaßen oder «m Umherziehen verkauft oder srilgehalten wer- den. nach ihrer Wahl Proben zum Zweckt d«r Untersuchung gegen Empfcuigsbeichetnigung zu entnehmen. Aus Verlange» ist Lem Besitzer ein Theil der Prob« amtlich verschloßen od«r versiegelt zuruckzulaffen. Für da entnommene Prob« ist Ent schädigung in Höhr de» üblichen Kaufpreises zu leisten § 3. Da Beamten der Gesuudheitspoli-ei sind besugt, bei Personen, welch« aus Grund d«r §8 tv, 12, t3 dltses Gesetzt» zu einer Freiheitsstrafe verurtheilt sind, in den Räumlichkeiten, »n welchen Gegenstände der in tz t bezeichneten An feilgehalte» werden, oder welche zur Aufbewahrung folcher zum Verkaufe bestimmten Gegenständ« dienen, während der t» 8 2 angege benen Zeit Revisionen vorzunehmen Diese Besugniß beginnt mu d«r Rechtskraft des Urthals und erlijcht mu dem Ablauft von 3 Jahre» von dem Tage an gerechnet, an welchem die FreiheuSstrase verbüßt, verfährt oder erlassen ist. § s Beamte der Gesundheitspoltjel rm Sinne dieses B« jetzes sind die ärztlichen Besundheurdeamten. sowie diefenigen Beamten, welche von der höheren Verwaltungsbehörde als solche bezeichnet werden Dä Lentraldehorde des Bundesstaats bestimmt, welche Behörde al« höhere Verwaltungsbehörde zu gelten hat. Die Commission empfiehlt die Annahme der Para graphen mit den Abänderungen, daß in 8 2 Abs. 2 statt des Wortes „vorgrsunden" gesetzt wirb: „sich be finden", und m 8 3 Abs. l hinter dem Worte „Aus- dewahrung" tue Worte eingeschaltet werden: „oder Herstellung". Dagegen beantragen 1) tue Abgg. Büchner, vr. Günther (Nürn berg), Vr. Rarsten und vr. Mendel, in tz 3 die Worte „oder Herstellung" zu streichen, mithin tue Re gierungsvorlage wiederherzustellen. 2) Abg. Ruppert, im Eingänge der 88 2 und 3 statt des Wortes „GesundhettSpolijel* zu setzen „Polizei*, und den tz 4 wie solgt zu fassen: .Di« Zuständigk«tt zu dru i» den 2 und 3 bizeich nue» Maßnahmen richtet sich nach d«n einschlägigen land«t- rechtlichen Bestimmungen ' Abg Rupperi: Tu Btstlmmungen d«« Eniwurss «nt- hulten «inen Eingriff in das Landttrechi, und es empfthle sich nicht, b«l dieser Gelegenhru den Rahmen d«r Reichsvrrsassung zu verlaffen, umsoweniger, al» die Nothwendigkru ,der Schäf tung einer besonderen BesundyeitSpolizei nicht nachgewiejen sei. Staatssekretär vr. Friedberg toiderspricht Lem An trage Ruppen, der eine prioctpielle Aenderung de« Besetze« be- zwÄe An der kommunalen Organisation der Polizei werd« nicht« geändert sonder» da« Besetz habe nur gewollt. Laß, wo solch« Lrganisattonen nicht b«st«h«n, solch« möglichst «rrii: würb«n Durch L«n Antrag Lr« Abg Ruppen würde et den Reginungcn »» manchen Slastrn, z B. i» Preußen, ganz un möglich gnnachl werden, ärziliche Beamte mit der Au«führunz des Besetze» zu detrauen Aog Staudy beantragt, dem tz - folgend« Faff«ng zu geben .Beamt« L«r B«jundhnt«polizn im Sinn« diese» Gesetze» sind noch die ärztlichen BesnndheN»beam»rn, »eiche von der höhere» Verwaltungsbehörde als solche bezeichnet werden.' o. s. » wu im Lntwurse Lu conservativ« Parte, tdnl» den Sunjch. daß »,cht «ingegnffev »ntzr i» d,« Or-ams«n»n der «nichauung und mach, namentlich -«llead. daß es dem «nfthen sprechung. welch« «ester» verschi,d«n« M,talud«r d«s «u«sch»ffe< d«t V >crs jchad«n würde, wenn kcnserliche Verordnungen durch m,t der C«atralftelle in Frankfun a. M »ber du SiWatis» Antra>»; r« »ärd« dann du Z»ziehu»g von Gesundheätbeam re» ermöglicht, ohne daß i» die Organisation der Einzelstarten "naearfffen werde. E» würde dann feder Polizribeamke zugleich auch di« Funcnon ein«» G«sundheit»deamt«n au-übea Abg Büchnrr hält dir >m § 3 von der Commission be- jchloffau Verschärsuog für einen unberechtigten Eingriff in die Produktion selbst, kur um so bedenklicher werden würde, wenn dir in den späteren Paragraphen festgesetzte», vo» der Com Mission verschärften Strafen genehmigt werden jollten Abg. vr Windt Horst macht sür den Antrag Rnppert ael und, daß in den meisten Staaten ein Kampf bestehe zwischen der Polizei der Commune und der Polizei der Regierung, und daß der Antrag aus dem Wunsch beruße, die >» Bayern er rungenen Befugmffe der Communalpolizei nicht auszugeden Ja Preußen sneu du Medikinalbeamtea allerdings keine duec u» Polijtibeamien, sie seien aber Gehilfen der Polizei, und er fehe auch gar kein Bedürfniß, den Medicinaldeaauen direkte polizeiliche Befngniffe zu gewähren Sollte der Antrag Rup pert nicht angenommen werden, jo würde er sich sür den An trag Staudy erklären . Abg Vr Harnier hält du Besorgnisse de» Abg Ruppert für ungerechtfenigl, wogegen Abg. Ruppert seinen Antrag aufrecht erhält. Es je, ge nügend. wenn der Arzt al» Sachverständiger suagire, und e« sei nicht oöthig, ihm exekutiv« Befugnisse zu gewähren Preußen könne za aus dfi» Weg« der Landesgesetzgebung ganz ebendahin kommen wohin e» mit dem Re,ch»gejetze kommen wolle, und man braucht deshalb doch nicht in die inneren Angelegenheiten anderer Länder cinzugreifen. Bllnbt-commissar Geh Rath vr Meyer: DerBrnnd- gedavke de» Ruppen scheu Antrag» find« sich in d«m Antragt «taudv vollständig witdrr S«nn die Zuziehung von ärztliche» Beamten in Bavern zu Unzuträglichkriten sühren sollte, so brauchten ja die ärztlichen Beamten in Bayern von der On»- behörd« al» Geiundheilspolije,beamte Nicht bezeichn« zu werden Der Anttag Llaudy werde also den Intentionen de» Abg Ruppen vollständig gerecht. Abg. vr. Aindlhorst beantragt, im Eingänge de» von dem Abg. Ruppen iormulinen K « hinter dem Won« .Zu- ständlgkeil' noch tinzujchalte» du Sone: .der Behörden und Beamten . Abg^ vr. Buhl wtndet sich gegen den Anttag Büchner, da bei Denjenigen, welche auf Grund de» Gesetzes zu einer Freihei«»ftrase verunheUt seien, die Lontrole ihre» firn er en Verhalten» eine besonder» scharfe sein müsse Abg Graf v Luxburg empfiehlt du Annahme des Nur pert schen Antrag» weil man mit j«der andern Wonfasiung in das Landesrecht eingreift, und das gerade hier zu vermeiden fei. In Bavern bade sich bisher das Verfahren vollständig bewährt, die Medicmalbeamten nur al» Sachverständige herdei- zuziehen. Tie Amtsärzte würden meist auch prakttfche Aerzte fern, und er halte e» nicht für gut. dieselben zu ermächtigen, ohne besonder« Auftrag der Polizei visitatorisch vorzugehen Nach weiteren Bemerkungen der Abgg. Büchner und Staudy, welcher Letztere feinen Antrag zu Gunsten des Antrags Ruppert mit dem Zusatzantragt Windt Horst zurückzieht, wird der Anttag Büchner abgelehnt, dagegen der Antrag Ruppen mit dem Windthorst'jchen Zusatzantrage, und mtt den dadurch bedingten Modi- sicalionen die tzH 2—4 angenommen. Die tztz 5—7 des Entwurfs, welche nun zur Dis kussion gestellt werden, lauten : » b Für da» Reich könn«» durch kaiserlich« Vrrordnur^ mit Zuü-mmung d«s Bundrsraths zum Schutze der Gesundheit Vorschriften erlösten werden, welch« vrrbfiten: 1) brfftmml« Arten der Herstellung, Aufbewahrung uud Ver packung von Nahr»»-« und Genußmittetn, die zum Ver kaufe bestimmt siod; 2) LaS gewerbsmäßige Verkaufen und Zeilhalten von Nah rung-- und Benutzmittel» von einer bestimmten Beschaffe» heil oder unter einer der wirklichen Beschaffenheit nicht entsprechenden Bkzeichnung. z) da- Lerteusen und Feilhalten von Thiere», welche an bestimmten Krankheiten leiden, zum Zwecke de- Echlach tens. sowie da- Verkauft» und F«,lhalten d«- Fleische« von Thieren, welcb« mit bestimmte» Krankheiten behaftet waren; 1) die Verwendung bestimmter Stoffe und Farbe» zur Her stellung vo» Bekleidung-gegenständ«». Spitlwaarr», Ta- pekt». Eß, Tnnk- »nd Kochgeschirr, sowie da» gewerd» mäßige Verkaufen und Feilhalien von Gegenständ«», welch« ditfem V«rbot« zuwidrr hrrg«stellt find; ö) da» gewrrb-müßigr Verkaufen und Feilhallen von P« ttoleum von einer bestimmten Bejchafienhert 8 S Für das Reich kann durch kaiserliche Verordnung mu Zustimmung de» Bundesrath» da» gewerd»»iäßige Her stellen, Verkaufen und Feilhalien von Gegenstände», welche zur Fälschung vo» Nahrung»- oder Genußmittetn bestimmt find, verböte» oder beschränkt werden. 8 7. Die auf «rund der §§ t, « erlassenen kaiserlichen Verordnungen find dem nächstsolgrnden Reichstag vorzulegen Tirselben find außer Kraft zu setzen, soweit der Rrich»tag die» verlangt. Die Commission beantragt, die 88 5 und 6 un verändert aniunchmen, den tz 7 hingegen folgender maßen zu fasien: .Tie auf Grund der 88 S, 6 erlassenen kaiserlichen Ver ordnungen find dem Reichtlag, sofern er versammelt ist, so fort, andern Fall« bei besten nächstem Zuiammentr-ten vor zulegen. Dirfelben sind außer krafi zu setzen, soweit der Reichstag dies verlangt.' Dagegen beantragt Abg l)r. Nieper, den tz 5 zu streichen und den tz 7 folgendermaßen zu fasien: Die aus Grund dieses Gesetzes erlassenen kaiserlichen Verordnungen sind dem Reichstage bei besten nächstem Zu sammentrete» zur Genehmigung vorzulegen Diesrlbrn treten, soweit der Reichstag die Genehmigung verjagl, sosori außer Kraft Die genehmigte» Verordnungen können nur durch ReichSgesetz geändert oder ausgehoben werd«»,' Abg. vr. Reichensperger (Eresrld) bekämpft den 8 b. weil dcrstlbe dem BundeSrath eioe zu große Machtbesugniß einräume Liege ern Bedürsmß vor zum Erlaß solcher Verord nunge». so könne das ebenso gut durch die Gisetzgebung ge ichehen Aby. Meier Bremen sprich« die Hoffnung au-, daß der Erlaß einer Verordnung über den Verkehr mit Petroleum nicht ohne Gehör der Interestenten und Handelskammern ersolgen »»erd«. Stoat»secr««är vr. Zrirdbrrg jagt zu, daß solch« Ver ordnungrn Nicht erlaßen w«rd«n würden, ohne die verfastuugS mäßigen Infttinze» vorher zu hören: aach d«i dem Erlaß von Verordnungen üb«r den Verkehr mi: Petroleum würde die» geschehen Abg Bär (Offenburg) glaubt, daß da« R«ht de» Reichs- tast» genügend gemahn sei durch die Bestimmung. Laß er eine kaiserliche Verordnung außer Kraft treten lasten könne E- handle fich hier nicht nm eine Materie, die fich an sich zvr Besetzgebnng eigne, sondern um die Anwendung eine» Gesetzes. Abg vr Reichensperger (Crefeld' beharrt bei seiner nur bttngen wurd«. Abg vr. Schulze-Delitzsch: Ter von ihm empfohlene Anttag sei schon von der vorjährigen Commission adoptin war de». B«i manchen verbrauchrgegenstinden, namentlich beim Weine, eotipreche da» versehen mit dem Scheine einer befferen Beschaffenheit vollständig den bestehenden Handel»- und Ge- jchäftdgebräuchen und die Rechtsprechung müsse fich au die all gemeine Prari» de» Leben» anlehnrn. Abg vr. Mendel hält den versuch, den Begriff der ver jälschung zu definiren, für mißglückt. Di» im 8 kV gege bene Definition sei zum IdeU zu weil, zum TH«U nicht »eit genu^ Tie Wissenschaft sei «elbst nicht darüber einig, wa»nrtter dem scheine einer befferen Beschaffenheit zu verstehe« sei. Durch den 8 tv wurde man da» Gallisiren. Chaptalisirrn und Petivli siren des Wei»» t» Deutschland vollständig verbiete», und »an würde dadnrch eine Prämie fitze» aus chaptalifirten und galli strtt» französisch«» W«in Tag«g«n würd« z. B die verfil scbung von Kinderpulver nicht unter 8 l0 salle». Schriftführer. Sächsische tage sorgfältig zu prüfen sein, aber e« hab« dir »orgrschlagen« Lösung der Frage den vonheil daß die Regierung nicht leichc hur verordanagea erlaßen und der Reichstag nicht leichthin solche Verordnungen aujheben werd« Die tztz 5—7 werden nach den Borfchläaen der Commission angenommen, wodurch sich die Anträge deS Abg vr. Rieper erledigen tz 8 d«S Entwurfs: , Wer den auf Grund der 88 b, 6 erlaßenen Verordnnn ar» zowlderhand«tt. wird mi» Geldstrafe bi« zu nnhnndert- junfzig Mark od«r mit Haft bestraft. Lande-gesetzUche Vorschriften dürftn «ine höher« Straf« nicht androhen,' wird von der Lommljsion zur unveränderten Annahme empfohlen. Dagegen beantragt Abg. Ruppert, da» Alinea 2 von dem Paragraphen zu trennen and das selbe al» Schlußparagraph in folgender Fassung an- zunehmen: LandeSrtchlliche Bestimmungen, w«lche d«r Polize» axilrrgeheilde Besugnijje al» die in 88 2 und 3 bezeichneten geben, bleiben unberührt; lande-rechtlich« Vorschriften über di« in 5 und 6 ausgefühne» Gegenstände dürfen höhere Strafen, al- die in §8 8 und S diese» Gesetze- bestimmten nicht androhen ' Abg Ruppert mach« zur Motiviruug seines Aniragö gel tend, daß die Beseitigung der den Polizeibehörden »ach Lande- recht znkehend«» weuergehenden Befugmffe durch den Zweck de» Gejetzes nicht bedingt werd« und wohl auch nicht di« Absicht s«i. Im letzter«» Falle würde es sich aber empsehlen den Vor behalt ausdrücklich au-zusprechen. Staat-secretär vr Friedberg erklärt fich mit dem Antraße einverstanden, da es allerdings nicht Absicht de» Ge setze« «ei, weitergehrnde, aus Landesrecht beruhende Befugnisse der Polizeibehörden zu alteriren, giebt aber anheim, die Be stimmung nicht an das End« dts Gesetz«« zu stellt», sondern a» den 8 4 anzuschließcn. Abg. Rupperi will diesen Wunsch erfüllen; da je doch Abg. Or. Lasker daraus aufmerksam macht, daß über den tz 4 bereit- abgestimmt sei und mithin keme neuen Anträge zu demselben gestellt werden könnten, so zieht er seinen Anttag zuruck mit dem Vorbehalt, denselben bei der dritten Lesung wieder einzubringen. tz 9 des Enttvurss, lautend: . Wtr d«» Vorschriften drr H§ 2 bi» 4 zuwldtr d«n Ein tritt m dir Räumlichttilen di« Entnahme einer Prob« oder die Revision verweigert, wird mit Geldstraft von fünfzig bi» zu tinhundensünszig Mart oder mit Haft bestraft,' wird ohne Debatte unverändert genehmigt. Zu 8 lO der Vorlage: .Mit Gefäugniß bis zu sechs Monaten und wil Geld straft dis zu eintausendfünsdundert Mark oder mit einer dieser Straft» wird bestraft: I wer zum Zweck der Taujchung im Handel und Verkehr ' Nahrung»- oder Genußmittel »achmacht oder dadnrch verfälscht, daß er dieselben mittelst Entnehmen» oder Zu- ietzen» vo» Stoye» verschlechtert oder daß er dieselben mit dem Schein einer bester» Beschaffenheit versieht; 2 wer wissentlich Nahrung»- oder Genußmittel, »eiche ver dorben oder nachgrmackü oder im Sinne der Nr. l »er- sälsch« sind, unter Verschweigung diese» Umstande« «er kauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeich nung frilhält,' welchen die Lommljsion zur unveränderten Annahme empfiehlt, beantragen I) die Abgg. Büchner und Gen, die Ziffern 1 und 2 folgendermaßen zu fasien: 1) wer zum Zweck d«r Täuschung im Handel nnd Verkehr Nahrung»- oder Genußmittel nachmacht oder verfälscht; 2: wer wissentlich Nahrung«- oder Genußmittel verkauft oder seiihält, welche verdorben oder nachgemacht »der verfälscht sind;
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