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December 1892. » STAHL UND EISEN.’ zu schädigen, da das Höchstmafs der Strafe, welches gegen einen Gewerbeunternehmer festgesetzt werden kann, der ein Hüttenwerk oder eine chemische Fabrik pp. ohne Genehmigung errichtet, 300 K beträgt. Wenn Sie sich die gewaltige In dustrie ihres heimathlichen Bezirkes ansehen, wenn Sie bedenken, dafs im Regierungsbezirke Düsseldorf jährlich durchschnittlich 300 A n- lagen errichtet oder verändert werden, die einer besonderen Genehmigung — wie der Beumersche Röstofen — bedürfen, wenn Sie ferner erwägen, dafs bei der Errichtung der Anlagen in Bezug auf den Zeitpunkt des Beginnes derselben sehr viel — ich möchte sagen, in der Regel — gesündigt wird, ohne dafs die Gewerbe-Aufsichtsbeamten das Einschreiten der Gerichte herbeiführen, da sie in der Regel mehr Werth darauf legen, dafs die im Interesse der Arbeiter und der Adjacenten zu stellenden Bedingungen erfüllt werden, dann werden Sie staunen, dafs Hr. Beumer nur Klage über ein Verfahren zu führen hat, welches einem aus alten Steinen errichteten Röstofen gegenüber geführt worden ist. Wozu der Lärm? wird jeder Unbefangene fragen. Auch hier tritt die Absicht. Unzufriedenheit zu erregen, unverkennbar zu Tage. Oder will Hr. Beumer etwa nicht, dafs über die Gewerbecontraventionen Juristen entscheiden, die — wie er sich an anderer Stelle ausdrüekt — keinen Schimmer von Kenntnifs der technischen Betriebe haben? Dann stelle er doch positive Anträge auf Abänderung der gesetzlichen Be stimmungen oder deute doch wenigstens an, wie er es haben möchte. Vielleicht bleibt er aber mit seinen Abänderungsvorschlägen nicht bei den ordentlichen Gerichten stehen, sondern macht auch noch Vorschläge über die Einrichtung und Besetzung der Verwaltungsgerichte, Kreisausschufs * Soweit das Schreiben des Hrn. Regierungs- und Gewerberaths Trilling. Kein Leser von »Stahl und Eisen“ wird mich in dem Verdachte haben, dafs es mir beikommen könnte, auf die persönlichen Angriffe zu antworten, welche Hr. Trilling gegen mich zu richten für gut be funden hat. Ich lasse dieselben in ihrer ganzen Gröfse ohne allen Commentar wohl am besten durch sich selbst wirken und erbringe vielleicht dadurch den Beweis, dafs der „Secretär eines Interessenvereins“ von einem Regierungs- und Gewerberath nicht nur durch ein gröfseres Mafs von Weisheit und Einsicht übertroffen wird, sondern auch aufser stände ist, ihm auf das Gebiet per sönlicher Angriffe zu folgen. Zur Sache selbst habe ich zu bemerken, dafs die deutschen Eisenhüttenleute, welche durch „leb haften, anhaltenden Beifall“ und durch den Mund ihres Vorsitzenden ihr Urtheil über den in Rede stehenden Vortrag gesprochen haben, durchaus nicht der Mode huldigen, „sich unzufrieden stimmen und Bezirksausschufs, deren Mitglieder in den meisten Fällen in Bezug auf Kenntnifs der tech nischen Betriebe auch nicht den Anforderungen genügen werden, die Hr. Beumer stellt. Sie, hochgeehrter Herr, haben das gröfste Interesse daran, dafs sowohl in Versammlungen, wie in der Presse derartig verletzende Angriffe, wie sie Hr. Beumer losgelassen hat, vermieden werden, damit die guten Beziehungen, die zwischen der Industrie und den Aufsichtsbeamten bestehen, nicht gestört werden oder auch nur Aergernifs erregt wird. Ich gestehe offen, dafs mir der Vortrag des Hrn. Beumer derart anstöfsig war, dafs ich nahezu die Objectivität verloren hätte, da ich im ersten Augenblicke im Begriff war, die strafrechtliche Verfolgung der durch die Beumersche Ungeschicklichkeit veröffentlichten Gesetzesübertretungen herbeizuführen. Ich habe in meiner 12 jährigen Dienstzeit stets dahin ge wirkt, dafs den Arbeitern der Schutz des Gesetzes zu theil wird, die Strafbehörden habe ich jedoch hierbei nie angerufen und mag mich auch nicht durch Hrn. Beumer hierzu reizen lassen. Aus diesem Grunde habe ich auch jetzt die Anzeige unterlassen, glaubte aber pflichtgemäfs zu handeln, wenn ich dem Herrn Minister für Handel und Gewerbe darüber Bericht erstattete. Mit dem Ausdrucke vorzüglichster Hochachtung bin ich Euer Hochwohlgeboren ergebenster Trilling, Regierungs- und Gewerberath. An den Vorsitzenden desVereins deutscher Eisenhüttenleute Hrn. Commerzienrath C. Lueg Hochwohlgeboren Oberhausen. * zu lassen“ und »bei bedeutsamen fachwissen schaftlichen Erörterungen auch gern mal ein loses Wort zu hören“, sondern dafs es ihnen heiliger Ernst darum ist, bei der grofsen socialpolitischen Belastung, unter welcher ihre Betriebe ohnehin schon leiden, unsere Gesetzgebung nicht noch durch Ausführungsbestimmungen complicirt zu sehen, welche ganze Kategorieen von Arbeitern aus dem Betriebe auszuschliefsen und dadurch die letzteren in wirthschaftlicher Hinsicht zu schädigen geeignet sind. Hr. Trilling gehört zu derjenigen Kategorie unserer Staatsbürger, welche zu diesen socialpolitischen Lasten nicht beizutragen haben und die darum vielleicht eher als die Indu striellen der Meinung sind, es handle sich bei der Bekämpfung des Uebermafses in der Gesetz gebung auch für die letzteren nur um das Ver gnügen, »gern mal ein loses Wort zu hören“. Don historischen Excurs über die Spruchpraxis der Gerichte in Gewerbeordnungs-Contraventions- Sachen hat Hr. Trilling offenbar nicht verstanden.