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geringen Erfolg gehabt haben, da sich die wenigen, nothwendig gewordenen Aenderungen im Wege des Nachtrags erledigen lassen, wodurch unnöthige Kosten und vor Allem die Nachtheile erspart werden, welche es mit sich bringt, dafs sich die Arbeiter wieder in ein neues Statut einleben müssen. Diese Nachtheile sind viel zu grofs, als dafs sie ertragen werden könnten, um lediglich den Behörden durch Schablonisirung der Statuten die Arbeit zu er- leithtern. — Bezüglich der Unfallversicherung steht die Eisen- und Stahlindustrie an der Spitze sämmt- licher deutscher Gewerbszweige. Von den 117,6 Millionen Mark, welche für die Unfallversicherung in den ersten 5 Jahren ihres Bestehens erforder lich waren, hat die Eisen- und Stahlindustrie nicht weniger als 17,4 Millionen Mark, also nahezu 15 %, aufgebracht, während die Zahl der von ihr Versicherten nur 11 % der Gesammtheit be trug. Unsere Wünsche bezüglich mehrerer bei dieser Versicherung hervorgetretenen Unzuträg lichkeiten haben wir schon im vorigen Jahres bericht angedeutet und werden dieselben bei der bevorstehenden Revision des Unfallversicherungs gesetzes zur Geltung zu bringen suchen. Auf einen von der uns befreundeten „Ver einigung deutscher Maschinenbauanstalten“ an das Reichsamt des Innern gerichteten Antrag, welcher dahin ging, • „dafs die Entschädigungsverpflichtung gegenüber Hülfsmannschaften, welche bei Montirungen von Maschinen thätig sind und welche nicht von den Verfertigern derselben gelohnt werden, der jenigen Berufsgenossenschaft anheimfällt, welcher die Besteller der betreffenden Maschinen an gehören“, hat das Reichsversicherungsamt, an welches die Angelegenheit zur Entscheidung abgegeben war, eine ablehnende Antwort ertheilt, und dieselbe u. a. damit begründet, „dafs auf den gestellten Antrag schon deshalb nicht eingegangen werden kann, weil die Auf fassung des Reichsversicherungsamts in dieser Angelegenheit wesentlich mit auf der Recht sprechung der Recurscollegien beruht, deren Entscheidungen nach § 88 des Unfallversiche- rungsgesetzes endgültige sind und einer Ein wirkung von aufsen, auch etwa von seilen des Reichsamts des Innern, nicht unterliegen“. Der Schlufssatz der ablehnenden Antwort lautet: „Das Reichsversicherungsamt sieht hiermit die Sache als erledigt an.“ Für die Industrie dürfte das Gleiche nicht der Fall sein; sie wird auf diese durchaus nicht unwichtige Frage bei der Revision des Unfallversicherungsgesetzes ein gehend zurückkommen. — Die Handhabung der „Invaliditäts- und Altersversicherung“ hat auch in der seit unserer letzten Hauptversammlung abgelaufenen Periode die Complicirtheit und Umständlichkeit der Bestimmungen dieses Gesetzes hervortreten lassen und aufs neue in industriellen Kreisen das Bedauern darüber wachgerufen, dafs man die Anträge der Industrie auf Vereinfachung des Ge setzes, namentlich durch Gründung einer Reichs versicherungsanstalt, zu berücksichtigen nicht für angezeigt hielt. Was die Arbeiterverhältnisse betrifft, so waren dieselben im Bezirk der Gruppe mit wenigen Ausnahmen befriedigender Natur. Der gesunde Sinn, der durchweg in der eisenarbeitenden Bevölkerung Rheinlands und Westfalens steckt, hat sich gegen Agitationen, die sich in vielfacher Weise breit machen, durchweg ablehnend ver halten. Der Arbeiter ist im allgemeinen verständig genug, um einzusehen, dafs die Forderungen, welche von der radicalen Socialdemokratie nicht minder als von den theoretisirenden National ökonomen jüngerer Schule in seinem Namen er hoben werden, unerfüllbar sind, dafs für ihn die Arbeitsgelegenheit die Hauptsache bleibt und dafs auch diese auf die Dauer unterbunden werden mufs, wenn man der Industrie Lasten aufbürden will, die sie eben, zumal im Wettbewerb mit dem Auslande, zu tragen aufser stände ist. Aus diesem Grunde wünscht auch der verständige, um sein und seiner Familie Wohl besorgte Ar beiter, dafs man in die zu seinem „Schutze“ be stimmte Gesetzgebung nicht Bestimmungen hinein bringe, welche seitens der Industrie undurchführbar oder für den Betrieb so schädigend sind, dafs derselbe in rentabler Weise nicht mehr aufrecht erhalten werden kann. Wenn die Nationalökonomen jüngerer Schule sich einmal die Mühe geben möchten, mit den Arbeitern über die bis zum Uebermafs sich breitmachenden Arbeiterschutz- theorieen zu sprechen, so dürften sie Antworten erhalten, die in vielleicht derber, aber darum doch zutreffender Weise sie darüber aufklären dürften, eine wie wenig schmeichelhafte Ansicht diese mit den Verhältnissen des realen Lebens bekannten Leute von den Beglückungsplänen der Herren Doctoren haben. Aus der übrigen wirthschaftlichen Gesetzgebung erwähnen wir zunächst, dafs ein Warr ant- gesetzentwurf dem Reichstage nicht vorgelegt worden ist, dafs derselbe somit zurückgezogen zu sein scheint; hoffentlich endgültig, da die deutsche Eisen- und Stahlindustrie aus guten Gründen sich gegen die Einführung der Warrants in deutsche Verhältnisse ausgesprochen hat. Den dem Reichstag in seiner jetzigen Tagung vor zulegenden Markenschutzgesetzentwurf haben wir ausführlich in unserer Vereinszeitschrift „Stahl und Eisen“ (Heft XVI und Heft XXIII, Jahrgang 1892) besprochen und insbesondere unserer Freude darüber Ausdruck gegeben, dafs derselbe im 20 Bestimmungen vorsieht, welche Deutschland in die Lage bringen, der Forderung des „Made in Germany“ das Verlangen des „Angefertigt in