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• I • December 1892. „STAHL UND EISEN.“ Nr. 23. 1047 hier Abhülfe zu schaffen. Allerdings hat man sich in dem neuen Entwürfe nicht dazu aufge schwungen, das englische Verfahren auch in Deutschland einzuführen, man will aber wenig stens dem Bundesrathe die Befugnifs ertheilt wissen, es auf die Waaren eines fremden Landes anzuwenden und zwar soweit deutsche Waaren derselben Behandlung unterliegen. Damit ist die Möglichkeit gegeben, jedes vexatorische Vorgehen in dieser Hinsicht mit einem Gegenstofs zu pa- riren. Man wird demnach künftig wohl in England sich vorsehen, deutsche Waaren so zu behandeln, wie es leider in der Vergangenheit mehrfach geschehen ist.* * Mit. Bezug hierauf schreibt die „Köln. Ztg.“ in ihrer Nr. 884 vom 8. November ds. Js. das Nachfolgende: „Made in Great Britain. Der dem Reichs tag demnächst zugehende neue Markenschutzgesetz- entwurf sieht im § 20 vor, dafs der Bundesrath be- schliefsen kann, die Einfuhr englischer Waaren nach Deutschland durch erschwerende Bestimmungen über • Angabe des Herkunftslandes ebenso zu treffen, wie dies England durch sein bekanntes Handelsmarken schützgesetz von 1887 beliebt hat, auf Grund dessen im ersten Jahre seiner Wirksamkeit aus deutschen Häfen nicht weniger als 3896 Sendungen durch die englische Zollbehörde angehalten wurden. Die in dem deutschen Gesetzentwurf vorgesehene Bestimmung sitzt den Herren jenseit des Kanals augenscheinlich sehr unbequem. Unter den mancherlei Sprüngen, die in der englischen Fachpresse unter dem Eindruck jenes Gesetzentwurfs gemacht werden, findet sich auch ein Ergufs, in welchem der Vorsitzende der Sheffield Cutlers Company — bekanntlich die Betreiberin des englischen Handelsmarkenschutzgesetzes und seiner schroffen Handhabung — mittheilt, dafs grofse und einflufsreiche Kreise in Deutschland sich gegen jene Damit ist die Zahl der wesentlicheren Neue rungen des Entwurfs erschöpft. Wenn nun auch nicht Alles erreicht worden ist, was seitens der Industrie erstrebt wurde, so enthält das Gebotene doch so beträchtliche Besserungen gegenüber dem jetzigen Zustande, dafs es zu beklagen wäre, wenn das neue Gesetz über den Schutz der Waarenbezeichnungen nicht schon in der näch sten Reichstagstagung zur Verabschiedung ge bracht würde. R. Krause. Gesetzesbestimmung erklärt hätten. Ganz besonders mifsbillige die Grofseisen- und Stahlindustrie ganz und gar eine solche Mafsnahme gegen England. Mit dieser Behauptung hat dann der Vorsitzende der Company ' allen möglichen Vermuthungen Thür und Thor ge öffnet. So ist bereits ausgesprochen, Sheffielder In teressenten hätten sich an die englischen Schienen werke gewandt und diese veranlafst, bei den Ver handlungen über ein internationales Schienenkartell | von den deutschen Werken zu verlangen, dafs diese jene Gesetzesvorschläge zu Falle zu bringen die Ver pflichtung übernähmen, und die deutschen Schienen werke seien hierzu bereit. Wenngleich das Lächer liche einer solchen Behauptung klar zu Tage liegt, so haben wir dennoch nicht versäumt, zuverlässige Erhebungen über diese Angelegenheit zu veranstalten, und können auf Grund derselben erklären, dafs kein wahres Wort an der englischen Behauptung ist. Die deutsche Grofseisen- und Stahlindustrie billigt es im Gegentheil vollständig, dafs Deutschland in die Lage gebracht wird, England gegenüber in derselben Weise zu verfahren, wie das die Herren jenseit des Kanals es Deutschland gegenüber auf Grund ihres neuen | Handelsmarkenschutzgesetzes seit 1887 mit auffälligem Fleifse thun,“ Wir können diese Mittheilung der „Köln. Ztg.“ ihrem vollem Umfange nach bestätigen. Die Redaction. Professor Schmöller über englische Arbeiterverhältnisse. Von H. A. Bueck-Berlin. In dem 4. Hefte des 16. Jahrgangs (S. 298 ff.) seiner Jahrbücher bespricht Professor Gustav Schmöller zwei Schriften, welche sich mit den Verhältnissen der Bergarbeiter in England beschäftigen. Diese Schriften sind die Berichte, welche einerseits von den HH. Geh. Bergrath R. Nasse und Bergrath G. Krümmer,* anderer seits von Hrn. Dr. Reismann-Grone** ver öffentlicht worden sind. Es darf vorausgesetzt werden, dafs der Inhalt beider Schriften in den Kreisen der Leser von „Stahl und Eisen“ bekannt * R. Nasse, Geh. Bergrath, und G. Krümmer, Berg rath : Die Bergarbeiterverhältnisse in Grofsbritannien. Auf Grund einer im Sommer 1890 ausgeführten In structionsreise bearbeitet Saarbrücken 1891, Klingebeil. ** Reismann-Grone, Dr.: Die Arbeitseinstellung auf den Kohlengruben Durhams im Jahre 1892. Essen 1892, Baedeker. ist, die Wiedergabe desselben soll daher hier nur insoweit stattfinden, als es in Bezug auf die vorliegende Besprechung erforderlich erscheint. Professor Schmöller bemerkt bezüglich der ersten Schrift zunächst, dafs Vieles, was mit- getheilt, in der deutschen Literatur der letzten Jahre, und zwar theilweise ausführlicher be schrieben worden ist. Den Hauptwerth des Buches erblickt er darin, dafs in demselben sehr unparteiische Beobachter ihre Aussagen machen. „Das Buch“, so sagt Schmöller, „ist das Muster einer objectiven, farblosen Beamtenrelation, bei der keine Silbe verräth, auf wessen Seite die Berichterstatter persönlich stehen. Man könnte sagen, die Farblosigkeit der Darstellung gehe so weit, dafs sie einen lebendigen Eindruck hindere. Und gewifs wird, wer ausschliefslich hier sich belehren will, keine volle Anschauung der Dinge