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mmma Nr. 8. August 1891. STAHL UNI) EISEN. Seclion einer oder 3 059 620 I Person be ¬ rechnet, betrugen die Verwaltungskosten: . 5 841 666 • Summe der Ausgaben Die ii Im Durchschnitt 1886 . 1887 . 1888 . 1889 . 1890 . 1886 1887 11,3 8 10,5 » 12 , die deutsche Gewerbeordnung von verboten, Kinder unter 12 Jahren zu beschäftigen, und für Kinder von Jahren die zulässige Beschäftigungs- 1888 . 1889 . 1890 . 80 342 33 817 14 711 208 480 2 447 696 Tabelle, welche die gesammten Ausgaben im ein zelnen und die Vertheilung der Umlage auf die I Bonn . . . II Bochum. . III Clausthal . IV Halle . . . V Waldenburg VI Tarnowitz . VII Dresden. . VIII München . . 175119,33 . . 227 189,95 , . 258 493,33 „ . 295 277,38 „ . 337 350,58 " 12,3 8 10,9 , Schon 1869 hatte in Fabriken 12 bis 14 Seetionen nachweist, die Hauptzahlen: a) Entschädigungsbeträge 1 b) Kosten der Unfalluntersuchungen und der Feststellung der Ent schädigungen c) Schiedsgerichtskosten d) Unfallverhütungskosten e) Allgemeine Verwaltungskosten . . f) Einlagen in den Reservefonds . . 3 der Gesammtumlage. Auf eine versicherungspflichtige Die Verwaltungskosten des Genossenschafts vorstands und der Seetionen, einschliefslich der Kosten der Unfalluntersuchungen und der Fest stellung der Entschädigungen, aller Schiedsgerichts kosten und Unfallverhütungskosten, betrugen (Fabrik-) Schule und nach einem von derselben Stelle genehmigten Lehrplan einen regelmäfsigen Unterricht von mindestens drei Stunden täglich genossen. Nachtarbeit für Kinder war verboten, ebenso Arbeit an Sonn- und Festtagen, sowie während der für den Katechumenen-, Confirmanden-, Beicht- und Communion-Unterricht bestimmten Stunden; Pausen von mindestens 1/2 Stunde während der sechsstündigen Arbeitszeit waren vorgeschrieben. Jedoch konnte der Bundesrath Kinderarbeit für bestimmte Betriebsarten entweder gänzlich untersagen oder an strengere Bedingungen knüpfen, andererseits aber die zeitlichen Ein schränkungen anderweit regeln, wobei jedoch niemals mehr als 36 Arbeitsstunden in einer Woche sich ergeben durften. Namentlich von dieser Einschränkungsbefugnifs ist vielfach Ge brauch gemacht. II. Kinder und jugendliche Arbeiter. Beide Kategorieen werden am besten gemein sam behandelt, einmal, weil mit dem neuen Gesetz der Begriff Kinderarbeit aus unserm Gewerberecht so gut wie ausscheidet, anderer seits weil die Altersgrenzen, nach denen die beiden Kategorieen in den verschiedenen Gesetz gebungen unterschieden werden, vielfach von einander abweichen. 5,7 5,5 5,8 5,6 Zum Schlüsse geben wir noch aus dauer auf 6 Stunden täglich beschränkt. Zum Besuch der Volksschule noch verpflichtete Kinder durften überhaupt nur dann beschäftigt werden, wenn sie entweder in der Volksschule oder in einer von der Schulaufsichtsbehörde genehmigten Gewerbeordnungsnovelle und der internationale Arbeiterschutz. Die Gesamm tunfallkosten betrugen im Jahre 1886 1887 1888 1889 1800 auf 1 Arbeiter ,« auf 1000 K Lohnsumme M auf 1 Arbeiter M auf 1000 eK lohsumme M auf 1 Arbeiter M auf 1000 • lolmsumme M auf 1 Arbeiter K auf 1000 • Lohnsumme M auf 1 Arbeiter M auf 1000 eK lolsumme M 5,59 6,17 9,29 12,72 10,94 14,41 11,38 14,02 12,37 13,98 11,68 11,05 17,10 20,34 19,27 21,17 19,15 19,96 21,61 20,50 4,18 4,95 5,52 8,25 6,27 9,30 6,73 9,29 7,17 9,17 4,75 4.96 7,46 9,84 8,20 10,48 8,63 10,59 9,71 11,50 5,56 6,94 6,47 9,71 8,38 12,32 8,41 12,48 7,78 9,85 5,68 8,62 9,03 16,73 10,33 18,81 10,96 18,16 12,70 18,08 8,60 9,13 14,32 17,88 15,84 19,25 16,15 18,73 17,20 18,68 7,84 7,66 10,80 13,45 12,15 14,94 13,14 15,89 13,60 15,72 • 7,55 8,20 11,49 15,50 13,10 16,85 13,47 16,30 15,- 16,55