I. Weltlage. Socialismus. Religion und Kirche. 83 ind und! ch beleih deren O der Lehr r PhilB 'stet. O der crung dcl ung einü öligen u«! icht scll<! bens a»§' mtslcbc»! iirchenven Repräsen zelten. E nicht scntirt dü ung sic z» irchc selb? mgclischk» !c herven glo-kath^ als eint» mehr 'ereinsW rbreituH- r der ebkü >ic Bcstr!' ehrbegrijs! )as kalhs' ld Puse? hen KirK ungen in'' rs die eh? erzutreM dliebcnc»- olgten ^tholisch^ römisch^ >g und Meßliturgie angenommen haben. Diese Ucbertritte zum Katholicismus, verbun den mit der immer offenkundiger werdenden Achnlichkeit des Puseyismus mit dem römisch-katholischen Kirchcnwescn und dem hoffnungsvollen Triumphgeschrei der Papisten, schärften das protestantische Bewußtsein in England und bewirkten, daß auch von den hochkirchlichen Bischöfen der Puseyismus als der wahre Ausdruck der anglo-katholischcn Kirche nicht anerkannt ward. Durch Gründung neuer Bis- thümer (z. B. Manchester) aus den Ersparnissen lohne Mehrung der Sitze im Oberhause) suchten sich die Whigs die Gunst der hochkirchlichen Partei zu erwer ben. Dennoch sind die Erfolge der katholischen Kirche in steter Zunahme be griffen. England hat über eine Million katholischer Einwohner, vierunddreißig katholische Pairs, ohne die irischen, und im Untcrhause etwa vierzig katholische Abgeordnete. Als aber die römische Curie in Würdigung der katholischen Sym pathien Englands den irischen Prälaten Wiseman zum Cardinal und Bischof iRv. von Westminster ernannte, erwachte wieder der altenglische Religionseifer und namentlich innerhalb der sogenannten niederkirchlichen Partei der No-Popery- Ruf mit solcher Stärke, daß Regierung und Parlament, trotz des Widerspruchs der Katholiken und der Anhänger unbedingter Religionsfreiheit, durch ein Gesetz („Titelacte") diesen und ähnlichen Ucbcrgriffcn des kirchlichen Oberhaupts begeg nen zu müssen glaubten. Eine eiternde Wunde am Körper der bischöflichen Kirche bildet ihre zwangsweise Aufrechterhaltung in Irland. Trotzdem daß ihr hier kaum der achte Theil der Bevölkerung angchört, wendet der Staat die Re venuen der früheren Kirchcngüter ausschließlich dieser, als Staatskirchc dem Volke sich aufdringendcn, Minoritätskirche zu, deren officieller und exclusiver Charakter zugleich durch ihre Vertretung im Oberhause bestätigt wird. Zwar ist wie wir später erfahren werden, seit 1866 eine gewisse Milderung dieser Uebel stände eingetreten, aber die Aufhebung der irischen Staatskirche bildet noch immer einen auf Erfüllung hoffenden, berechtigten Theil der Forderungen Gladstone's. In dem glanbenseifrigen Schottland erzeugte das wiedererwachte Puri-SchEn». tanische Unabhängigkcitsgcfühl einen mächtigen Kampf gegen das 1690 abgc- schaffte, feit 1711 durch weltliche Gewalt erneuerte Patronatsrecht, vermöge dessen es in der Macht der Patrone und der Regierung stand, den Gemeinden gegen ihren Willen Geistliche aufzudringen. Als das von der kirchlichen Gene ralversammlung angesprochene Berwerfungsrecht (Veto) der Gemeinde vor den Gerichtshöfen keine Geltung fand und auch das Parlament die Patrone in ihrem Rechte schützte, trennten sich die Verfechter der Kirchenfreihcit (Nonin.- strnsiopists) von der herrschenden Kirche und gründeten von den freiwilligen Gaben des schottischen Volks die presbyterianische „Freikirche". Der trotzigeres. Sinn des demokratischen Knox lebte in seiner Kirche fort. Die kraftvolle, charak terfeste Geistlichkeit, den gemüthreichen Chalmers an der Spitze, entsagte ihren Einkünften und ihren Gotteshäusern, um nicht mit ihrem Gewissen in Zwiespalt zu kommen, und protcstirte feierlich gegen die Schmach, „der Krone Christi an-