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928 I). Von Errichtung des zweiten franz. Kaiscrthums u. , ziehen, als cs sich zeigte, daß cs die Erhaltung seiner Selbständigkeit galt; aber auch zur Umgestaltung Deutschlands hat cs scin Schwert gezogen; Ersteres >" erreicht, Letzteres möge mir unter GottcS fernerem Segen gelingen!" DM wunderbaren Erfolge des preußischen „Volkes in Waffen" haben der Welt so gr> waltig imponirt, daß alsbald in den süddeutschen Staaten und in Fraukes eine Umgestaltung des Heerwesens und der Bewaffnung auf der Basis all- gemeiner Wehrpflicht ohne Stellvertretung und mehrjährigen Landwehrdicnstel in Angriff genommen wurde. In Baden, Würtcmbcrg, Baiern und HeW war diese neue Hccrcsorganisation die nothwendige Folge des Schutz- und Truf- bündnisses, über welches die Regierungen dieser Länder bei den FricdensschbO" mit Preußen sich für den Fall eines auswärtigen Krieges insgeheim geeint hatten. Aber alle politischen und militärischen Organisationen werden nur des ihrem Zweck vollständig entsprechen, wenn sie, wie die königliche Rede hcrver- hob, aus einer „Volkscrziehung" beruhen. Darum hat sich wie in OestcrrciÜ und Frankreich neben den militärischen Reformen das Hauptinteresse der gierungcn und der Völker der Verbesserung der Schulen zugewandt, die ms" von dem erdrückenden Einfluß der Kirche zu befreien und unter die Obhut des Staats zu stellen bemüht ist. Dcrnorddcut. Nachdem sämmtliche Regierungen nordwärts des Mains ihren Beitritts" dem norddeutschen Bunde auf Grund der Reformvorlage vom 10. Juni erkN hatten, wurden gegen Ende des Jahres Bevollmächtigte der einzelnen Regin»"' gen nach Berlin eingeladcn, um den von Preußen aufgestellten Verfassungsent- lö.Dttbr.Wurf des Norddeutschen Bundesstaates zu bcrathen. Die aus diese" Berathungen hervorgegangene Vcrfafsungsurkunde wurde dann dem Reichstag vorgclegt, der, aus unmittelbaren Volkswahlcn hcrvorgcgangen, unter dem LE iu.Fkbr. sitz des Abgeordneten Simson, des ehemaligen Präsidenten des Frankfurt i8S7. Parlaments, in Berlin tagte, und von diesem nach längeren eingehenden Ver handlungen mit verschiedenen wesentlichen Abänderungen im Sinne parlamen tarischer und politischer Freiheiten und Rechte angenommen. Man hatte aus der Vergangenheit die Lehre gezogen, daß man an den neuen Staatsbau nicht de" Maßstab idealer Systeme und politischer Theorien legen dürfe, sondern daß »B ihn auf den gegebenen Fundamenten aufrichten müsse; man erkannte die Wahrh^ des Satzes der Thronrede: „Nur von uns, von unserer Einigkeit, von unserer Vaterlandsliebe hängt es in diesem Augenblicke ab, dem gesammten Deutschland die Bürgschaften einer Zukunft zu sichern, in welcher es, frei von der Gefahr, wieder in Zerrissenheit und Ohnmacht zu verfallen, nach eigener Selbstbestimmung seine verfassungsmäßige Wiederherstellung und seine Wohlfahrt zu pflegen und u> dem Rathe der Völker seinen friedliebenden Beruf zu erfüllen vermag." Darum kam das Verfassungswcrk zu Stande, wenn gleich Manche sich nicht mit einem Staatsgrundgesctz befreunden konnten, welches dem System des Constitutionalis- mus nicht allenthalben zu entsprechen schien und über die doktrinären „Grund-