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n s !k IV. Außercurop. Staaten sVercin. Staaten Nordamerikas). 869 keit inst ter, da in W beschiß ootoni!" tfandc« beidn^ ichnBk Zhciia«' d. N icn ui^ ffestigv hingtc^ ine bal cn niä> der »»» I Lys» dem b»' über d» en du^ „StsL irden Spring WeP''' lac esse» Genkl^ Jec-s!^ ;e»d^ thB"" den 8"^ selber^ und ckli-hk^ ,en asten d'° z zu n°l' üdst-">^ .lle^' nentdi^l Nur in der Kernfrage des ganzen Krieges, in der Sclavcnsache, schritt Lincoln noch nicht zu entscheidenden Maßregeln, uni nicht jede Brücke der Versöhnung und Ausgleichung abzubrcchen. Die Longreßacte vom 3. August, die allen im sonderbündischen Armee - und Flottcndicnst gefangenen Negern die Freiheit gewährte, war nur eine drohende Hindeutung auf weitergchcnde Beschlüsse, wenn die „Rebellion" fortdauerte. Denn als bald nachher General yremont, Oberbefehlshaber der Weslarmee, im Staat Missouri in einer Proklamation alles Eigenthum der Bewohner, welche die Waffen gegen die Vereinigten Staaten ergriffen, mit Beschlag belegte und ihre Sclavcn für steie Männer erklärte, versagte der Präsident der Verfügung die Gültigkeit Ad hob die Wirkung derselben auf. Erst im Laufe des Jahres 1862, als sich lü«a. der Krieg in den Grenzstaatcn immer heftiger gestaltete und unter den Waffen die Parteiwuth immer höher stieg, ging die Unionsregierung einige Schritte weiter. Im März erklärte der Congrcß auf den Vorschlag des Präsidenten, daß die Union jeden Staat unterstütze, der die Sklaverei gegen Entschädigung ab- ichaffen wolle, und gab in dem Regicrungsgcbiete Columbia, wo die Hauptstadt liegt, der Anordnung praktische Folge; doch fand das Beispiel in Virginien, Tennessee u. a. O. wenig Nachahmung. Der Grundsatz, daß die Sclaverei durch einen Act der Gesetzgebung aufgehoben werden könne, erschien den Con- iiderirten unannehmbar. Zu einer Wassenstreckung oder zu einem Compro- wiß war der Stand des Krieges noch nicht angethan. Im Juni wurde als- ^nn in den Territorien, die noch nicht zu selbständigen Staaten herangewachsen waren, die Sclaverei untersagt, und als alle diese einleitenden Schritte nicht zu dem erstrebten Ziele führten, verkündete eine Proklamation des Präsidenten, daß S-M. i» allen Staaten, die mit Beginne des neuen Jahres noch in der Rebellion ver harren würden, die Sclaverei abgcschafft sein solle. Vielleicht werden die künf tigen Negergeschlcchter den 1. Januar 1863 als den Tag ihrer Wiedergeburt zu Freiheit und Menschenrechten feiern, aber auf die jetzige Generation blieb die wichtige Verfügung ohne namhafte Wirkung; sie war zunächst nur eine Kriegs- waßregcl des Präsidenten als obersten Feldherrn, die blos für die kriegführenden ^claoenstaaten Gültigkeit hatte und wie die ausgesprochene Confiscation und Eüstenblokadc nur in so weit Anwendung fand, als der Arm der Union reichte. Nirgends erfolgten Sclavenaufstände oder massenhafte Ausreißungen; wie die ^ädbündler und ihre Anhänger behaupteten, weil die Lage der Neger in der sclaverei besser sei als in der Freiheit mit ihren nothwendigen Begleitern, ^end und Armuth, oder, wie ihre Gegner geltend machten, weil sie durch den Terrorismus ihrer Gebieter zu einer thicrischen Stumpfheit herabgewürdigt Wor ten, aus der sie nur durch freie Erziehung zu einem menschenwürdigen Zustand ^»iporgehoben werden könnten. In der Kriegsführung brachte auch das Jahr 1862 keine Entscheidung. 1302. Nenn in den ersten Monaten durch die großen Anstrengungen des Nordens die«"'^^