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8L8 v. Von Errichtung des zweiten franz. Kaiscrthums. n. Sclavcrei auf „Territorien", d. h. auf die erst in Ankunft zn bildenden Stam der Union, widerstrebten. Rcichthum, Bildung, Erfahrung in den Geschäht» des Staats wie des Kriegs, großartiger Waarenabsaß nnd vor Allein die aus die Gemeinsamkeit der Interessen gegründete Eintracht verliehen dem SiW Macht und Einfluß über den gespaltenen Norden. Um den zahlreichen Gegner« des SclaventhnmS, die sich gegen Ende der fünfziger Jahre zu der großen Par!» der „Republikaner" vereinigten, die Stirne bieten zu können, machten d» Sklavenhalter gemeine Sache mit den „Demokraten", den Anhängern dkl Grundsatzes von der Staatensouveränetät und Vcrthcidigcrn der Sclavcrei i« den Staaten nnd Territorien, einer umfassenden Partei, der sowohl die reicht» Guts- und Plnntagenbesitzer als viele abhängige Leute der unteren BoWIch angehörten, und wußten mit deren Hülfe i» der Regel bei den Präsidentenwahle» den von ihnen ausgestellten Candidaten au die Spitze der Regierung zu bringe», wodurch, da die Minister uud Beamten stets aus der Partei des Staatsober hauptes gewühlt wurden, die Leitung dcS Ganzen in ihren Händen lag. Die amerikanische Bundesrepublik war das Resultat einer glücklich vollbracht!« ^tund? Revolution und wir haben gesehen (XIII, 302 ff.), wie wenig politische und staats rechtliche Theorien bei der Grundlegung des neuen Föderativstaatcs zur Gclt««f kamen. Man richtete ein republikanisches Gemeinwesen ein, wie es die Logik der Tat sachen forderte. Prinzipiell mag, wie H. v. Holst in seinem Buch „Verfassung Demokratie der Vereinigten Staaten von Amerika" (Düßeld. 1873) nachwcist, die W der Staatseinheit bei der gesetzlichen Organifirung als Grund- und Eckstein des W- fassungsbaucs vorgcschwcbt haben: „Derselbe Streich, welcher die Verbindung znM» den Colonien und dem Mutterland«: zerriß, warf auch die Scheidewände nieder, wclctz bisher eine politische Verbindung der dreizehn Cantone verhindert hatten. Sie ward«' thatsächlich in Ein Volk zusammcngcworscn, das sich mit dem Schwerte seine national' Selbständigkeit zu erringen suchte." Daraus folgte aber selbstverständlich, daß in da« Congrcsse und der Unionsrcgicrung nicht die ehemaligen Colonien als solche vertritt seien, sondern die Bevölkerung derselben als ein Theil des gesammten Volks; daß dv Kongreß das Organ der „souveränen Nation-- sei. Aber wir wißen, wie viele pariiculav- stischc Elemente erst überwunden werden mußten, ehe der staatsrechtliche Begriff der llin^ als eines einheitlichen Staatsorganismns praktische Geltung erhielt, als politisches Jund«- mcntaldogma Anerkennung fand. Thatsächlich war die Unionsverfassung, die im 1789„einem widerstrebenden Volke durch die zermalmende Nothwendigkeit «d- gerungen worden--, noch viele Decennien hindurch eine Reihe von Compromißcn Conccssionen, die man mit Gesetzeskraft ausstattcte. Die fanatische Opposition da Einzelstaaten gegen eine „consolidirte Regierung--, die über ein Jahrzehnt nach dv Unabhängigkeitscrklärung die Constituirung einer nationalen Staatsgewalt vcrhinda hatte, dauerte wenn auch mit geschwächter Widerstandskraft noch lange fort. W" oft wurde das Nationalbewußtsein durch Sonderinteressen und selbstsüchtige Zwecke er stickt! Man vermied es absichtlich, durch staatSwisscnschastliche Doctrincn die Widn- sprüche in der Auffassung sich zum klaren Bewußtsein zu bringen. „Alles was»-- erzielen ließ--, versichert Holst, „war eine mehr oder minder fest zusammcnhängcw Kelte von Vereinbarungen, deren Gcsannntresultat die Verhinderung einer AuslöM der Union und die Schöpfung einer Bundcsgewalt war, welche in so weit den China -