Volltext Seite (XML)
is 11. htliogt len A»' verb^'' n s .M- ii ncu^ räsligc« tcn B die ih wo du id ci»tl siele cn XIUIII^ 1 durch ich!aii' rcn dir in!s VI. Außcreurop. Staaten (Verein. Staaten Nordamerikas). 855 das englische Mutterland siegreich verfochten, kräftig und standhaft zu wahren. Der napoleonischen Eontincntalspcrre und der anmaßenden Scedictatur Englands begegnete Präsident Jefferson durch die berüchtigte Embargoacte (1807), die zwar die amerikanische Marine sicherte und die Landcsindustrie förderte, aber Handel und Wandel schwer schädigte; daher auch das Verbot bald eingeschränkt, dann aufgehoben ward. Auch aus dem wcchselvollen und verlustreichen Krieg mit England, den wir früher erwähnt haben (XI V, 722), gingen die Vereinigten Staaten ohne Einbuße ihrer Ehre und maritimen Machtstellung hervor. Als ün Jahre 1823 die europäische Ncaction, die wir früher kenne» gelernt (XIV, 563ff), mit dem Plane umging, die abgefallcncn spanischen Provinzen wieder in die alten Fesseln zu schlagen, wurde auf den Rath des greisen Jefferson, des Mitbegründers der Nordamerikauischcn Republik, unter dem verständigen, chrcn- werthcn Präsidenten Monroe von dem Kongreß der Grundsatz ausgestellt, daß D«e,.iM. keine Einmischung europäischer Mächte in die Angelegenheiten Amcrika's geduldet werden sollte, ein Grundsatz, der unter dem Namen „Monroc-Doctrin" bis zur Stunde für die Politik der Vereiusstaatcn maßgebend geblieben ist und über seinen ursprünglichen Zweck ausgedehnt öfters als Vorwand für feindselige Schritte mißbraucht wurde. Nicht minder waren die Amerikaner bemüht, in ihrem Staatslebcn Freiheit und Selbstbestimmung mit Gesetz und obrigkeitlicher Autori tät in Verbindung zu halten, indem sie das ursprüngliche Prinzip (XIII, 303), daß nur die gemeinsamen Angelegenheiten der Union von der Central-Regierung besorgt werden, die innere Verwaltung der einzelnen Staaten dagegen, mit Ein- Wuh der Gercchtigkeitspflege, jedem Staate überlassen bleiben sollte, strenge durchzusuhren suchten. Aber mit diesen Vorzügen, in welchen die freiheitliche Entwickelung und Wune- das Gedeihen im Innern, wie das Ansehen und die Macht nach Außen wurzelten, waren auch Gebrechen und Entartungen verbunden. Nicht immer hielt sich die Erwerb- und Vergröherungssncht in den Schranken der Gerechtigkeit und der Anerkennung sremder Rechte; die abenteuerlichen und rechtswidrigen Unter nehmungen der Flibustierbandcu, durch welche Euba und die Küstenländer Eentral-Amerika's sür das Bundesreich gewonnen werden sollten, sanden in den Vereinsstaaten Hehler und Förderer, wenn auch die Unionsregicrung selbst ihnen Innen Vorschub leistete. Und wie sehr immer patriotische Staatsmänner bestrebt waren, den Föderalismus sestzuhalten, das Prinzip der Selbstbestimmung der s Einzelnen mit der Gesetzesmacht der Gesammtheit zu verbinden; unter der Vcr- s einssonn schlummerten tieswurzelnde Leidenschaften und politische und sociale t Gegensätze, die dem Fernstehenden so lange verborgen blieben, als die nationale t Gcsanuntkraft mehr nach Außen, mehr auf Ausdehnung und Abrundung ihres s Gebiets, auf Erweiterung ihrrs Handels und ihrer Erwerbsthätigkcit, auf Ord- t nung und Consolidirnng des Finanz- und Bankwesens gerichtet war; die aber Icharf zu Tage traten, als der gesteigerte Bildungsstand zu inneren Reformen, inM" ico is "7