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i s rc. für >u eimil )en iv«> öuiibrl :llt M- ücksich^ ndseli^ cis voki glüM > Lehr!>- ^euW ndctt k" latio»«^ . J-d- Md u«' wrtilgt^ dänhP d >e freoid INlUI rlafleiil^ . ersW lag ül^ r PoP 8 Land' imath i" htung^ cgangt^ tebeugli^ er. ?l> lur eiiü" keine N' nicht In d-« viel v°" chte ; fm d»' däni^ ?wig s mit Befugt II. Deutschland und die deutschen Großmächte. 759 ausgerüstet, in einer Weise durch künstliche Wahl und königliche Ernennungen zusammengesetzt war, daß dadurch die Herzogtümer stets in der Minderheit bleiben mußten. Zugleich wurden sie in ihren besonderen landständischen Rechten hinsichtlich der Steucrbewilligung und der Mitwirkung bei der Ordnung des Staatshaushaltes beeinträchtigt und ihre Domänen für den Gesammtstaat in Anspruch genommen. Diese unter dänischem Druck entstandene Rcichsverfassung, die den Ständen von Schleswig und Holstein nicht einmal zur Berathung und Genehmigung vorgelegt ward, prägte dem ganzen Staat und folglich auch den in denselben hineingezogcnen Herzogtümern einen dänischen Charakter auf: Armee und Flotte, Zoll, Post, Münze u. s. w. sollten dänisch sein. Wie ein schweres Joch fremder Herrschaft ward die neue Ordnung durchgcführt. Das alte Band war zerschnitten: Schleswig und Holstein und Vanenburg sollten nur noch als zerrissene Glieder der dänischen Monarchie neben Jütland und dem Jnsclreich gelten. Der Druck gegen das deutsche Wesen, gegen alle nationalen lleberlieferungen erreichte den höchsten Grad. „Was mir jetzt noch in den Weg kommt," äußerte sich der Minister v. Scheel, „soll zertreten werden!" Aber auch in dieser schweren Zeit wurde der deutsche Sinn im Norden der Di- Dns-s. Elbe nicht gebrochen, der Muth nicht gebeugt. Als nach zwei Jahren der Reichs- vo, rnu- tag sich versammelte, verlangten elf deutsche Mitglieder — an ihrer Spitze Scheel-PIefscn — „daß die Gcsammtverfassung den Ständen der Herzogthümer vorgelegt und auf Grund ihrer Gutachten ein neuer Entwurf aufgestellt werde." Als ihre Forderung von den Dänen zurückgcwiesen ward, protestirten sie gegen die Gültigkeit der Verfassung. Dieses Auftreten deutscher Männer, die von Wühlerei und Demokratismus weit entfernt waren, veranlaßte die deutschen Großmächte, sich zu erkundigen, wie es mit der Erfüllung der einst eingegangenen Verpflichtungen sich verhalte. Daraus ging ein Notenwechsel hervor, der sich über ein Jahr hinzog, bis endlich die Sache an den Bund gebracht ward. Dänemark rief den Schutz der andern europäischen Mächte an und erbot sich, OE iso?, nm durch scheinbare Nachgiebigkeit die Klagen niederzuschlagen, den holsteini schen Ständen die Gesammtstaatsverfassung vorzulegen. Diese weigerten sich Sepn,,. iss?, jedoch, einseitig über eine Reichsverfassung zu verhandeln, „so lange nicht die Politische Stellung Holsteins in der Gesammtmonarchie in einer dem gerechten Anspruch auf Selbständigkeit und Gleichberechtigung entsprechenden Weise ge regelt sei". Die Dänen hätten für das Bundesgebiet die Gesammtverfassung gerne geopfert, wenn ihnen dafür Schleswig als Beute zugefallen wäre. Nun erklärte der Bundestag nach elfwöchiger Ueberlegung, daß die Gesammtverfas- j^tbr. sung, so wie ein Theil der Sonderverfassung, für die Herzogthümer Holstein und Lauenburg nicht als rechtsgültig zu betrachten seien, weil sie mit den Grund sätzen des Bundesrechts und mit den Zusagen von 1851 und 1852 im Wider spruch ständen, und verlangte die Beseitigung. Dänemark sträubte sich lange den Beschluß zu vollziehen, erst als der Bundestag, ungeduldig über den end-