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758 1). Von Errichtung deS zweiten franz. Kaiscrthums n sÄtt' Mit diesem Aktenstück, das den Frieden erhalten sollte, begann für d' »«iw-,,. Herzogthümer Schleswig-Holstein ein Kriegszustand, wie er bisher nur von eüB siegreichen Feinde in eroberten nnd unterworfenen Ländern verhängt worden war Wenn man in Holstein nnd Laucnbnrg ans Rücksicht für das dcntsche Bundrs verhältniß, deffen Fortbestand im Londoner Vertrag ausdrücklich fcstgeslcllt war, noch hie und da einige Schonung cintrctcu ließ, so verfuhr man um so rüchW loser und verlchcnder in Schleswig. Nicht genug, daß durch eine feindselig von einer herrschenden Demokratie vorwärts getriebene Regierung das Maß übermnthigcr und gewaltthätiger Fremdherrschaft über das unglücM Land ausgcschüttet ward, indem man dänische Beamte, Prediger und Lehrs oft Männer ohne Sitte, Ehre und Gerechtigkeitsgefühl, anstellte und die Deutsch- verdrängte oder zur Flucht nöthigte; das ganze dänische Volk, insbesondere^ leidenschaftliche Bevölkerung Kopenhagcn's, betrachtete cs als eine natioi^ Sache, ihren Haß nnd ihre Rachsucht über die Deutschen anszugicßen. W- einzelne Däne sah in dem deutschen Schleswiger einen persönlichen Feind hielt es für seine Pflicht, das deutsche Wesen im Norden der Eider z» vertilg „Mit leidenschaftlichem Eifer ward die Herstellung dänischer Sprache, dänisch' Einrichtungen betrieben, in Rechtspflege und Verwaltung, in Kirche und bis in die Kreise der Familie und des Hauses machte das aufgedrungene fw>^ Element sich geltend." Mit kleinlichem Haß unterdrückte und verfolgte man Regungen des Nationalbcwußtseins, zerriß man alle Bande, die den „verlasst Bruderstamm" an die stammverwandten Völker des Südens knüpften, crsD man alle Erinnerungen an die Vergangenheit. Dänisches Militär lag das ganze transalbingische Land zerstreut, um der Zwinghcrrschaft der und der Amtleute den rechten Nachdruck zu geben, während die Söhne des Lan^ über das Meer geführt wurden, um in dänischen Garnisonen ihrer Heimath k vergessen oder als Geißeln festgehalten zu werden. Von den Verpflichtung"' die einst Dänemark bei der Pacification der Herzogthümer feierlich eingegang"' war kaum die Rede. Erhob sich doch in dem ermatteten und niedergehend Deutschland kaum eine Stimme für das gekränkte Recht an der Eider. „Schmerzensschrei" vom Norden fand in den Tagen der Erniedrigung nur e"»" schwachen Wiederhall im deutschen Volke, und bei den Regierungen keine K' achtung. Dänemark wäre zu dem erstrebten Ziel gekommen, hätten nichts Herzogthümer selbst mit männlicher Festigkeit ihre Rechte gewahrt. 3" Jahren der Ncaction, da die deutschen Zeitungen und Kammcrrcden viel Verfassungsbruch und Verfassungsverlchungcn zu melden hatten, machte die dänische Regierung den Versuch, durch eine Gesammtstaatsverfassung für ws^und 6""^ Königreich das Werk der „Pacification" zu schließen. Ucber dem dänisch" Reichstag in Kopenhagen und über den Provinzialständen von Schleswigs von Holstein-Lauenburg sollte ein Reichsrath bestehen, der, anfangs ""t" rathcndcr, dann aus Verlangen des dänischen Volkes mit beschließender Befugt