Volltext Seite (XML)
n. Deutschland und die deutschen Großmächte. 757 Oesterreich und den deutschen Bundesstaaten zum Ausbruch kam und die großen Waffenthaten des preußischen Heeres eine zweite „neue Aera" schufen, in welcher der alte Streit über den höheren Zielen sein Ende finden sollte. 3. Schleswig-Holstein. L. Der diplomatische Krieg. Gegen die seit Jahrhunderte» in Schleswig-Holstein gültige Erbfolgeord- D°« mm nung, wonach die Herrschaft in der männlichen Linie nach dem Rechte der Erstgeburt «m-t. fortgehen sollte, wurde durch das Warschauer Protokoll vom 5. Juni 1851 und sodann durch den Londoner Tractat vom 8. Mai 1852 dem Prinzen Christian von Sonderburg-Glücksburg /geboren den 8. April 1818), der durch die Vcrzichtleistung der nächstbercchtigtcn weiblichen (hessischen) Linie zum Thron folger in Dänemark bestimmt worden war, auch der dereinstige Anfall der Herr schaft in den Herzogthümcrn Schleswig-Holstein zugesichert, um die „Integrität der dänischen Monarchie" zu bewahren. In Gemäßheit dieser Londoner Ucbcr- einkunft, welche nicht nur von den europäischen Großmächten und von Schweden, sondern auch von mehreren deutschen Regierungen (Hannover, Sachsen, Würtcm- berg), nicht aber von dem deutschen Bundestage anerkannt ward, wurde für das Königreich Dänemark eine neue Thronfolgeordnung geschaffen und nach einigem Bedenken von dem Reichstag in Kopenhagen angenommen, welche fürsr.Zuin^z. die Herzogthümer ohne Rechtsgültigkcit war, da sie den Ständen nicht zur Be- schließung vorgelegt und von den nächstbercchtigtcn Agnaten, dem Hause Holstein- Augustenburg, verworfen ward. Zwar wurde der Herzog von Augustenburg selbst durch Vorenthaltung seiner Güter und durch Drohung weiterer Verfolgung bewogen, für jene eine theilweise Entschädigung in Geld anzunehmen und bei der Gelegenheit sich zu verpflichten, nichts gegen die Neuordnung der Erbfolge in den Staaten des Königs von Dänemark zu unternehmen; aber auf seine Rechte hatte er nicht Verzicht geleistet, von seinem bereits volljährigen Sohne Friedrich ist nie eine Zustimmung begehrt oder gegeben worden, und der Bruder des Herzogs, Prinz v. Noer, hat ausdrücklich Verwahrung seiner Rechte einge- Mä-, rssz. legt. So wurde Christian von Glücksburg, der „Protocollprinz", der einzige seines Hauses, der in den früheren Kricgsjahren wider die Herzogthümer die Waffen ge tragen, gegen das überkommene Recht, gegen die Stimme des Landes, durch die willkürliche Bestimmung fremder Gewalthaber, als Thronfolger des regierenden kinderlosen Königs Friedrich VII. in allen unter dem Sccpter des letzter» ver einigten Staaten ausgestellt, weil, wie es im Londoner Vertrag hieß, „die Inte grität der Monarchie für die Bewahrung des Friedens von hoher Wichtigkeit sei und die beabsichtigte Combination das geeignetste Mittel sein dürste, diese Integrität sicher zu stellen."