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750 IX Von Errichtung des zweiten franz. Kaiscrlhums Rcgiernngsmaschine herabgedrückt, zugleich aber vor der Gefahr bewahrt, weg" etwaiger Ueberschrcitung staatsbürgerlicher Rechte sofort zur Verantwortung f zogen zu werde». Staatsverbrechen wurden an eine» „Staatsgerichtshof" wiesen und den Schwurgerichten entzogen. Ein strenges Gesetz über den gerungszustand gab den militärischen Befehlshabern und den Kriegsgericht eine die Freiheit und die Rechte der Staatsbürger schwer bedrohende Gewalt die Hände. Und statt der evangelischen Kirche, wie die Verfassung verheißen, selbständige Stellung einzuräunicn, gründete nian in dein nur der Krone vcr^ wörtlichen „Evangelischen Oberkirchcnrath" ein Staatskirchcnthum, welches die religiöse Lebens- und Gewissensfreiheit stark cingriff und vor Allem die^ stehende Ehcgcsetzgcbnng aus allen Kräften bekämpfte. Auch die bcrüclD Schul-Regulative des Cultusministcrs v. Raumer vom Jahr 1854 waren"' Ausfluß der strcngkirchlichcn Tendenz. Solchen Feinden gegenüber war die fassungsurkunde selbst „eine schwache Vcrtheidigungslinie, eine Festung Graben und Geschütz"; wenn dabei noch einige „parlamentarische Sanddü^ bestehen blieben, wenn man das Erdwcrk nicht völlig beseitigte, so geschah nur, „weil man in der sichern Berechnung seines Zusammenbröckclns die^' strcngnngen weiterer planmäßiger Zerstörung sparen zu können glaubte". Rückschrittsbcwcgung wurde in ihrem Gange nur wenig gehemmt; die mokratie hielt sich vom politischen Leben fern und die liberal - coiistitutio^ Partei suchte durch vertrauensvolle Gefälligkeit nnd Hingebung die Nach^" der Gegner Lügen zu strafen. Bei dem vorwiegenden Einfluß der fead^ Partei auf die preußische Politik war cs begreiflich, daß in dem russisch-ori^ lischen Krieg das Berliner Cabinet sich zu keinem Bündniß gegen den „Bc^ scher aller Neusten", in dem der Hof und die ganze Adelsgenosscnschaft Schirmherr» verehrten, fortrcißen ließ. Doch ging auch die romantische merci für die alte Waffenbrüderschaft nicht so weit, daß man gemeinsame mit Rußland gemacht hätte. Wir haben gesehen, wie wenig Preußens der freien Hand" auf den Gang der Ereignisse cinwirkte. Es war nur ein Ä" ' höfliche» Rücksicht, daß ma» die fünfte Großmacht als Mitgarantcn derÄ^ Vertrüge zu dem Friedenskongreß in Paris zuließ, „nicht um über den b'" densvcrtrag mit zu verhandeln", wie Lord Palmerston im Parlament erk^' „sondern um sich de» Resultaten der Verhandlung anzuschlicßen". Die Rolle", die Preußen in der orientalischen Kriegspolitik übernommen, natürlichen Folge, „daß beide streitende Parteien cs bei Wiedcrherstell"^ Friedens übergingen und es ein für alle Mal darüber belehrten, daß . fürchtetcr mächtiger Gegner immer noch besser daran sei, als ein bcschc^ j aber unschlüssiger Freund". Das System des Mantenffel'schcn MinM^., stützte sich auf kleine nnsittlichc Mittel und Hebel, auf Corrumpirnng dc^ amtenstandes, auf Beförderung religiöser Heuchelei, auf kleinliche Verfolgs auf Verdächtigung und Schmähung freisinniger Männer, auf Beschützt Vcrlemi Gnade» Spannn Polizeid öffentlic! Plessow wurden herrschte Gar n» ngimen geworde Ei ein geri Neuen Währen Walsch Locle u Haus gl sS.31 das ent obschon an die Streits dessen ü zum B noch er unter d ragten, 1856 d stellen, glieder ging de von ein Mnhe der Ber bellen" der Bei rung bc Oberbe Deutsch „wenn