744 I). Von Errichtung dcs zweiten franz. Kaiscrthums rc- ziehen und an der Stelle des monarchischen SclhstrcgimcntS einen parlamcntarW Rechtsstaat aufzurichten. Wohl wurden schon während de- Jahres 1860, dem an die Stelle von Buol-Bach das Ministerium Rcchbcrg'Golnchowskif treten war, mancherlei Reformen cingcführt, welche dem zerrütteten Finanz!^' aufhclfeu und die Aufregung in Ungarn beschwichtigen sollten. So folgte der Dichtung einer aus sieben sachkundigen Finanzmänncrn bestehenden „Staatsschuld s. commission" die Einsetzung des „verstärkten Ncichsrathcs", um die FinauM des Staats und allgemeine Gesetzvorlagen zu prüfen, jedoch ohne das Recht Initiative. Aber schon nach einigen Monaten sah sich der Kaiser veranlaßt, Mai. Ungarn neue Zugeständnisse zu mache» und die Rechte dcs verstärkten Reich' raths dahin zu erweitern, „daß in Zukunft die Einführung neuer Steuern ro. Jun. Auflagen, sowie die Erhöhung der bestehenden Steuern und die Aufnahmen^ Aulchen nur mit seiner Zustimmung stattfindcu solle". Doch wagte man u«" nicht zum eigentlichen Vcrfassungsbau vorzuschrciten. Man versuchte, kE Preisgcben einiger Außenwcrke die innere Bnrg dcs Absolutismus noch zu rM 20. cmb-. Erst am 20. October brachte ein kaiserliches Manifest die Grundzüge der z" künftigen Verfassung Oesterreichs, kraft deren Ungarn seine frühere Organist so weit sie sich mit den neuen Verhältnissen vereinigen ließ, zurück erhielt, anderen Kronländer für ihre besonderen Anliegen eigene Landtage bekommen»^ die gemeinsamen Interessen init einem zum Theil vom Kaiser, zum Theil den Landtagen zu beschickenden Rcichsrath verhandelt und erledigt werden solM Und selbst jetzt noch verkümmerte inan die Gabe durch beschränkende Bestie mungen über die Zusammensetzung der einzelnen Landtage, indem darin dn" Adel und Klerus ein unverhältnißmäßiger Antheil an der Vertretung cingcrön^ war. Wie wenig die Statuten den Anschauungen der Zeit entsprachen, lieh l^ aus der allgemeinen Unzufriedenheit erkennen, mit der die öffentliche Mei»^ dieselben aufnahm. DasM-uai. Dies bewog endlich den Kaiser, das bisherige Ministerium zu ändern den Ritter v. Schmerling, dessen Name für eine liberalere Richtung Bnrgs^ leistete, an die Spitze der inneren Verwaltung zu stellen. Sein von dem gebilligtes Programm setzte für die Landschaften an die Stelle der ständischen trctung die der Interessen, besonders dcs Grundbesitzes, verstärkte den Reiche rath in der Mitgliederzahl und verlieh beiden das Recht der Initiative und d' Oeffentlichkeit und den Landtagen dirccte Wahl für den Rcichsrath. Auf GM' dieses Programms wurde dann die Februar-Verfassung ausgearbM durch welche Oesterreich in die Reihe der konstitutionellen Staaten cintrat, u" deren Ausbau fortan das eifrigste Anliegen der Regierung sein mußte. Cs durfte der ganzen Kraft und Energie des Staatsministers v. Schmerling,^ Ausführung eines Werkes durchzusetzc», gegen das sich von manchen Se>^ hartnäckiger Widerstand erhob. Den Anhängern des Absolutismus, bei und Klerus noch zahlreich und mächtig, war die bloße Idee von verfass»^