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734 14. Von Errichtung des zweiten franz. Kaiscrthums u. Richtung gab. und einige gleichgesinnte Staaten für das Recht dcS Volkes eintrav Mäu isso. Die letzteren erkannten im Jahre 1860 „daS Zurückgehen auf die Vcrfasiung von 18^ unter Beseitigung der darin enthaltenen bundcswidrigcn Bcstinnnungcn" als den W rechtmäßigen Weg zur Beruhigung des Lande«; die Ausscheidung dieser „bim^ widrigen" Theile sollte aber von den Ständen selbst vorgenonuuen werden. AW Preußen blieb mit seinem Vcrmittclungsantrag in der Minorität; die deutschen 5 gierungen fürchteten ein Beispiel zu geben, daS auch gegen ihre einseitig cingcsM Verfassungsänderungen seine Anwendung finden könnte. Mehrere derselben Hattens N°vbi. l8ss. dem Behuf auf einer Confercnz in Würzburg zu einem gemeinsamen Handeln dem Bundestage geeinigt. So blieb denn die kurhessische Verfassungsfrage in W bisherigen rechtlosen Zustande. Alle Versuche der Regierung, die wiederholt cinberuse^ Stände für ihre Vorlagen zu gewinnen, waren vergebens; cs war eine Ehrensache hessischen Volkes geworden, auf der betretenen Bahn auszuharren; jede neue KanWl forderte mit gleicher Entschiedenheit das alte Recht des Landes und legte Verwahrt ein gegen die aufgezwungcnen Verfassungsbestimmungen. Da einigten sich cM Mär, 1882. Oesterreich und Preußen, beunruhigt durch die wachsende Aufregung des deutschen zu der Ansicht, „daß die endliche Herstellung eines gesicherten Rcchtszustandcs in Hessen im dringenden Interesse des Landes wie des gesammten Deutschlands liege", beantragten am Bunde die Wiederherstellung der Vcrfasiung von 1831 „unter Vcr^' sichtigung der bundesrcchtlich verbürgten Standschaftsrcchtc der Mediatisirten und Reichsritterschaft". Auch jetzt noch versuchte der Kurfürst, unterstützt von einigen gierungen, einen entscheidenden Bundesbeschluß zu hintertreiben. Da erklärte Preußen, „daß es seine Action nicht länger von dem Zögern und Schwanken in KE' furt abhängig machen dürfe" und nahm, als ein eigenhändiges Schreiben des von dem Kurfürsten in einer beleidigenden Weise entgcgcngcnvmmcn wurde, eine dm' ende Haltung an. Man verlangte als Gcnugthuung die Entlassung dcS Minister!»^' und als diese verweigert wurde, rief die preußische Regierung ihren Gesandten ab E 24.sollte zwei Armeecorps auf Kriegsfuß. Aber erst als Oesterreich dem Kurfürsten deuten ließ, daß ein weiterer Widerstand unmöglich sei, fügte er sich widerstrebend d" Bundcsbeschluß, der die Verfassung von 1831 wicdcrherstellte, und entließ das sterium. Aber sein späteres Benehmen bewies, daß er nur der augenblicklichen M Wendigkeit gewichen sei und keineswegs das Bcdürfniß habe, mit seinem Volke im Kim zu leben. Nur die Personen wurden gewechselt, um in Kurzem wieder von gesinnten ersetzt zu werden. DaS System blieb unverändert. sw»«- Hasscnpfiug's Lorbeeren ließen den ehemaligen oldenburgischen RcgierungSdn^ D-imoid.^ BjrkxnM Lorenz Hannibal Fischer, nicht schlafen. Ec ruhte nicht, bis er^ Gesinnungsgenossen noch überboten hatte. Zuerst ließ er sich von dem Bundestag Auftrag ertheilcn, die neugcschaffenc Bundcsflottc, die in den Tagen der Hoffnung^ der nationalen Begeisterung zum Theil durch freiwillige Beiträge des deutschen , geschaffen worden, zum öffentlichen Verkauf zu bringen, nachdem der Finanznn""!, v. Bodelschwingh es abgelehnt hatte, dem preußischen Staat das „interessante Hemd" zu erwerben; dann setzte er, zum Ministerin Lippe-Detmold er»a^ selbst die Staatsmänner in Frankfurt in Erstaunen durch die Rcchtsdeductionen ' Sophismen, mittelst deren er zu beweisen suchte, daß die lM;erigc Ständeversaw»'" nach der zwischen Regierung und Volk vereinbarten Verfassung „eine usurpirtc La»' Vertretung von ungesetzlicher Stellung sei", und die alte Ordnung , wonach den den nur eine berathcnde Stimme zukam, noch gesetzliche Geltung habe, und. ., die Volksvertreter deshalb mit einer Beschwerde an den Bundestag wandten, darin ein Zeichen, „wie weit der Starrsinn und die Verblendung einer systemnub