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52 Zwischen zwei Revolutionen. licismus bisher seine Schäden bedeckt hatte. Man bemerkte nun, das; in der katholischen Kirche nicht minder große Spaltungen und Zerrissenheit obwalten, als in der protestantischen; daß Tausende zu ihr gerechnet werden, die ihren Ansichten nach sehr ferne stehen, und daß auch hier alle Richtungen, vom Glauben an himmlische Erscheinungen und an die Wuudcrheilungcn des Fürsten von Ho» hcnlohe und des Schäfers aus dem Kölner Gebiet bis zum völligen Unglauben und Atheismus, ihre Anhänger zählen. Recht zu Tage trat diese innere Spal tung des Katholicismus allerdings erst in und nach den Tagen dcS vaNcanischc» Concils. Der aus Anlaß desselben entstandene „Altkatholicismus" hatte Gele genheit, von den Fehlern zu lernen, welche die Deutschkatholikcu zuerst durch Hereinziehung der gcsammten dogmatischen Debatte, dann durch Bethciligung an den politischen Lagesfragen begangen hatten; und so ist denn die ältere Bewe gung seither hinter der neueren und reiferen gänzlich zurückgetreten, ohne daß darum der letzteren ein durchschlagenderer Erfolg beschützen gewesen wäre. Dk^Sttn, Auf die literarischen Plänkeleien und auf die diplomatischen Erfolge der Ki-»i K^che sollte endlich auch ein „faktisches Vorgehen" folgen, das mit einer Kühn heit vollzogen wurde, die für viele sorglose Protestanten im höchsten Maße über raschend war. So wenig auch die katholischen Bischöfe den Schein haben woll ten, die revolutionären Tendenzen und politischen Agitationen des Jahres 1848 zu theilen, so wenig wollten sie in der Geltendmachung von Forderungen Zurück bleiben, für deren Erfolg jetzt gerade die geeignete Zeit gekommen zu sein schien. So sympathisirtcn sic auf der einen Seite mit dem Liberalismus durch ihre aus Betretung von der staatlichen Bevormundung gerichteten Forderungen, während sie sich auf der anderen Seite den Regierungen, falls diese die Forderungen bewilligen würden, zum voraus als wirksamste Bundesgenossen in der Be kämpfung aller liberalen und revolutionären Bestrebungen anboten. Und abermals erwies sich diese Taktik so glücklich, daß sich an das Jahr 1848, dessen Errun genschaften auf fast allen Gebieten wieder verloren gingen, die ergiebigste Restau rationsepoche gerade in kirchlicher Beziehung anschließcn konnte. Den Anfang machte die Verhandlung deutscher Bischöfe und Erzbischöfe zu Würzburg v» October, der bald Eingaben der österreichischen (April 1849) und der preußi schen Bischöfe (Juli) an ihre Regierungen folgten, in welchen die kirchliche» Ansprüche aus Autonomie so weit als nur immer möglich getrieben waren. Nur allzu bereitwillig kam man diesen Forderungen fast allenthalben entgegen. Preußen vor Allem pflegte damals und erzog diejenigen Elemente, deren es siä dreißig Jahre später in krampfhaften aber vergeblichen Anstrengungen zu erweh ren suchte. Die revitzirte Verfassungsurkundc vom 31. Januar 1850 sicherte n» fünfzehnten Artikel die Selbstverwaltung der Kirche im Anschlusse an die Grund rechte. Achnlichcs geschah in Oesterreich durch das Verfassungspatent vor» 4. Mürz 1849 und, nach Wiederaufhcbung desselben, durch das Coucord^ vom 18. August 1855. Dieser in übler Stunde mit Rom geschlossene Ver ¬ trag bung risch. Kaisc die A östcrr könnt katho protej zuges' 1. Sl 8. At gercch Ziller aber I und i führte Forde waren stoßen licher bilden Kett 1k. sams ganz l wie di rung jene z österre sich zu gleich Darm „vorlä rung i für gr durch welche der an aber l