504 0. Cultur- und Geistesleben in Deutschland. mehr auf philosophi,ch-historischem Wege einen auf Vernunft, Willensfreiheil und Geschichte gegründeten Rechtsstaat «»strebend, dessen Zweck er „in der mög lichsten Erreichung der Tugend und Humanität und durch sic der Glückscbgkcü Aller" erblickt, und dem modernen Repräsentativstem« mit der Mischung mon archischer, aristokratischer und demokratischer Elemente den Vorzug gebend Im Gegensatz zu diesen Vorkämpfern des Liberalismus kam Karl Salonu' bachariä, in seinem Hauptwerk: „Vierzig Bücher vom Staat" und in andern staalswiffenschaftlichen Schriften zu der Ansicht, daß die Machtvollkommenheit (Souveränetät) nicht dem Volke, sondern dem StaatSherrschcr zustche, und wurde, wenn auch nicht unbedingt dem Absolutismus huldigend, doch ein Für sprccher monarchischer Machtfülle, umgeben von strengen Rcchtsforme», und ein Gegner demokratischer Volksregierung. Ein geistreicher, mit großen Kenntnissen ausgerüsteter Universitätsprofessor, übte Zachariä durch Vorträge und Schritte" eine bedeutende Wirksamkeit in der Nähe und Ferne. Er war neben Thibaui. Vangerow, Mittermaier u. A. eine der Säulen der Heidelberger Juristenschulc. Sei« Nachfolger war Robert v. Mo hl, welcher in einer Reihe von Werken, worunter die „Geschichte und Literatur der Staatswissenschasten" den erste" Rang cinnimmt, den Zwiespalt der Ansichten über die philosophische und lD- rische Auffassung des Staats und seiner Aufgaben dadurch auszugleichcn bemüht war, daß er mit kritischer Schärfe zunächst die in der vorhandenen Literatur nie dergelegten Ideen und Lehren über die politischen Wissenschaften zu ergründen und in ihrer Bedeutung darzustellen suchte. Sein Werk „ist ein unentbehrliche? Hülfsmittel der Oricntirung in den verirrlichen Anlagen und Pflanzungen der Staatswissenschaften. Eine so reiche Bücherkenntniß, eine so vielseitige Belesen heit auf dem ganzen Gebiet der Staatswisscnschaften ist wohl noch nie dage wesen". Als er in den praktischen Staatsdienst eintrat, erhielt seine Lehrkanzei §-b""i8os En würdigen Nachfolger in I. C. Blnntschli, dem Verfasser des „Allge meinen Staatsrechts und der Politik" u. a. W. und dem Mitherausgeber de? „Staatswörterbuchs". Der Geburt nach der Schweiz angchorend, welcher auch seine ersten Studien gewidmet waren („Staats - und Rechtsgeschichtc der Stal" und Landschaft Zürich"), hat er in der Folge der Entwickelung des deutsche Volkes in religiösen wie in politischen Dingen mit warmer Hingebung M männliche Kraft und Thätigkeit geweiht. Ein hervorragender Mitkämpfer aut vielen Gebieten der Rechtswissenschaft in der Theorie wie in der Praxis, war ,W. Heffter aus Sachsen, gleich bewandert in den Rechtsinstitutionen dc? Alterthums („Athenische Gerichtsverfassung") wie im modernen Staats- u"^ Völkerrecht („Europäisches Völkerrecht der Gegenwart"). Verdienstvolle Arbeit H.A.ZachariäBundes- und Landesstaatsrecht zur Zeit des deutschen Bundes lieferte» ^-Zo-pn^- A' Zachariä in Göttingen und H. Zoepfl in Heidelberg. In den Reihe» B 2^07-77.For^ nahm H. Beruh. Oppenheim, Herausgeber dcr„deut E-w8v.schxn Jahrbücher" und Verfasser juristisch-politischer Schriften („Studien der