»I. .'Shcm Folge clastct, ondcr« führte n unk nd der e rück' >en z» maden 1t, di- ährcnk Man- r Ben g »'i- t iibee hloffc» -g- Nano» )uiige" mbcch !lrt" er errli^e iifttt»; ) Kok' raft i» z Gcg' dahiw zu is"' >er Ke- dessc" Kaiser- Lestre- liiiü^ >cr v»» ir i )olste>b nd ei"^ plichc" VI. Scheitcrn der dcutschcn Reformpläne. Rcaction. 425 Ents^cidung der Bmidesvcrhältniffc sollten freie Eonfcrcnzcu sünnntlichcr Regie rungen in Dresden slartfindcn. Nun rückien die Erccutionstruppcn ungehindert in die noch übrigen Theile des Kurstaals vor. Durch Einquartierungen und Entlassungen „renitenter" Gerichts- und Slcuerbcamtcn kamen im Anfang des Deccmber die Scptcmbervcrordmmgen in Oberhesscn zur Ausführung. In Nic- derhcsscn ging cs noch rascher, da das Obcr-Appcllalionsgericht wider Erwarten in der zwölften Stunde nachgab. Dem Einfluß des preußischen Commissars Peucker gelang cs nämlich, dicscn Gerichtshof zu bewegen, bis zur definitiven Regulirung der kurhessischen Angelegenheiten auf den bevorstehenden Confcrcnzcn, die Stcucrverordnung für gültig zu erklären. Die in Aussicht gestellte Hoffnung, dadurch der Cinquarlicrungslast zu entgehen, war eine trügerische. Oeslcr- reichische und baicrischc Bundcstruppeu zogen in Kassel ein und ermöglichten dcm^D«br. Bundcscommissar das Geschäft, durch „Bcquartierung" und Amtscutsetzungen „die Ordnung herzustcllcn". Die Bürgcrgardc wurde entwaffnet, eine strenge Polizei eingcführt und die Landcsgcsctzc durch das Kriegsgericht verdrängt. So endigte „das Trauerspiel in Kurhcsscn" oder, wie v. Manteuffel sich ausdrückte, „die Revolution in Schlafrock und Pantoffel". Nach Wiederherstellung des „lan desherrlichen Ansehens" kehrte der Kurfürst mit seinem Ministerium in die Haupt- 27. D«br. stadt zurück. Die Glieder des Landesausschusses wurden durch kriegsgerichtlichen Spruch zu mehrjähriger Festungshaft verurthcilt. Unter ihnen befand sich der tapfere Schwarzenberg, der einst als Theilnehmcr der Dörnbcrg'schen Verschwö rung und als Genosse von Braunschweigs schwarzer Schaar (XIV, 348) für die deutsche Freiheit und das hessische Fürstenhaus ruhmvoll gestritten. 3. Herstellung des Bundestages und prcisgebung der Herzogtümer im Norden. Einen ähnlichen Ausgang wie der Verfassungskampf in Kurhessen nahmGtmuüWw auch der Nationalkrieg in Schleswig-Holstein. Wurde schon während derS^E^ erwähnten Waffenruhe unter der Landesvcrwaltung (S. 383) die dcutschgesinnte'"^' Partei in Schleswig in ihren heiligsten Rechten beeinträchtigt und verletzt, so stand noch Schlimmeres zu erwarten, als Preußen im Namen des deutschen Bundes einen Frieden abschloh, wonach es dem König von Dänemark überlassen 2. JunisLv. bleiben sollte, alle zur Bewältigung des Widerstandes in Schleswig-Holstein dienlichen Mittel zu gebrauchen, und die thätige Mitwirkung zur Einführung einer alle Staaten des dänischen Königreichs umfassenden Erbfolgeordnung ver hieß- Im Vorgefühl der bevorstehenden Drangsale versuchten daher die Her- zogthümer zuerst durch directe Verhandlungen mit Dänemark eine Verständigung zu erwirken, und als der Versuch an dem Uebermuth und Nationalhaß der Feinde scheiterte, faßten sie den Entschluß, nach Abzug der preußischen und