1- siol>^ -ei' t»^ Hug gab innen Plan nicht aus. In dem Augenblick, wo alle rechtlichen Leute ieine Entlassung erwarteten, beredete er den Kurfürsten durch erdichtete Vor spiegelung bevorstehender Gefahren zu dein unerwarteten Schritt, in der Nacht vom 12. aus deu 13. September mit dem Ministerium heimlich die Hauptstadt zu verlassen und den Sitz der Regierung in die Provinz Hanau zu verlegen, um dem restaurirten Bundestag näher zu sein. Auch diese Begebenheit brachte das hessische Volk nicht aus der ruhigen Haltung ; weder die Burger, noch die Beamten liehen sich zu einer ungesetzlichen, verfassungswidrigen Handlung hinreihen, so sehr auch Hassenpflug in dem neuen Regierungssitz zu Wilhelmsbad durch Versetzung und Entlassung mißliebiger Beamten, durch Anstellung ergebener und zur Förderung seiner Pläne bereit williger Diener und durch Zurückhaltung aller Besoldungen und Pensionen den Hah und Unwillen der Hessen mehrte. Die letztere Versügnng wurde dadurch unwirksam gemacht, dah ein Eomite die vorläusige Auszahlung der Gehälter übernahm und die Staatsregierung durch Richtcrspruch zur Rückerstattung an- hielt. Unter den Männern, die sich als Werkzeuge Hassenpslug's gebrauchen , liehen, war der zum Eonsistorialrath erhobene Gpmnasialdireewr und Llterar- Historiker Vilm ar der bedeutendste und talentvollste. Gleich dem Mimsterprä- sidenten und dem ebensalls beigezogenen Obergerichtsrath Aber der streugkirch- cgu^ g/ II. scheitern der deutschen Reformplänc. Reaction. 42l scheu Oberbefehlshaber, der zugleich der verfassungsmäßigen Verantwortlichkeit enthoben war, ordnete eine strenge Uebcrwachung der Tagesprcsse an und unter warf alle Staatsbürger den militärischen Gesetzen und Gerichten. Aber auch diese durch keine Rechtsverletzung von Seiten des Volks, durch keinen Aufstand oder Strahcntumult hervorgcrufene oder gerechtfertigte Maßregel blieb ohne Wir kung; die Behörden beharrten in ihrem passiven Widerstand und hielten sich strenge an das Gesetz und die beschworene Verfassung, und die Bewohner der Hauptstadt wie des ganzen Landes beobachteten dasselbe feste, ruhige Benehmen wie zuvor. Ungesetzliche Eingriffe der Polizei in die Druckereien wurden von den Gerichten und städtischen Behörden zurückgcwiescn und bestrast. Umsonst ver suchte Hassenpflug, den Stadtrath von Kassel und die oberen Finanzvcrwal- tungs- und Gerichtsbehörden mit der ihm eigenen juristischen Jnterpretations- kunst durch spitzfindige Deduktionen von der Rcchtsbcständigkeit seines Verfahrens zu überzeugen; seine Belehrung vermochte nicht ihre Ansichten von der Verfas- sungs- und Gesetzwidrigkeit der Verordnungen vom 5. und 7. September zu erschüttern. Der Kriegszustand erwies sich als ohnmächtig. Der Oberbefehls haber, betroffen über den unwandelbaren Widerstand der Gerichte und Behörden, suhlte sich in seinem Gewissere beunruhigt; er erkrankte und forderte Enthebung von seinem Amte. Die Unberufenen Soldaten wurden mißmuthig; der Unwille über das unverantwortliche Verfahren gab sich immer mehr kund: das verletzte Rechtsgesühl eines treuen Volkes erzeugte in dem niedergeworfenen und ermat teten Deutschland noch einen allgemeinen Schrei der Mißbilligung. Aber Hassen-