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416 11. Rcvolutionsbcwcgungcn dcr Jahre >848 bis 1851. Der Dreikö- nigsbund und die preußische Verfassung. Deutschland, wo das ganze Bundcsvcrhältniß erschüttert und gelöst war, wo viele Regierungen im Drange der Noth Freiheiten gewährt hatten, die aller Maß überschritten, Gesetze und Verfassungen verliehen, mit welchen das frühen Regiment der Schreibstube unvereinbar war, und wo die Auslösung des Auw destags von den Regierungen selbst anerkannt und gebilligt worden, stieß die Herstellung eines ncugeordnetcn Zustandes auf große Schwierigkeiten. Preußen hatte sich durch Bewältigung dcr Revolution in den deutschen Landen Achtung und Vertrauen erworben, weshalb cs auch vorzugsweise be> rufen schien, die Neugestaltung der Bundcsverhältnisse in die Hand zu nehme». Als daher der König das aufgeregte deutsche Volk durch die Verheißung be ruhigte, daß dem Streben nach einem einheitlichen Bundesstaate mit einem Volkshause Rechnung getragen werden sollte, und in den stürmischen Junitage» des Jahres 1849 dcr neue Vcrfassungscutwurf, über den sich die Regierung!» vou Preußen, Hannover und Sachsen am 26. Mai geeinigt, als Grunds eines Bundesstaates dargeboten wurde, da begrüßten alle vaterlandsliebende» Männer mit Freuden eine Gabe, welche geordnete Freiheit im Innern, Krast und Ansehen nach Außen verhieß. Dcr Kern der erbkaiserlichen Partei aus der Paulskirche, Gagern und Dahlmann an der Spitze, hielten Ende Juni en» Besprechung iu Gotha l„Nachparlament"), wo sie den Beschluß faßten, für dir Annahme und Verwirklichung des Entwurfs und das Zustandekommen eines Reichstags nach Kräften zu wirken. Anfangs nahm die Sache einen günstige» Fortgang. Ein Verwaltungsrath, bestehend aus den Bevollmächtigten der dre> Königreiche und aller derjenigen Staaten, die allmählich dem „Dreikönigs bunde" beitraten, befaßte sich unter dem Vorsitz des früheren preußischen E nisters v. Bodelschwingh in Erfurt ,mit den Angelegenheiten dieses entstehende» Bundesstaates und traf zugleich die vorbereitenden Schritte für den künftige» Reichstag; und wenn auch vorerst Baiern und Würtemberg sowie einige kleinere Staaten weder den Verwaltungsrath beschickten, noch das gleichzeitig erricht^ „Bundesschiedsgericht" anerkannten, so stand doch zu erwarte», daß, sofern M» Preußen und seine Bundesgenossen bei dem Vorhaben unwandelbar beharrte», dennoch ein deutscher Bundesstaat, wie ihn einst die Partei Dahlmann-Gagcrn»» Auge gehabt, wenn auch in loserer Gestalt, ohne die einheitliche Exccutivgewalt u»d mit größern Gerechtsamen der einzelnen Bundesglicder, mit der Zeit ins Lebe» treten würde. Auch gab Prcnßcn durch die Wicdcreinbcrusung der Kammern be hufs der Revision des Verfassnngsentwurfs für das eigene Königreich den feste» Entschluß zu erkennen, in die Reihe der constitutioncllcn Staaten einzutreten. D» die Wahlen für die zweite Kammer nach dein neuen dreigegliedcrten Wahlgessi' vorgenommen wurden, so betheiligteu sich die Demokraten nicht dabei, daher i» dieser zweiten aus Minoritätswahlen hervorgcgangcnen Kammcr die radicob Partei keine Vertreter hatte. Dieser neue preußische Landtag setzte dcr Regier»»!! weder eine leidenschaftliche, noch eine prinzipielle Opposition entgegen, daher'»