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370 u. Revolutionöbewegungeu der Jahre 1848 bis 1851. Abgeordneten" bestehenden „Reichstag". Der letztere sollte jedoch erst dann w- Leben treten, wenn in sämmtlichen Kronländcrn die Landesverfassungen und Landtag! cingeführt sein würden, eine Bestimmung, durch welche die für Oesterreichs verschiede»' artige Staatcnmassc fast unausführbare Einrichtung eines „Reichstags", wo nicht >» Frage gestellt, doch nothwcndig weit hinausgczogcn ward. — Bei der Rechtsplleg! sollten Ocffcntlichkcit und Mündlichkeit und in bestimmten Fällen Schwurgerichte statt' haben und ein oberstes „Reichsgericht" in letzter Instanz über politische Verbrechen ent' scheiden und zugleich als oberstes Schiedsgericht dienen. Der ausübenden Macht sollte ein vom Kaiser bestellter „Reichsrath" zur Seite treten. ZwiM Natio. Diese Vorgänge waren nicht ohne Wirkung ans Preußen. Hier wurde» 26. Februar 1849 noch unter dein Belagerungszustand der Hauptstadt die ncugcwähltcn Kammern vereinigt, um die „vctroyirte" Verfassung einer Rcvisü'» zu unterziehen und durch Eiuverständigung mit der Regierung zum Abschluß z» bringen. So viel Mühe sich auch die Beamten gegeben hatten, die neue» Wahlen im Interesse der Regierung zu lenken, das allgemeine Wahlrecht u»d die Rührigkeit der Volksvereine bewirkten doch, daß in der zweiten Kammer dir demokratische Partei stark vertreten war und daß die namhaftesten Redner und Führer der „constituireuden" Versammlung auch in dieser ersten „gesetzgebende»' wieder ihre Plätze gefunden. Zwar hatten sie nicht die Majorität, aber durch ihre Einigkeit und sichere Leitung bildeten sic in allen Lebensfragen eine stark! geschlossene Opposition. Die erste Kammer, die aus einem durch festen Eens»? beschränkten Wahlverfahren hcrvorging, war dem Kerne nach conservativ, abu für eine constitutionelle Monarchie. Hier hatten die äußersten Meinungen nach Links keine, nach Rechts wenige Bekenner. Um in der zweiten Kammer dcr Partei der Linken kräftig widerstehen zu können, hatte v. Vincke, der Führer der Frankfurter Rechten, alle conservativcn Mitglieder durch ein weites Pr»' gramm, worin sie nur die Rechtsgültigkcit der Verfassung vorn 5. Demutm und das Prinzip dcr constitutioncllcn Monarchie unter der erblichen Regierung des Hauses Hohenzvlleru anerkannten, zu einer starken Partei vereinigt, die, dc» Demokraten an Zahl um wenige Stimmen überlegen, die Beschlüsse im Sim» des Ministeriums durchsetzte. So theilte sich die zweite Kammer in zwei feind' liche Heerlager, die ohne Vermittlung durch Centrcn täglich zur Schlacht gerM einander gegenüberstanden. Daß eine solche Versammlung, worin die eine Half» bejahte, die andere verneinte, zu einer erfolgreichen, scgcnbringenden Wirksamkeil nicht geeignet war, leuchtete bald Jedermann ein. Bei den Verhandlungen ülm die Adresse kam cs zu stürmischen Auftritten, indem die Rechte die Auflösung der constituircndeu Versammlung und die Octroyirung einer Verfassung billig» und als „rettende That" mit Dank anerkannt wissen wollte, die Linke darin nichts als Willkür, Ungerechtigkeit und Unheil sah und der eigenmächtig ertheilic» Verfassung alle Rcchtsgültigkeit versagte. Auch die Debatten über den Belag! rnngszustand waren lärmend, und die „deutsche Frage" bot schon jetzt das spiel des gewaltigen Widerstreits, der bald nachher durch die Beschlüsse d»