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366 1!. Rcvolutionsbewcgungen der Jahre 1848 bis 1851 an die deutsche Reichsvcrfassung! Und noch überdies forderte eine Note b Eintritt von Gcsanimtöstcrrcich in den deutschen Bund und stellte ein Dirckl rium von sieben Personen, unter dein bleibenden Vorsitz von Oesterreich, Centralgcivalt auf, das in Gemeinschaft mit einem Staatenhans, dem Volkshaus „lähmend" zur Seite stehen könnte, die gemeinsamen Interessen rathen und pflegen" sollte. Dieses Auftreten Oesterreichs machte in FraiD einen mächtigen Eindruck. Die Regierung von Olmüh hatte dem Reichst ment den Fehdehandschuh hingcworfcn, und während sic die verschiedenen A dcsthcile zu einem „constitutioncllen Reich" znsammenfaßte, wollte sic den A tretern der deutschen Nation ein gleiches Verfahren wehren. Diesem Eind^ '2 Welcker Worte, indem er unvermuthct am 12. März in einer Reihe Anträgen die Nationalversammlung zu bestimmen suchte, „die gcsammtc dcußi Rcichsversassung, so wie sie jetzt nach der ersten Lesung mit Berücksichtigung Wünsche der Regierungen von dem Vcrfassungsausschusse redigirt vorlicgt, einen einzigen Gesammtbeschlnß anzunchmen, die erbliche Kaiscrwürde dem § nige von Preußen zu übertragen und die sämmtlichcn deutschen Fürsten cin^ laden, großherzig und patriotisch mit diesem Beschlusse übercinzustimmcii seine Verwirklichung nach Kräften zu fördern". Mil Erstaunen und Uc^' raschung vernahm man diesen plötzlichen Gesinnungswechsel, und als Wcl§ seine Rede mit dem warmen Rufe schloß: „Das Vaterland ist in Gefahr, rB Sie das Vaterland!" fühlte sich Mancher erschüttert und hingerissen. Es muß der Frankfurter Versammlung, die sich als den Ausdruck der Natio^ souveränctät betrachtete, immer hoch angercchnct werden, bemerkt Ranke in dem wechsel Friedrich Wilhelms IV. mit Bunsen, daß sie in ihrem methodischen Gange den Grundlagen eines geordneten Staatswesens fcsthielt, die Republik ausschloß, monarchischen Gewalten anerkannte und der kräftigsten derselben, der preußischen, Ccntralgcwalt anzrwcrtraucn die Absicht faßte. Die Gesichtspunkte, die hiefür in b Verhandlung entscheidend waren, erscheinen in einer Rede Soiron's, worin aE führt wird, daß nur der mächtigste Fürst zum Oberhaupt tauge, weil nur er Stande sei, das Widerstreben der an ihre Souveränctät gewöhnten ehemaligen Rci^ stände niederzuhalten. „Unsere provisorische Centralgewalt hatte Alles für sich: populärsten Fürsten, die öffentliche Meinung, die Erschütterung der Throne durch Revolution, die Nationalversammlung selbst; aber sie hatte keine materielle Machb darum war und blieb sic ohnmächtig. Damit aber die Macht eine dauernde muß sie erblich sein; nur unter dieser Voraussetzung ist cs möglich, daß Preußra" Deutschland aufgche: würde der König von Preußen erst zeitweiliges Oberhaak so würde Preußen sich als constitutioncllcr Staat consolidiren und den Bundes^ unmöglich machen, werde aber der König erblicher Kaiser von Deutschland, werde der preußische Particularismus aufhören. Es lasse sich erwarten, daß cin/s Provinzen ihren Einhcitspunkt nicht in Berlin, sondern iin Sitze des Reichs würden". Man sicht aus diesen Worten, wie so ganz cs das cigcnc Interesse der sassunggebcndcn Versammlung war, wenn sic den König von Preußen zum erbliA deutschen Kaiser zu erheben beschloß. Sie vollendete damit ihr ganzes System. sie den Reichsverweser durch eine mit den constitutionellcn Prinzipien nicht confak"