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363 I85l. RcF dcmscht« ihre« wr Nali»' r auch ei« tc sich be g cs mA 3weiskt Livnngt' :Ibc, aut hlussc dl! t lvcrdkd> m. Ua« Heu ^odcn 'fung Die vc^ mer V und daher in der Folge beseitigt. Am 3. Februar 1849 war die erste Lesung der deutschen Reichsverfassung vollendet, und es kau, nunmehr den Regierungen zu, sich über dieselbe zu äußern. > Die mittleren und kleineren Staaten hatten sich bereit erklärt, das Werk der Na tionalversammlung anznerkennen, aber die Königreiche hatten bis setzt geschwie gen. Allein schon befand sich in den Händen der Eentralregierung eine von dem preußischen Ministerium an sämmtliche deutsche Regierungen erlassene Eircular- note, welche, wenngleich behutsam und in gemessenen Ausdrücken abgesaßt, einem Plane, wie ihn das Gagern'sche Programm vorgezeichnet, beizustimmen schien. Es war darin angedcutet, daß man den bestehenden deutschen Bund in allen seinen Beziehungen ansrecht erhalten wissen wolle, daß aber der nach Einigung strebenden Nation nicht verwehrt werden solle, innerhalb des Bundes sich zn einem cngern Verbände, zn einem Bundesstaate zusammenzuschließen. Das heilst ung bew^ Dir-c^ abw^ lte eite IV. Die deutschen Versassungskämpfe. dies' von der Versammlung au gesprochene Sonveräuetätsrecht wurde zwar nicht an erkannt , aber ihr Verfahren neu der Lage der Dinge entschuldigt. And damit das in erster Lesnug beschlossene Berfassuugswerk znm Ziele komme, sollten sämmtliche deutsche Regierungen ihre Erklärungen darüber der Nationalversamm lung „zur Erwägung" übergeben, um so „auf dem Wege der Verständigung" zu einem gemeinsamen Resultate zu gelangen. Schließlich versicherte die Note, daß Preußen nach keiner Machtvergrößerung oder Würde für sich selbst strebe, und eine angebvtene Stellung „nur mit freier Zustimmung der verbündeten Regie- Geschichte den Vorzug der Einheit und Erblichkeit der Hcrrschcrwürde vor einer gespaltenen oder durch Wahl oder Wechsel gelähmten und geschwächten nachzu- wciscn: ob aber diese in der Theorie vorzüglichere Vcrfassnngösorm für Deutsch lands viclgcglicdcrtcs Staatswesen möglich und ausführbar sei, darüber wurden nicht zu verachtende Bedenken laut. Allein wie viele Stimmen auch gegen die, hauptsächlich von Dahlmann und Bcsclcr verfochtene „romantische Kaiscridcc" ankämpftcn, wie sehr der ultramontanc Katholicismus (in E. v. Lasaulx) Ver wahrung cinlcgtc gegen die „historische Sentimentalität" einer Erneuerung des Kaiserthums, wie stark sich der Particularismus der verschiedenen Stämme und Länder und die „Grohstaatssucht" der Baiern gegen die Bevorzugung eines ein zelnen Staats vor den übrigen ereiferten, wie verächtlich die Partei der Linken und die Großdcutschcn im „Pariser Hof" die Idee einer künstlichen Wiederbele bung des deutschen Kaiscrthums behandelten — die Vcrfassungsparagraphen, daß; die Würde des Reichsobcrhaupts einem der regierenden deutschen Fürsten übertragen werde, und daß dieser den Titel: „Kaiser der Deutschen" führe, wurden von der Mehrheit der Versammlung angenommen; nur für die Erblichkeit konnte ^2»». vorerst nicht die erforderliche Stimmenzahl erlangt werden. — Der „Rcichsrath", den der Berfassungsentwurf als „begutachtende Behörde" zur Wahrung der In teressen der Eiuzelstaatcn dem Rcichsministerium zur Seite gestellt hatte, schieu als „Hemmschuh für die Wirksamkeit der Ecntralgcwalt" gefährlich und wurde