Volltext Seite (XML)
362 II. RcvolutiouSbewcgungcu der Jahre 1848 bis 185t. erhoben: „Ist von dein Reichstage in drei sich unmittelbar folgenden Sitzung Perioden derselbe Beschluß unverändert gefaßt worden, so wird derselbe, A wenn die ZnstiuMmg der Rcichsrcgicruug nicht erfolgt, mit dem Schlüsse dritten Reichstages zum Gesetz". Verhandlungen über den schwierigsten nud zartesten Punkt der deucht Verfassung, das Reichs oberhaupt, nahmen erst im Jannar 1849 ihre» fang, als das Gagcrn'sche Programm in Betreff Oesterreichs bereits von der NM nalversammluug anerkannt worden war. Durch diese Annahme war aber auch ei" großer Schritt zur Entscheidung der Frage gcthau und Gagcrn selbst hatte sich dk rcits für ein „einheitliches und erbliches Obcrhaupt"ausgesprochcn. Gelang cs nick Oesterreich von dem deutschen Bundesstaat fern zu halten, so war kein Zweifel daß in diesem vielgcglicdcrten „Wcstrcich" „der Schwerpunkt dahin fallen mA wo er factisch liegt". Zum Abschluß konnte die Frage aber nicht geführt werdet so lange die Unterhandlungen mit Oesterreich noch in der Schwebe waren. M mußte sich also vorerst damit begnügen, alle der Idee eines „preußischen kaiserthums" widerstrebenden Ansichten zu beseitigen und somit den Boden bestellen, in dem dann bei der zweiten Lesung diese crbkaiserliche Schöpsung Krone und Schlußstein der Verfassung wurzeln nnd gedeihen könne. Die vee schiedenartigsten Vorschläge tauchten auf nud wurden bcrathcn; von einer M gestaltung und Erneuerung des Bundestages, wie die Altconservativen nnd actionärc verlangten, bis zu einer Präsidentschaft, wozu jeder volljährige DeuA sollte gelangen können, was die Republikaner erstrebten, lag eine bunte Reihe unk' lerer Vorschläge vor, die, von den bestehenden Verhältnissen ausgehend, theils eis Mehrheit, theils einen Einzige» der regierenden Fürsten mit der Leitung de" Reichsregiments betraut wissen wollten, aber in der Form, wie dies zu bemerk stelligen, weit auseinandergingen. Die Einen bestanden auf einem DirectX rium („Fürstcncollegium") von mehr oder weniger Gliedern unter dem abwceh' selndeu Vorsitz von Oesterreich und Preußen, oder sic erneuten die alte M einer dreiheitlichen Oberleitung („Trias") und begingen dabei die doppelte U»' gerechtigkcit, Baiern den beiden Großmächten als gleichberechtigt zur Seite z" stellen und dadurch zwei katholische süddeutsche Häupter dem Einen norddA schen protestantischen entgegenzusetzcn. Da man an diesem collcgialischen Reichs regimcnt hauptsächlich den Mangel eines raschen, cinmüthigen nnd kräftige" Handelns und einer „coustantcu Politik" rügte, so gewann allmählich die Äs sicht, daß eine „einheitliche Spitze" größere Vorzüge habe, einen festen Bodc^ aber ob die Oberhauptswürde in den mächtiger» Herrscherfamilien abwcchsel"- d. h. ein „Turnus" eiutretcn sollte, oder ob das Reichsoberhaupt durch WA sei es auf Lebenszeit, sei cs auf eine längere oder kürzere Reihe von Jahren, dieser Würde gelangen oder endlich ob ein erbliches Kaiscrthum geschah werden solle, darüber waren die Meinungen im Verfassungsausschuß wie der Versammlung sehr verschieden. Es war keine schwierige Ansgabe, aus de'