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346 li. RcvolutioIIsbcwcguIIgen der Jahre 1848 bis 1851. niffcn, geeignet gewesen wäre? Daß ein solches Unternehmen scheitern mußte, lag in der Natur der Sache, wären auch die Zustände der Hauptstadt und dcs Reichs minder schwierig und verwirrt gewesen, als sie in dec Thal waren. Italic« im offenen Krieg, Böhmen und Ungarn im Aufstand, die Grenzländcr leide«' schaftlich aufgeregt, Wien von Anarchisten durchwühlt, der Staatshaushalt i« Verwirrung und die Finanznoth so groß, daß jede Ausfuhr baarcn Geldes monatelang untersagt und Papiergeld zu den geringsten Werthen ausgegcbe« werden mußte. Wie konnte unter solchen Umständen ein Werk gedeihen, zu dci« Ruhe, Ordnung und Einsicht gehörte? Auch kam die Versammlung eigentlich nicht zur Vornahme ihrer Aufgabe; die äußern Verhältnisse drängten so mächtig an sie heran, daß sie sich deren Einflüssen nicht zu entziehen vermochte und daher den Gang ihrer Berathung stets mit Tagcsfragcn und Interpellationen an die Minister unterbrechen mußte. Nachdem an die Stelle von Pillersdorf ein neues Ministerium untcrW essc«' ' ° ' berg's Vorsitz getreten, in dem Doblhoff (Inneres), Latour (Krieg), Schwarzer (Arbeiten), Hornpostel (Handel) die bedeutendsten Mitglieder waren, wurdet« i84s. 22. Juli der Reichstag feierlich eröffnet. Die Verhandlungen nahmen aber bald rr. Aug. einen heftigen Charakter an, der auch nach des Kaisers halb erzwungener Rück' kehr nicht gemildert wurde und mit dem unruhigen Treiben der leidenschaftlich erregten untern Volksklassen der Hauptstadt in Uebercinstimmung war. Nament' lich führte der Antrag des Abgeordneten Kudlich betreffs Aufhebung der Robot' und Unterthänigkeitsvcrhältnisse heftige Kämpfe und stürmische Auftritte herbei. Dieser Antrag hatte eine ähnliche Tragweite wie weiland die Beschlüsse der französischen constituirenden Versammlung am 4. August, indem er auf Ab' schüttelung aller Feudallasten, auf Vernichtung aller grundherrlichen Rechte und auf Ablösung aller Untcrthänigkeitsverhältnisse u. dgl. ohne Entschädigung hinauslief. Zwar wurde der Antrag, der durch zahllose Verbesscruugsvorschlägk zu einem wahren „parlamentarischen Ungeheuer" auschwoll, nach vierwöchige" 3i. Aug. Debatten dahin ermäßigt, daß für einige der abzulösenden Lasten Entschädigung gewährt werden sollte, sür andere nicht; aber immerhin war der am 9. Sep' tcmber durch kaiserliche Bestätigung mit Gesetzeskraft versehene Beschluß ci" folgenreicher Eingriff in die Gerechtsame und Vcrmögcnsvcrhältnisse der öfter' reichischen Grundbesitzer und Inhaber von Feudalrechten. Bei der großen Mannichsaltigkeit dieser Lasten, Giebigkeiten, Abgaben und Lei' stungcn und bei den Schwierigkeiten, die der Ablösung im Wege standen, konnte sreM das Gesetz nicht sogleich in Ausführung kommen, zumal da durch die Uebcrweisung Entschädigungen an den Staat der mißlichen Finanzlage des Kaiserreichs neue »nab' sehbare Verwickelungen in Aussicht gestellt waren. Die Ausführung dcs Beschluß hätte eine gänzliche Umgestaltung der bäuerlichen und bürgerlichen Zustände, scr Patrimonialrechte und der Gcmeindcvcrhältnissc zur Folge gehabt und dein gering^ Mann, der so lange schutzlos den Bedrückungen der Bevorrechteten blosgcstellt die hohen Güter persönlicher Freiheit, politischer Berechtigung und unbelasteten Eigc"'