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IV. Die deutschen Berfassungskämpfe. 343 und eine strenge polizeiliche Uebcrwachung ins Werk gesetzt. Die Abgeordneten, etwa 230 an der Zahl, die gelobt hatten, nur der bewaffneten Macht zu weichen, blieben mit merkwürdiger Festigkeit ihrem Borhaben treu; von einem Orte ver trieben, sammelten sie sich wieder an einem andern, bis sie endlich, außer Stande der Ucbermacht zu widerstehen, und durch die ruhige Haltung des entwaffneten Volks von der Wirkungslosigkeit ihrer Proteste und ihres passiven Widerstandes überzeugt, vor ihrer Trennung den bedenklichen Schritt wagten, zu erklären: „das Ministerium Brandenburg sei nicht berechtigt, Steuern zu erheben und Staatsgeldcr zu verwenden, bis die Versammlung wieder in Berlin ihre Pflichten in Sicherheit erfülle» könne". Der Beschluß, wodurch das ganze Laud zu einem Passiven Widerstand gebracht werden sollte, beruhte auf einer gänzlichen Miß- kennung ihrer Kräfte, und wie hoch man auch den Muth und die Standhaftig keit der „Steucrverwcigcrcr" stellen mag, die Nachahmung der französischen Nationalversammlung vom Jahre 1789, die überhaupt der Partei der Linken aller Orten als Vorbild vorschwebte, erregte wenig Sympathie; das Berliner Volk, das angesichts dieser Vorgänge sich ruhig verhielt, und die preußischen Staatsbürger, die mit geringen Ausnahmen der Suspension der Stenern keine Folge gaben, bewiesen, daß die Nationalversammlung die wahre Stimmung und Sachlage verkannt hatte. Die Berliner Vorgänge erregten einen neuen Sturm in der Frankfurter Versammlung. Die Linke, an ihrer Spitze Ludwig Simon von Trier und°mamm>mig Heinrich Simon von Breslau, verlangte, daß die preußische Regierung bewogen werde, das von der Nation mit Mißtrauen betrachtete Ministerium Brandenburg- Mani-uff». Manteuffel zu entlassen und die Verlegung der Berliner Versanimlung als ein widerrechtliches Verfahren zurückzunehmen. Sie wurden in ihrem Antrag unter stützt von dem feinen Dialektiker Wydenbrugk, dem linken Centn»» »»gehörig. Die Rechte dagegen unter der Leitung des beredten Vincke, der sich stets den „Rcchtsbodcn" wühlte, vertheidigte die Schritte der preußischen Krone als rechts gültig, bestritt die Befngniß der Franksurtcr Vcrsammluiig, die Aufhebung der Verlegung nnd die Entlassung der unpopulären Großbeamten zu erwirken, und trug auf Tagesordnung an. Ein mittlerer Antrag, von der Mehrheit des Ausschusses gestellt und am wärmsten und gefühlvollsten von Beckerath ver- thcidigt, suchte den, Wunsche der Nation Rechnung zu tragen, ohne den Rechten der Krone zu vergebe», indem er an die preußische Regierung das Ersuchen stellte, die angcvrdncte Verlegung der Nationalversammlung nach Brandenburg aufzuheben, „sobald solche Maßregel» getroffen seien, welche ausreichend erscheinen, um die Würde und Freiheit ihrer Bcrathungen in Berlin sicher zu stellen", zugleich aber auch das Verlangen aussprach, „daß die Preußische Krone sich alsbald mit einem Ministerium umgebe, welches das Ver trauen des Landes besitze und die Besorgnisse vor rcactionürm Bestrebungen und vor Beeinträchtigung der Volksfrcihcite» zu beseitige» geeignet sei". Dieser A»-