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292 R. Rev olutions beweg ungen der Jahre 1848 bis 1851. verlangte die Austreibung der Gesellschaft Jesu. Die sieben katholischen Kan tone forderten Bestrafung der Freischaaren, gesetzlichen Schutz gegen ähnliche Unternehmungen und Wiederherstellung der Aargauer Klöster und schlossen, als ihrem Verlangen nicht mit der gewünschten Bereitwilligkeit entsprochen wurde, auf Grund der kantonalen Souveränetät einen „Sonderbund" zu gegensei- Juni Isis, tiger Abwehr äußerer Uebcrfälle und innerer Unruhen. Die Ermordung Leu's, des Hauptes der Glaubenspartei, bei nächtlicher Weile in seinem Bette, wurde der Rache eines Radicalcn zugcschrieben und steigerte die Wuth der Jesuiten- freunde. Nur mit Mühe wurde der gefangene I)r. Steiger durch seine Gesin nungsgenossen aus seiner Haft befreit und von der über ihn ausgesprochenen Todesstrafe gerettet. Dagegen suchten die Männer der Bewegung durch einen Handstreich („Putsch") die Regierungen der noch übrigen konservativen Kantone zu stürzen, um auf der nächsten Tagsatzung der Majorität sicher zu sein. In Waadt und Genf glückte der Anschlag. Unter Führung des Staatsraths Druey, der sich bisher zu den konservativen Grundsätzen bekannt, dann aber angesichts der Separationsgelüste der katholischen Kantone sich der Fortschritts partei zugewendet hatte, gelang es den Radikalen eine Verfassungsrevision zu erzwingen, kraft deren die gemäßigt-aristokratische Regierung in Lausanne und Aug. Isis, die mit ihr verbundenen Methodisten (S. 84) gestürzt wurden. Ein ähnliches Schicksal traf im nächsten Jahr die Regierung in Genf. Die ehrwürdige Stadt Ottbr. 1846. Calvin's, die auf dem Wiener Congreß ein unheilbringendes Geschenk in einigen katholischen Ortschaften erhalten hatte, gerieth, unter Mitwirkung der letzteren und mit Hülfe der Waadtländischen Propaganda in die Gewalt einer ultraradi- calen Partei, an deren Spitze der redegewandte Demagog James Fazy stand. Dieser Schlag und seine moralische Rückwirkung auf die andern Kantone sicherte den Liberalen und den Radikalen das Ucbergewicht, zog ihnen aber die Abnei gung Guizot's zu, der für das alte Genf, wo er einen Theil seiner Jugcndjahre zugcbracht, eine große Vorliebe hatte. Kurz zuvor war auch in Bern, dem da- Fcbr. 1846. maligen Vorort, eine Umgestaltung des Gemeinwesens vor sich gegangen, das konservative Regiment Neuhaus-Blösch durch einen Verwaltungsrath Ochsen- beiu, Stämpfli u. A. ersetzt und die Verfassung im demokratischen Sinne ver ändert worden. Tagsatzung u. Die Bewegungspartei forderte nun allgemeine Ausweisung der Jesuiten on er UN. als nothwendig zum Frieden der Eidgenossenschaft und erwirkte auf der Tag- zun 1847. satzung in Bern einen Beschluß, der den Sonderbund als unverträglich mit dem Bundcsvertrag der Eidgenossenschaft auflöste und die Entfernung der Jesuiten anordnete. Pius IX. mahnte zum Frieden, wagte aber nicht durch Abberufung der Ordensbrüder den Gegnern den Sieg zuzugestehen, und da auch die Glieder des Sonderbunds, durch den Einfluß einer kleinen fanatischen Partei in Luzern geleitet, dem Beschlusse der Tagsatzung nicht Folge leisteten, so sollte das Schwert entscheiden.