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288 H. Revolutionsbcivcgungcn der Jahre 1848 bis 185 1. wie in Feindesland lebten, daß Tumulte und insultircndc Auftritte zwischen Volks- haufcn und rauchendem Militär in blutige Scene» auslicfcn und daß endlich die 22. Ur. österreichische Regierung die Lombardei in Kriegszustand erklärte, um durch Strenge die Bewegung und Aufregung niederzuschlagen. Der Marchese Giorgio Palla« vicino Tri vulzio, der nach seiner Befreiung vom Spielberg, wo er bis zum Tode des Kaisers Franz, vierzehn Jahre lang geschmachtet hatte, „ein Grab aber ohne den Frieden der Tobten" (XIV, 639), auf seinem Landsitz San Fiorano bei Piacenza über den künstlerischen und literarischen Interessen niemals den Zweck seines Lebens, die Befreiung seines heißgeliebten Vaterlandes aus dem Auge verloren, siedelte mit andern Patrioten nach Turin über. Dafür wurden später seine Güter im Mailändischen von der österreichischen Regierung mit Beschlag belegt. 2. Deutschland und die Schweiz (Sonderbnndskrieg). Der »-reinigte Die Bewegungen und Kämpfe des Jahres 1847 waren die Vorboten der "Preußen!gewaltigen Erschütterungen und Umwälzungen vom Jahre 1848. Als König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen sich entschloß, der öffentlichen Meinung reformatorische Zugeständnisse zu machen, und nach Gestattung der Oeffcntlich- keit und Mündlichkeit bei Gerichten und einer begrenzten Religionsfreiheit i» dem Toleranzedict, durch das Patent vom 3. Februar, dessen Inhalt und Bedeutung wir früher kennen gelernt haben (S. 231 ff.), die „Bereinigten Stände" nach Berlin berief, bezeichnete die allgemeine Stimme diese mit einer beziehungsvollen Anspielung als „Notablenversammlung", ohne zu ahnen, daß diese Bezeichnung durch die Ereignisse selbst bald ihre Bestätigung erhalten würde. Wir wissen, wie wenig Anklang das Patent in der Oeffentlichkeit fand, wie wenig ein altgermanischcr monarchisch-ständischer Staat, wie Friedrich Wilhelw ihn wollte, und ein christliches Königthnm von Gottes Gnaden mit den Zeitideen in Uebereinstimmung war. Manche sprachen von „Ablehnen" einer Verfassung, die so weit hinter den früheren Verheißungen und den jetzigen Anforderungen zurückblieb, die nicht einen durch freie Bolkswahl gebildeten Reichstag gewählte, sondern nur eine Vereinigung der ständisch gegliederten, aus einer engen Wahlforw hervorgegangenen Provinzialstände, die, ohne festgesetzte Periodicität, Zeit und Ort des Zusammentritts der Stände der jedesmaligen Bestimmung dec Regierung anheimgab, die das Recht der Gesetzgebung und Stcucrbewilligung durch eine Menge von Ausnahmen zu einem leeren Schein machte, die das Petitionsrechl beschränkte und durch Aufstellung eines ständischen Ausschusses die künftige Ein berufung des vereinigten Landtags in Frage stellte. Aber trotz aller beengenden Formen gab sich in der Versammlung eine so mächtige, von den bedeutendsten Männern aller Stände gebildete Opposition kund, wurde so nachdrücklich