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236 Zwischen zwei Revolutionen. W'UMm König Wilhelm IV. (I.) die Regierung angetrctcn. In Osterode, Göttingen tszv-'nM. u. a. O. brachen Unruhe» aus, die militärisches Einschreiten und gerichtliche Verfolgungen nöthig machten. Graf Münster, der leitende Minister des engli schen Königs für die hannöver'schcn Angelegenheiten, wnrde, um der allgemeine» Nb,. i83>.Aufregung ein Opfer zu bringen, entlassen und der Herzog von Cambridge, der königliche Bruder, zum Vicckünig von Hannover ernannt. Es kam dann ei» ^1833 mues Staatsgrundgesetz zu Stande, das die ständischen Rechte bei Steucrbewil- ligung und Gesetzgebung wesentlich erweiterte, Glaubensfreiheit, Gleichheit vor Gericht, Ministerverantwortlichkeit gewährte, Ocffcntlichkeit der Landtagsvcr- handlungen und Preßfreiheit zusagtc, und, wenn auch keineswegs alle Ansprüche befriedigt wurden, doch gegen die alte Verfassung von 1819 ein wichtiger Fort' schritt war. Leider wurde versäumt, sich der Zustimmung des präsumtiven Thron» erben, des Herzogs von Cumberland, des ältesten der königlichen Brüder, z» versichern. Das Staalsgrundgesetz machte u. A. auch die Domänen zum Staats- eigcnlhum und gewährte dem König eine Civillistc; man wollte darin einen wesentlichen Grund erkennen, der den nachfolgenden Lnndesherrn znm Verfas sungsbruch trieb. Denn dieser konnte hoffen, im Besitze der Domänen leichter sich seiner ungeheuer» Schuldenlast zu entledigen. s " i83?' Im Jahre 1837, dem hundertsten Stiftungsjahre dec ruhmreichen Univcr- ^»chhannö. Mt Göttingen, starb Wilhelm IV. und hatte in England zur Nachfolgerin iE Nichte Victoria. Da nun nach deutschem Fürsteurecht weibliche Erbfolge unstatthaft ist, so fiel die Krone von Hannover an dm Oheim der Königin, EzÄ-A Ernst August, Herzog von Cumberland. Das ganze Land jubelte über die nach hundertjähriger Vereinigung gewonnene Selbständigkeit, aber die Freude verkehrte sich bald in Schmerz, als der nene König, ein starrsinniger stolzer Hoch- s. Zu» 1837. tory, den Antritt seiner Regierung in einem Patent ankündigte, worin er das Staatsgrundgesetz vom Jahre 1833 als den König weder in formeller noch ma terieller Weise bindend erklärte, „wegen mangelnder agnatischcr Zustimmung und weil es eine wesentliche Verletzung der Regiernngsrcchte enthalte". Damit war die alte ständische Verfassung vom Jahre 1819 mit ihrer maßlosen Adcls- und Beamtenprivilegienwirthschaft hergestellt. Ein gefügiges Werkzeug für Aus führung dieses offenen Verfassungsbruchs fand sich in dem neuernannten Mi nister v- Schele, der fortan der eigentliche Regent des Landes wurde. Alsbald erging an alle Beamte („königliche Diener") die Aufforderung zur Leistung eines neuen Dienst- und Huldigungseides. Manche Staatsdiener mögen dadurch mit ihrem Gewissen in Zwiespalt gerathen sein, aber sie kamen der Aufforderung nach- Nnr sieben Professoren von Göttingen, Zierden deutscher Wissenschaft, weigerte» ^°s37 Eid. Cs waren die beiden Brüder Grimm, Dahlmann, Gervinus, Ewald, der Jurist Albrecht, der Physiker Wilhelm Weber. Sie wurden ihrer Stellen entsetzt und drei von ihnen, Dahlmann, Jacob Grimm und Gervinus, weil sie ihre Protestation veröffentlicht, des Landes verwiesen. Die Anerkennung, wo die ziii se» siej "g f»i «» Sll de »ii ich «ä Ä! z» ße di är S »r A kr dl S' tv d, ei sc 5 » d d