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220 Zwischen zwei Revolutionen. einer Gesammtvcrfcissung vereinigen wollte. Gegen diese Bestrebungen, die Herzogthümer zu trennen und ihrer Nationalität zu berauben, erhob sich der heftigste Widerstand nicht nur in den bedrohten Ländern, sondern cs wurde auch die öffentliche Meinung in ganz Deutschland wach. Die Schleswig-Holsteiner forderten zunächst, als Ausdruck ihrer Zusammengehörigkeit, die Vereinigung ihrer getrennten Provinzialstände. Die Aufregung wurde durch die Unsicherheit der Erbfolge gesteigert. Di^E-bfoig!. Seit der Thronbesteigung des Königs Christian VIII. wnrde die Succcs- ^»'viii. sionsfrage immer brennender. Der bereits bejahrte Monarch besaß nur einen einzigen Sohn, den nachherige» König Friedrich VH., der kinderlos und schon aus zwei standesmäßigcn Ehen geschieden, wenig Aussicht auf Nachkommen er öffnete, und noch weniger bot solche Aussichten des Königs einziger Bruder Fer dinand. In den Kronländcrn folgte nach dem „Königsgcsetz" beim Erlöschen des Mannsstammes der Weibcrstamm, in dem vorliegenden Falle die Nachkom menschaft der mit dem Prinzen Wilhelm von Hessen-Kassel vermählten Schwester Christian's VIII., Charlotte. In den Herzogtümern Schleswig und Hol stein stand aber das deutsche Fürstensuccessionsrecht in Kraft, nach welchem der Mannsstamm der Nebenlinien den weiblichen Nachkommen in der Hauptlinie vorangeht; es mußte demnach beim Erlöschen des königlichen Mannsstammcs die Erbfolge an die Nebenlinie Holstein-Sondcrburg-Augustenburg fallen. Das war wenigstens die Auffassung der Deutschen und der Herzogthnmer; dänische Staatsrechtslehrer aber glaubten nachweisen zu können, daß zum mindesten in Schleswig das dänische Erbfolgegesctz gültig sei. Bewegung in Angesichts der schwierigen, verwickelten und unsicher» Erbfolgcfragc »nd ^thümcin'der Danisirungsvcrsuche der Kopenhagener Regierung, entstand in den Herzog- Bries". thümern eine mächtige Bewegung, die von dem Bruder des erbberechtigten Her zogs von Augustenburg, dem Prinzen von Nocr, Statthalter und commandi- renden General in jenen Landcstheilen, insgeheim gefördert wurde. Holstein und Lauenburg gehörten dem deutschen Bunde an; die Stände von Schleswig verlangten ebenfalls den Beitritt zum Bunde, und die Ständeversammlungcn der beiden Herzogthnmer die Vereinigung mit einander. Während in den Hcr- zogthümern die Aufrechterhaltung der schleswig-holsteinischen Staatseinheit und die Anerkennung der Erbfolge der jüngeren männlichen Linie des Königshauses Oltbi. 1844. als Recht gefordert wurde, beantragte auf der dänischen Provinzialversammlung zu Roeskild der Bürgermeister von Kopenhagen, Algreen Ussing, der König möge zur Kunde der Unterthanen bringen, daß die gesammte dänische Monarchie nach den Bestimmungen des Königsgesetzcs zu ungethciltem Erbe gehe. Gegen diese Bestrebungen protestirte eine von dem Grafen Reventlow auf Preetz beantragte D-cbr. >844. Adresse der holsteinischen Ständeversammlung, welche die Forderung erhob und als berechtigt nachwies, daß die Herzogthümer selbständige und fest mit einander