II. Geschichtsleben in den Einzelstaaten (Großbritannien). 181 gehobene britische Nation sich den Ruhm erworben, in der Gleichberechtigung der Menschen den übrigen Völkern vorangegangen zu sein und einen folge schweren Kampf aus hohen uneigennützigen Prinzipien siegreich mit geistigen Waffen durchgekämpft zu haben. Aus ähnlichem Geiste ging auch das Gesetz über die Verwendung von Kindern in Fabriken hervor, das für Uncrwachsene Abkürzung der Arbeitszeit und Schulunterricht festsetzte und von Staatswegen Fabrikinspectoren aufstellte, um das Arbcitcrproletariat vor Härte und Miß bräuchen zu schützen, ein Gesetz, das bei dem eifersüchtigen Festhalten des Eng länders an seiner individuellen Freiheit und seinem unbegrenzten Familienrecht gleichfalls großen Widerstand zu überwinden hatte. Mit umsichtiger Thätigkeit suchte die Whigregierung auf allen Gebieten des inneren Staatslcbcns alte Mißbräuche zu beseitigen, durch Reformen, wobei sieUm-ngA-, Humanität mit Gerechtigkeit und Billigkeit walten ließ, das Gemeinwohl zu fördern, alle öffentlichen Einrichtungen im Geiste staatsbürgerlicher Gleichberech tigung zu prüfen. Eine sorgfältige Staatshaushaltung ermöglichte eine Herab setzung der Haussierter, ein Arinengesetz suchte der unverschuldeten Noth zu wehren und zugleich eingerissenen Mißbräuchen abzuhelfcn; und wenn die Bemühungen der Regierung um Herstellung eines geordneten und befriedigenden Zustandes in Irland, die wir im Zusammenhang kennen lernen werden, nicht zu dem erstrebten Ziele führten, so lag die Schuld an dem Widerstand der O'Connclliten und der Tories. Am meisten Anerkennung verdiente die Bemühung um Verbesserung der Armenverwaltung. Durch den wirthschaftlichcn Humanismus des vorigen Jahrhunderts war die Fürsorge für die Armen und Nothleidendcn in einer Weise regulirt worden, daß die Gemeiudelasten in Folge der steigenden Armentaxe mit jedem Jahre amvuchsen, Laster und Trägheit gehegt und den wahrhaft Bedürf tigen nur ungenügend Hülfe gewährt ward. Nun wurde, nachdem mau die Lage der Dinge durch sachverständige Commissarien hatte erforschen lassen, eine Acmenbill bcrathen und trotz heftigen Widerspruchs durchgeführt. Danach sollte nur den Arbeitsunfähigen die Unterstützung der Kirchspiele zukommen, den Ar beitsfähigen dagegen Gelegenheit zur Arbeit und zu geregelter Lebensweise in öffentlichen Werkhäusern verschafft und das Ganze der Leitung von Armenräthen unter Oberaufsicht einer Ccntralbchörde unterstellt werden. Aber auch dieses Gesetz stieß trotz der wohlthätigcn Absichten auf heftigen Widerspruch von Seiten der Peers. „Ein Ccntralamt mit absoluter Gewalt erschien diesen Herren "zu gleich als verfaffungsfeindlich und überflüssig, eine gleichartige Ausbringung der Armensteuer, die Vollmacht mehrerer Gemeinden zur Errichtung kostbarer Arbeitshäuser als unausführbar ; das Verbot von Zuschüssen zu dem Arbeits lohn sei eine Grausamkeit, die Trennung von Eltern und Kindern, um jene arbeiten, diese unterweisen zu lassen, die Zumuthung, daß die Mutter für die illegitimen Sprossen aufkommen sollte, sei wider das göttliche Gebot". Auch von anderer Seite fand das Gesetz viel Tadel, insbesondere wegen der harten