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112 Zwischen zwei Revolutionen. von Aumale bei seiner Heimkehr aus Afrika an der Spitze seines Regiments unt seinen zwei altern Brüdern durch Paris ritt, wurde im Faubourg St. An toine ein Schuß abgcfeuert. Der Thäter, ein Arbeiter Queniffet, Theilnchmer D«br. i84i. eines Geheimbundes, wurde vom Pairsgcricht zum Tode vcrurthcilt, ein Ur theil, das der König in lebenslängliche Hast verwandelte, und Dupoty, Re dacteur deS „Journal du Peuple", auf sehr ungenügende Beweise hin wegen „moralischer Mitschuld" mit fünfjähriger Gefängnißstrafe belegt. *°ri>dn und trübe Stimmung, welche der Gang der Politik in den Gcmüthcrn er- Mgt hatte, wurde durch die Schreckensbotschaft von dem Tode des Kronprinzen auf den Gipfel getrieben. Der Herzog von Orleans, auf dessen Thronbesteigung die Nation ihre ganze Hoffnung gesetzt, sprang, als auf einer Fahrt nach Ncuilly die Pferde durchgingen, aus dem Wagen und erlitt dabei eine so schwere Ver letzung, daß er wenige Stunden darauf in dem benachbarten Hause eines Krä- is.Juii E. mers verschied. Kein härterer Schlag hätte die königliche Familie treffen können; und wie wenig Sympathie sonst die Nation für Louis Philipp im Herzen trug, bei diesem Unglücksschlag war die Trauer eine allgemeine, tiefe und aufrichtige. Unter allen Söhnen des Königs war der Erstgeborene, der jetzt im zweiunddreißigsten Lebensjahre ein so tragisches Ende nahm, der beliebteste und populärste. Der Tag, an dem man die Leiche des Prinzen nach der Or- leans'schen Familiengruft in St. Denis überführte, war ein Trauertag für ganz Frankreich. Da der dermalige Thronfolger, der Graf von Paris, noch ein Kind war, so mußte für den Fall, daß der König vor der Volljährigkeit des Enkels sterben sollte, ein Regentschaftsgesetz der Verfassung beigefügt werden. In der neuen Kammer, der die Regierung einen Entwurf vorlegte, nach welchem der Herzog von Nemours, der zweite Sohn Louis Philipp's, die Regentschaft führen, die Wittwe des Verstorbenen dagegen, Helene von Mecklenburg, die Erziehung der Kinder leiten und das Privatvermögen verwalten sollte, wurde das Regent schaftsgesetz nach vielem oratorischen Schaugepränge schließlich mit großer Majo rität angenommen. Weder der Vorschlag, die verwittwete Fürstin, die sich der größten Hochachtung und Liebe bei dem Volke erfreute, in den Tuilcrien jedoch stets mit zurückhaltender Kälte und mit Argwohn behandelt ward, als künftige Regentin aufzustellen, noch der Antrag Ledru-Rollin's, des neuen Volkstribunen auf der Linken, die Frage durch Volksabstimmung entscheiden zu lassen, fand Vic! AU Unterstützung. Am 30. August konnte das Rcgcntschaftsgesetz nach dem Rcgie- rungsentwurf verkündet werden. k-sNmaül Aber wie treu immer die Kammermehrheit der Regierung zur Seite stand, B"stEr-r"""is Philipp hatte seit dem Tode des Thronfolgers keinen rechten Glauben Dynastie, mehr an die Zukunft seiner Dynastie. Die ministeriellen Abgeordneten, von denen viele im Verdacht standen, daß sie ihre Stellung zu eigennützigen Zwecken für sich selbst oder ihre Verwandten und Freunde mißbrauchten, hatten wenig Vertrauen im Volke, indeß die Männer dec Opposition, insbesondere Lamartine