n. DieJahre 1875 bis 1880 in geschichtlichen Umrissen. 1235 widersetzte sich ihrer Zulassung. Als er durch Beschluß des Bundesraths zurR"ti. isr». Aufhebung der „Pfaffcnspkrre" sich gcnökhigt sah, suchte sich die Cantonalrcgic- rung durch ein neues „Cultuspolizcigcsetz" gegen Ausschrcilungcn und Mißbräuche sicher zu stellen. Die Ullramonianc» in der Schweiz, durch eine päpstliche Cn-^."^ cyclica zur Erhaltung der Glaubenscinhcit aufgcmuntert, strengten alle Kräfte an, uni die Einführung der Civilehc zu verhindern. Die bejahenden Stimmen errangen aber schließlich doch die Mehrheit. Auch Genf schritt auf der cingeschla-n genen Bahn fort. Der Slaaisralh wirkte durch gesetzliche Maßregeln den agita torischen Umtrieben des ausgewiesenen Mermillod entgegen und der Große Rath hob die religiösen Körperschaften auf. Dagegen erlangten im Eanlon August. Tessin die Klerikalen die Oberhand, veränderten die Verfassung im ultramonta- e-pai. neu Sinn und bedrückten ihre Gegner durch ein terroristisches Regiment. Sic beschlossen die Herstellung der auf den Aussterbeetat gesetzten drci Kapnzincrklöstcr in Lugano und zwei andern Orten und suchten durch ein künstliches Wahlgesetz sich für alle Zukunft die Herrschaft des Eantous zu sichern. Diese kirchliche Par- teistclluttg warf ihre Streiflichter auch auf andere Gebiete des staatlichen Lebens. Als es sich darum handelte, das große Unternehmen der Gott Hardt bahn, das in Stocken zu gcrathcn drohte, durch Nachbcwilliguugen in Gang zu halten, er hob sich ein heftiger Streit, der sich bis in das Jahr 1878 hineinzog, aber doch schließlich im Sinne der Bundesregierung entschieden ward. Uebrigcns haben die Schweizer allerdings Ursache, mit dem Bau von Eisenbahnen vorsichtiger und rückhallcndcr zu Werke zu gehen, als in den letzten Jahren, da durch un überlegte und verfehlte Unternehmungen große Verluste im öffentlichen wie im Privatvermögcn cingctrctcn sind. Das Jahr 1879 brachte manche schwierige Frage zur Entscheidung vor den eidgenössischen Bundcsrath: bald galt cs dem Drängen der Demokraten auf Einführung und Ausdehnung des Referendums, wonach alle wichtigen Gesetze und Beschlüsse der beiden Räthe einer endgültigen Volksabstimmung unterliegen sollen, entgegcnzutreten, bald den Beschwerden auswärtiger Staaten über revolutionäre Ausschreitungen politischer Flüchtlinge durch eine agitatorische Presse und conspiratorische Umtriebe gerecht zu werden; bald erzeugte der Streit über die Wiedereinführung der gerichtlichen Todesstrafe, über retrograde und radikale Tendenzen innerhalb der Kirche, über die Reform des Bankgcsctzcs neue Parteikämpfe in der Eidgenossenschaft, die ihre Wellen schläge noch in das Jahr 1880 hineinwarfen. In Tessin erreichte der Fanatis mus der Ulttamontanen eine Höhe, daß Tumulte und Mordansälle die öffent liche Sicherheit und das staatliche Zusammenleben gefährdeten und daß in dem vielgenannten „Stabioprozeß" ein oberstes Bundesgericht gegen cantonale Justiz- Vergewaltigung eiuschreilen mußte. InItaIien wurde das öffentliche Leben in derselben constitutioncll-monar- r. Aan-». chischen Weise fortgeführt, wie es uns in früheren Blättern entgcgengetrcten ist. Das Ministerium Minghetti, das seit Juli 1873 das Staatsruder lenkte, 78'