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n. DieJahrc 1875 bis 1880 in geschichtlichen Umrissen. 1225 Frcycinct hielten es nicht für opportun, der volksthümlichcn Bewegung schroff und abweisend entgegenzutretcn. Bei den Ergänzungswahlcn zur Dcputirten- kammer bewirkten die Radicalcn, daß der alte Revolutionär Blanqui, trotzdem daß er sich noch immer in Hast befand, in Bordeaux zum Abgeordneten gewählt wurde, uni der Regierung den moralischen Zwang einer Amnestirung aufzulegen. Mochten auch im Laufe des Jahres bei verschiedenen Anlässen immer wieder neue Begnadigungsakte erlassen werden, die Forderung einer vollständigen Am nestie wurde dadurch nicht beschwichtigt; die Demokratie ruhte nicht, bis ihrem Verlangen willfahrt ward, bis die gesetzgebenden und cxecutiven Gewalten die pleine et eirtiera« verkündeten, und damit den Communar- denaufstand vom I. 1871 gleichsam von jeder Schuld frcisprachen. Docher folgte dieser letzte Sühnakt, der auch einem Rochefort wieder die Pforten Frank reichs öffnete, erst im folgenden Jahre. Die Zurückkehrenden wurden wie Mär tyrer und Triumphatoren gefeiert, die Pctroleumbomben waren vergessen. Dem Maler Courbet, dem Apostel des Realismus in seinen äußersten Consequcn- zen, war der Tag der Heimkehr vom Schicksal versagt. Außer Stand, die ihm durch Richterspruch aufcrlcgte Entschädigungssumme für die umgestürzte Vcn- domesäule zu entrichten, war er nach mchrmonatlicher Haft nach der Schweiz ausgewandcrt und sechs Jahre später in Vevay am gebrochenen Herzen gestorben, ein tragisches Opfer der Selbstüberschätzung und der getäuschten Eitelkeit. Neben der Amnesticsragc bildete der Gesetzentwurf des Ministers Ferry über die Einrichtung des Hähern Unterrichts und die Stellung des Clerus zu'" dem öffentlichen Schulwesen den Hauptgegcnstand des Interesses der Staats lenker und zog sich, wie jene, in das nächste Jahr hinein. Wie uns bekannt, hatte der Clerus unter dem Aushängeschilde der Freiheit sich unter dem reactio- nären Cabinet von 1875 eines überwiegenden Einflusses bei den Uni versitäten bemächtigt. Diesem Ueberwuchern des ultramontanen Geistes suchte nun die liberale republikanische Regierung einen Damm entgegenzu- werfcn. Der Gesetzentwurf Ferry's verlangte die Einsetzung eines obersten Unterrichts- und Prüfungsrathes von fünfzig Mitgliedern, von welchem alle kirchlichen und nichtstaatlichen Mitglieder ausgeschlossen sein sollten, über trug das Recht der Verleihung akademischer Grade, das durch ein Gesetz vom 12. Juli 1875 auch den sog. katholischen Universitäten d. h. den klerikalen Fakul täten eingeräumt worden war (S. 1216), ausschließlich dem Staat und seinen Anstalten und Unterrichtsbehörden und entzog allen nicht autorisirten Congrega- tionen und geistlichen Genossenschaften die Befugniß als öffentliche Lehrkörper zu wirken. Dieser letzte Vorschlag, der vielbesprochene Artikel 7 des Gesetzentwurfs, war besonders gegen den Jesuitenorden gerichtet, der sicbenundzwanzig Untcrrichts- anstalten mit 843 Mitgliedern in Frankreich zählte. Es waren schwere Geschütze, welche der Berichterstatter Spuller, der Minister Jules Ferry und insbesondere ber beredte Paul Bert in dem Abgeordnetenhaus gegen die Gesellschaft Jesu,