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1190 L. Neueste Zeitgeschichte in ihrem äußeren Verlaufe. Bahnen einlenkte, als die Klerikalen erkannte», daß der Staat entschlosien sei, seine Rechte und seine Autorität energisch zu wahre«. 2usti,gii<tz<. (Lin gewaltiger Schritt im Ausbau und in der Eonsolidirung des Reichs geschah in der zweiten Hälfte des Jahres 1876 durch die großen Jnstizgesche über eine gemeinsame Gerichts- und Prozeßordnung, ein Werk, an dem durch den Bundcsrath und die große Justizgeseßcommission des Reichstags monatelang mit dem hingehendsten Fleißc gearbeitet worden war sS. 512). Die Eutwüric des Bundesraths stießen im Reichstage in niclen Punkten auf heftigen Wider spruch, so daß, als nach langen ernsten Debatten keine der beiden Körperscham» in mehreren wichtigen Bestimmungen, namentlich über das Strafverfahren bei Preßprozcssen, nachgebcn wollte, die ganze mühevolle Arbeit fruchtlos zu zerrin- neu drohte. Erst in der dritten Lesung wurde, hauptsächlich durch die patriotisch! Bemühung der nationalliberalcn Partei, nach eingehenden Verhandlungen durch gegenseitige Conccssionen ein Compromiß geschlossen, welches die Durchführung des für die nationale Einheit so bedeutsamen Werkes ermöglichte. Dabei war nur zu beklagen, daß die beiden liberalen Parteien, die Fortschi ittsmänncr und die Nationalliberalen, in bitterem Hader auseinander gingen, ein Bruch, der de» konservativen und reichsfeindlichen Fraclionen zum Vortheil gereichte, wie dic neuen Rcichstagswahleu kund gaben. Doch bildete die nationalliberale Paria noch immer die stärkste Fraktion dcs Reichstags. In Ergänzung der Reicha Mälz 1877. justizgesctze wurde in der nächsten Session der Beschluß gefaßt, daß das künftige Reichsgericht seinen Sih in Leipzig haben sollte, ein Triumph der particularistb scheu Tendenzen im Bundcsrath, im Verein mit einer liberalen Strömung m Reichstag, welche von der Niederschuug dcs Gerichts in Berlin ciuc Gefährdung seiner Unabhängigkeit befürchtete. Synodalord. Auch der evangelisch-protestantischen Kirche blieben innere ConM ,»aüg"p,ot!und dogmatische Kämpfe nicht erspart. Am 24. November wurde dien» 24. N°vbr) Laufe dcs Jahres durch die Proviuzial-Synoden vorbereitete (S. 1122 s "^'außerordentliche General-Synode der evangelischen Landeskirche der acht alte» Provinzen Preußens im Sihuugssaale des Herrenhauses durch den Präsident!» des Oberkirchenraths Herrmann im Namen des Königs, als des Trägers da Kirchcngcwalt, eröffnet. Nach eingehenden mehrwöchigen Verhandlungen ga langte die Versammlung zur Lösung ihrer Aufgabe: der Vereinbarung eiua „Synodalorduung", welche der evangelischen Landeskirche Preußens eine ans dem Grundsätze der Selbstbestimmung aufgcbautc Reprüseutativ-Verfassung mv lieh. Ihren Abschluß erhielt die das Ganze der Landeskirche zusammcufasscude M Gcneral-Syuodalorduuug im folgenden Jahre durch die Bestätigung dcs Königs und durch die Zustimmung der beiden Häuser des Landtages in Beziehung aut den Staat und die Behörde». Aber die Orthodoxe» wollten sich mit dein libc- 8.24. Mai. ralcn Geiste in der cvaugelischim Landeskirche nicht befreunden. Die strenggläu bige Partei, als deren au maßgebender Stelle einflußreiches Haupt der Präsident