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I. Erstes Luslrum nach dem Frankfurter Frieden. 1167 mußten das Land verlassen. Lie begaben sich meistens in das benachbarte Frank- rcich, von wo aus sie, unterstützt von den Einwohnern, in ihren früheren Ge meinden den Geist des Fanatismus und des Widerstandes nährten und lebendig erhielten. Bon jeher zeigten die sranzösisch redenden Jurasser mehr Sympathien für den großen Nachbarstaat als für den Eanton Bern; jetzt wurden dieScpara- tionsgelüste verstärkt durch ultramomanc Agitationen. Deshalb glaubte auch die Berner Regierung uni so strenger aus ihrer Autorität bei der widerwilligen Be völkerung bestehen zu müssen. Durch die Errichtung einer altkalholischcn Facultät bei der Universität Bern gab die Regierung ihren festen Entschluß zu erkennen, der vom Jesuitismns erfüllten römischen Papstkirchc eine freiere unabhängigere Geist lichkeit cntgegcuzustcllen. Unter diesen Kämpfen erstarkte der eidgenössische Gcmciu- siun; die wälscheu Cantone Gens und Waadt, die im vorhergehenden Jahre durch ihre Verbindung mit den Föderalisten der Urschweiz die Revision der Bundesverfas sung verhindert hatten, schlossen sich jetzt enger an die deutschen Liberalen an. Und so wurde denn der alte bundesstaatliche Organismus durch Reformen im Sinne größerer Einheit und eidgenössischer obrigkeitlicher Autorität zeitgemäß umgestaliet und die Vcrfassungsrcvision durch Volksbeschluß zum Gesetz erhoben jS. 295). "umim. Während die Ultrauwmancu im Norden und Westen der Alpen dem glän-T-ököm-ucke bigen Volke die Leiden des „Gefangenen im Vatican" schilderten und zu Peters-'' Pfennigen aufsordcrtcn, um dessen große Noth zu lindern, befand sich dieser in Folge des Garantiegesetzes und des Prinzips der „freien Kirche im freien Staat" sS. 806. 953) in einer viel vortheilhafteren Lage als in den Tagen seiner Sou- veränetät. Alle Nachthcile und Sorgen, welche dem Pontisicat aus dem weltlichen Regiment!! des Kirchenstaats erwachsen waren, wurden dem Königreich aufge bürdet, während dem Papste alle Rechte und Prärogativen eines Souveränes nebst einem beträchtlichen Jahreseinkommen zugesichert waren und er durch keinerlei Rücksichten auswärtiger Politik an der Ausübung seiner absoluten Kirchengewalt gehindert ward. Aber die angebliche Gefangenschaft des heiligen Vaters und seine apostolische Armuth, weil er die vom König ausgesetzte Civilliste znrnckgc- lvicseu, waren ein zu wirksames Agitationsmittel für die getreuen Seelen in Deutschland und für den rachgierigen Fanatismus in Frankreich, als daß das selbe nicht fort und fort in Scene gesetzt werden sollte. Der redselige alte Herr selbst unterließ keine Gelegenheit über die arge Welt zn klagen und ihr zn fluchen, und seine geschäftige Miliz trug seine Worte und Kriegssignale in alle Welt. Judith sei mit Lobeshymnen gefeiert worden, sagte er einst zn päpstlichen Offi zieren in einer Audienz, weil ihr Gott so viel Kraft verliehen, dem König Holo- firnes den Kops abzuschlagen und das belagerte Bethulia zn befreien. Unter dessen richteten sich der königliche Hof im Quirinal und die Vertreter der Nation in Montccitorio häuslich ein, die fremden Gesandten nahmen in der ewigen Stadt ihre Residenz, und das constitutionelle Staatsleben hatte seinen ungestörten Fortgang. Wie in den Tagen der nationalen Vereinigung sind die Namen