I1VÜ L. Neueste Zeitgeschichte in ihren, äußeren Verlaufe. setzte die Stadt Genf zur Erbin seines Vermögens ein, das sich auf dreißig Millio nen Francs belaufen haben fall, als Gegenleistung ibr die Errichtung eine» Mausoleums mit seiner Reiterstalue zur Pflicht machend. Eine ähnliche Bewegung hatte sich auch in den Eantoncn Basel und Zolo- thuru erhoben, wo der Bischof Lachat, das Vcrfabrcu seiner deutschen Amt»- brüdcr nachahmend, über einen Geistlichen Absetzung und Ercommunication aussprach, weil er die Jnfallibilltütslehrc nicht annchmcn wollte. AIS der Bischoi die non den Eantonsregicrnngcn verlangte Zurücknahme der ungesetzlichen Maß regel verweigerte, wurde seine Amtscntsetzung ausgesprochen und damit auch in der deutschen Schweiz die Streitfrage über die Grenzen der Staals- und der Kirchengcwalt vor das Volk gebracht. In der Eidgenossenschaft fanden jedoch die hierarchischen Machtgelüslc weniger Anklang als in den katholischen Ländern Deutschlands. In dem fast ganz katholischen Cantvn Solothurn, wo schon seil Jahren Regierung, Großer Nath nnd die Mehrheit des Volkes fortschrittlichen Tendenzen huldigten, wurden nicht blos die ezcommuuicirlcn Psarrer und lhre Anhänger bei ihren bisherigen Rechten erhalten, cs ging auch trotz der Einsprache ^"72^^ Bischofs und der Agitationen der Klerikalen das Gesetz durch, daß dieGcisl- lichen wie alle andern Staatsbeamten einer Wiederwahl unterworfen sein sollten, und die Diöccsanstände (mit Ausschlnß der klerikalen Cantone Luzern und Zug Ian. ins. traten zu einer Conferenz zusammen und sagten darin den Beschluß, das Unschl- barkeitsdogma nicht anzunehmcn. In St. Gallen, Glarus und anderwärts wurden Forderungen gestellt im Sinne der preußischen Maigcsctzc. lind als der Bischof bei seinen Kirchcnstrafen beharrte, wurde der Bischofsitz in Basel für er ledigt erklärt. Unter Protest gegen das Verfahren siedelte darauf Lachat noä AM ins. Luzern über; das Bisthum blieb seitdem unbesetzt. Da die Ultramontanen i» den zum Ordinariat von Basel gehörenden Cantonen die Minderheit bildete», so mußten sie sich nach Bundesrecht den Beschlüssen der Mehrheit fügen. W Proteste, worin sie ihren Ansichten Ansdruck gaben, fanden bei den Regierungen Bern, wenig Beachtung. Nur in Bern glaubte man schärfer vorgehen zu müssen. 5» den katholischen Gegenden des Jnra hatte fast die gestimmte Geistlichkeit, inner dcr Einwirkung des benachbarten Frankreich, Protest gegen die Amtscntsetzung des Bi schofs eingelegt. Als sie der Aufforderung auf Zurücknahme desselben nicht naclM», verhängte die Regierung Suspension über die Widerstrebenden nnd erhob Klagt bei dem obersten Gerichtshöfe des Cantons auf Abberufung der unbotmäßige» Geistlichen. Auf Grund des richterlichen Urtheils sprach darauf die Regierung die Absetzung über die Mehrzahl der Pfarrer in den Bezirken des Bernischen Im» aus, verbot ihnen die Abhaltung gottesdienstlicher Handlungen in den Kirchen u»b öffentlichen Gebäuden und stellte neue Prediger an, zugleich die meist sehr kleine» Parvchien durch Zusammenlegung auf die Hälfte redncirend. Als darüber Ruhe störungen in einzelnen Ortschaften vorficlen, wurden dieselben militärisch besetzt und die Ordnung mit Gewalt aufrecht erhalten. Die abgesetzten Pfarrer ober