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84 Zwischen zwei Revolutionen. gethan durch die weltliche Macht". In Kurzem waren von dein glaubensstark!! Volke Millionen aufgebracht für die Bedürfnisse der freien schottischen Nation^ kirche, welcher selbst Peers und Parlanientsglicder bcilratcn. Die Mehrheit d- Volkes verblieb in der dogmatisch von der Freikirche nicht zu unterscheidend Staatskirche, welche zwar die Vetoacte aufgeben mußte, ihren wesentlichen N halt dagegen in der Abcrdcensbill gesichert erhielt. Waadtland. Im Waadtland und in andern Kantonen der französischen Schweiz haik der religiösen Lauheit der Landeskirche gegenüber in höheren und niederen gionen ein strenger Methodismus Boden gewonnen. Seine Anhänger, wclE dort vom Volke spöttisch „Moinicrs", wie in Deutschland „Mucker" genannt si^ waren wegen des ihnen Schuld gegebenen geistlichen Hochmuthes verhaßt bildeten lange Zeit den Gegenstand frechster Insulte seitens des Pöbels, währet die Regierung ihnen mcht blos Anstellung eigener Geistlichen, sondern auch erbaulichen Abcndvcrsammlungen verbot, in welchen sie ihre Andacht pflegt^ Aber die rein weltliche und von wenig Verständlich für die religiösen Lebens^ teressen zeugende Art, wie der Staat sich völlig des Kirchcnregiments bemächtig und dasselbe im Sinne eines exclusiven Liberalismus führte, wandte der sr^ kirchlichen Bewegung immer mehr Sympathien zu, während zugleich DarbystO Elemente sich hineinwarfen und die religiöse Erregung steigerten. Als n»" vollends die bisherige aristokratische Regierung wegen ihrer schiefen Stellung z»' Jesuitenfrage gestürzt wurde und in der siegreichen radicalen Partei eine zügelt Demokratie zur Herrschaft kam, brach der Cvnflict los. Die Gebetstunden Momiers wurden vom Pöbel bedroht, und auch den von nationalkirchlichik Geistlichen gehaltenen Versammlungen soratoiiM) der Gläubigen erging l' nicht besser. Die „Fanatiker" wurden aufgefordert, den von der Mehrheit ZA Volkes gcmißbilligten Versammlungen zu entsagen, den Landesgcistlichcn wur^ ' untersagt, an solchen Theil zu nehmen; wo sie es dennoch thaten, wurden i^' suspcndirt. Sie ihrerseits griffen nunmehr den „Communismus" und „Athe^ mus" der Regierung heftig an; ein Theil von ihnen suchte sogar eine Cont^ revolution vorzubereiten. Als endlich die neue Verfassung ausgearbeitet benutzte die Regierung ein altes Recht des Staates, indem sie den Geistlich^ befahl, eine die Verfassung empfehlende Publikation nach Schluß der Predig von der Kanzel zu verlesen. Empört über solchen Gewissenszwang, weigert sich etwa vierzig Geistliche, sich und die Kirche zu einer solchen, die Religi^ nichts angehenden, Demonstration hcrzugeben. Deshalb vor Gericht gefordert und mit einjähriger Amtsenthebung bestraft, entsagte die Mehrzahl derselbe ihrem Amt und ihrem Gehalt. Aber damals hatte besonders durch den gei^ m-xand«vollen und überzeugungsnmthigen Theologen Alexander Vinet, welcher^ 1797-1847. Professor in Lausanne wirkte, entgegen der bisherigen Berner Ueberlieferung Grundsatz von der Trennung der Kirche vom Staat Platz gegriffen. Unbedingt Selbständigkeit der Kirche war die Losung, unter welcher sich jetzt eine Sepa^ tion voll folgte, i tägigen aus der liczuo) i Angehöl hülfe an gigen § Die Un ihrer fin lichen T trotz des Stnatsl sich mit W Neufcha Folge st wäre, § Orthod! und wa reformr tenden darüber eines E Bermit lichen i Nation- Partei, Kaiserr- reformi liberale Absctzu Streit, auf Ve lassen l T einig heit her seinen > der an sich, de