800 Nr. 10. „STAHL UND EISEN.“ October 1891. Die Ergebnisse lassen erkennen, dafs der zwischen zwei Chargen in den Behälter gebrachte Abstich vom Hochofen den etwaigen Mehrschwefel durchweg vollständig abstöfst. Der Betrieb ergab auch bald, dafs als die untere Grenze des nöthigen Mangangehalts 1 % festzuhalten ist, denn der verbleibende Schwefel gehalt steigt dann bis zu 0,09; es folgt daraus, dafs die Bedienung des Behälters in der Roheisen zufuhr doch einige Erfahrung in der Beurtheilung des muthmafslichen Mangangehaltes erfordert. Die untere Grenze von 1 % Mangan steht im Einklang mit der Anforderung von 2 bis 2,5% Mangan für das im Gupolofen einzuschmelzende Roheisen; nach Verlust der Hälfte des Mangans verbleibt dem Eisen 1 bis 11/4 % Mangan, das es erfahrungsgemäfs gegen Koks-Schwefel schützt. Im übrigen ist der Betrieb ein denkbar ein facher, der zu Störungen kaum Veranlassung geben kann. Die feuerfeste Auskleidung des Behälters wird nur in der Linie der Schlackenschicht angegriffen;